Concrete work (Германия - Тендер #45786306) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Senftenberg Номер конкурса: 45786306 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Erweiterungsbau Regenbogengrundschule - Los 12
Reference number: 2023 GM 17Los 12: Estricharbeiten
Regenbogen-Grundschule Johannes-R.-Becher-Straße 26 01968 Senftenberg
Gebäudeteil Erweiterungsbau
Bodenflächen:
- Untergrund reinigen: 2.398,00 m2
- System-Randstreifen aus PE Schaum: 1.231,00 m
- Trittschalldämmung EPS 040, DESsg 25 - 2 mm: 80,50 m2
- Trittschalldämmung EPS 040, DESsg 50 - 2 mm: 46,00 m2
- Dampfsperre PE Folie: 315,00 m2
- Nutzestrich CT-C35-F5-S85: 269,50 m2
- Nutzestrich CT-C35-F5-S60: 140,00 m2
- Nutzestrich/Heizestrich CT-C35-F5-S55-H55: 267,00 m2
- Nutzestrich/Heizestrich CT-C35-F5-S60-H60: 1.721,00 m2
- Scheinfugen schneiden herstellen/verschließen: 172,00 m
- Bewegungsfugen herstellen: 62,00 m
- Gefälleestrich herstellen: 166 m2
- Vertiefung für Einbaurahmen herstellen: 9,0 m2
- Anarbeiten von Durchdringungen & Säulen: 27 Stk
- Anlegen von Messstellen: 60 Stk
- Bodeneinläufe Edelstahl, DN 100: 14 Stk
Gebäudeteil Bestandsbau
Bodenflächen:
- Untergrund reinigen: 42,00 m2
- System-Randstreifen aus PE Schaum: 49,00 m
- Trittschalldämmung EPS 040, DESsg 50 - 2 mm: 42,00 m2
- Dampfsperre PE Folie: 315,00 m2
- Nutzestrich CT-C35-F5-S60: 76,00 m2
- Bewegungsfugen herstellen: 10,00 m
- Gebäudetrennfugen im Estrich herstellen: 3,00 m
- Schräge Flächen/Estrich herstellen: 34,00 m2
- Aussparungen im Estrich verschließen: 8,00 m2
- Scheinfugen und Bewegungsfugen schneiden, herstellen/verschließen: 20,00 m
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
- Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (§ 6a VOB/A-EU)
Nimmt ein Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, so haften der Bieter und diese Unternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung, § 6d EU Abs. 2 VOB/A
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Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen; § 6a EU Abs. 2 Nr. 1 VOB/A
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Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe des Versicherungszeitraums und der Deckungssummen nach § 6a EU VOB/A
Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
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Erklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal; § 6a EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A;
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Nachweis über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind; § 6a EU Abs. 2 Nr. 2 VOB/A;
Für den Verbrauch von Baustrom und Bauwasser, der Bauwesenversicherung sowie der Bauvideoüberwachung wird eine Umlage erhoben in Höhe von:
0,2 % der Abrechnungssumme für Baustrom und Bauwasser
0,2 % der Abrechnungssumme für Bauwesenversicherung
0,1 % der Abrechnungssumme für Bauvideoüberwachung
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Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
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Einzureichende Unterlagen:
- Formular 221, alternativ 222 (mit dem Angebot vorzulegen)
- Bieterangabenverzeichnis (mit dem Angebot vorzulegen)
Rathaus Zimmer 3.08
Information about authorised persons and opening procedure:Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen. Es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen, nach § 14 EU (6) VOB/A werden den teilnehmenden Bietern nach der Öffnung die Mitteilung über das Ausschreibungsergebnis elektronisch zugestellt.
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind nicht zum Öffnungstermin zugelassen. Es ist nur eine elektronische Angebotsabgabe zugelassen, nach § 14 EU (6) VOB/A werden den teilnehmenden Bietern nach der Öffnung die Mitteilung über das Ausschreibungsergebnis elektronisch zugestellt.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie