Photographic and ancillary services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45786411) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, Referat Z I 3 - Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 45786411 Дата публикации: 05-09-2023 Сумма контракта: 8 854 267 (Российский рубль) Цена оригинальная: 150 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Rahmenvereinbarung zur Erstellung von Presse- und Poträtfotos
Referenznummer der Bekanntmachung: Z I 3 - Vst. 1756/2023Von der Leitung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden diverse öffentlichkeitswirksame Termine wie Presse- und Fachkonferenzen, Tagungen, Messe- und Ausstellungsbesuche oder Bürgerveranstaltungen wahrgenommen, von denen eine Auswahl durch Fotografinnen und Fotografen dokumentiert werden soll.
Die Dokumentation solcher Termine mithilfe von Fotos sind ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des BMUV. Mit Hilfe der Fotos sollen den verschiedenen Zielgruppen (Bürger/-innen, Journalist/-innen, Fachpublikum etc.) die Themenbereiche des Ressorts und die damit zusammenhängende Aufgabenwahrnehmung veranschaulicht werden. Die Fotos repräsentieren das Ministerium und dessen Leitung nach außen und sind wesentlicher Teil der Berichterstattung, Informationsvermittlung und Dokumentation der Ministeriumsarbeit. Die Fotos werden für die adressatengerechte Kommunikation auf den verschiedenen Social-Media-Kanälen sowie der Webseite des BMUV benötigt.
Um die Arbeit des BMUV und der Hausleitung angemessen darzustellen, müssen die Fotos eine entsprechende Qualität hinsichtlich der Auflösung, Farbe, Auswahl des Bildmotivs etc. aufweisen, die in dieser Form nur ein professioneller Fotograf/ eine professionelle Fotografin erbringen kann.
Berlin
Von der Leitung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) werden diverse öffentlichkeitswirksame Termine wie Presse- und Fachkonferenzen, Tagungen, Messe- und Ausstellungsbesuche oder Bürgerveranstaltungen wahrgenommen, von denen eine Auswahl durch Fotografinnen und Fotografen dokumentiert werden soll.
Die Dokumentation solcher Termine mithilfe von Fotos sind ein wichtiger Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit des BMUV. Mit Hilfe der Fotos sollen den verschiedenen Zielgruppen (Bürger/-innen, Journalist/-innen, Fachpublikum etc.) die Themenbereiche des Ressorts und die damit zusammenhängende Aufgabenwahrnehmung veranschaulicht werden. Die Fotos repräsentieren das Ministerium und dessen Leitung nach außen und sind wesentlicher Teil der Berichterstattung, Informationsvermittlung und Dokumentation der Ministeriumsarbeit. Die Fotos werden für die adressatengerechte Kommunikation auf den verschiedenen Social-Media-Kanälen sowie der Webseite des BMUV benötigt.
Um die Arbeit des BMUV und der Hausleitung angemessen darzustellen, müssen die Fotos eine entsprechende Qualität hinsichtlich der Auflösung, Farbe, Auswahl des Bildmotivs etc. aufweisen, die in dieser Form nur ein professioneller Fotograf/ eine professionelle Fotografin erbringen kann.
Dieser Vertrag kann 2-mal um 1 Jahr verlängert werden.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535882&criteriaId=31894
Bonn
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der
Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.