Advisory architectural services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45786401) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Salus Altmark Holding gGmbH Номер конкурса: 45786401 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Salus gGmbH, Planung zur Errichtung einer Zentralküche in Uchtspringe Haus 10
Referenznummer der Bekanntmachung: UCHT-2022-13Errichtung einer Zentralküche Haus 10 Uchtspringe
LB 731.1 Objektplanung
Los-Nr.: 139576 Hansestadt Stendal OT Uchtspringe
Objektplanung: Gebäude und Innenräume (LP 1 bis 9)
LB 735.1 Fachplanung Tragwerksplanung
Los-Nr.: 239576 Hansestadt Stendal OT Uchtspringe
Fachplanung: Tragwerksplanung (LP 1 bis 6, 8)
LB 735.2 Beratungsleistung Wärmeschutznachweis
Los-Nr.: 339576 Hansestadt Stendal OT Uchtspringe
Beratungsleistung: Bauphysik - Wärmeschutznachweis und Energiebilanzierung
LB 735.3 Beratungsleistung Schallschutz
Los-Nr.: 439576 Hansestadt Stendal OT Uchtspringe
Beratungsleistung: Bauphysik - baulicher Schallschutznachweis
LB 736.1 Fachplanung HLS
Los-Nr.: 539576 Hansestadt Stendal OT Uchtspringe
Fachplanung: Technische Ausrüstung HLS Anlagengruppen 1 bis 3 und 8 (LP 1 bis 9)
LB 736.2 Fachplanung ELT
Los-Nr.: 639576 Hansestadt Stendal OT Uchtspringe
Fachplanung: Technische Ausrüstung ELT Anlagengruppen 4 bis 6 (LP 1 bis 9)
LB 736.3 Fachplanung Küchenplanung
Los-Nr.: 739576 Hansestadt Stendal OT Uchtspringe
Fachplanung: Technische Ausrüstung nutzungsspez. und verfahrenstechn. Anlagen (Küchenplanung) Anlagengruppe 7 (LP 1 bis 9)
LB 746.1 Brandschutzfachplanung
Los-Nr.: 839576 Hansestadt Stendal OT Uchtspringe
Brandschutzfachplanung (Erstellung Brandschutzkonzept und Fachbauleitung)
-Eigenerklärung Eignung Fbl.124, inkl. Umsatz
-Erklärungen TVerg LSA
-Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
-Bewerbererklärung LSA
-Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
-Nachweis Handelsregistereintragung
-Liste mind. 3 hinsichtlich des Leistungsgegenstandes
vergleichbarer Referenzen von Krankenhäusern oder Krankenhausträgern
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Salus Altmark Holding, Geschäftsbereich Einkauf