Tiling work (Германия - Тендер #45786305) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Vechta Номер конкурса: 45786305 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Neubau FTZ und ELS - Fliesen- und Plattenarbeiten
Reference number: K-LKV-2023-0310Fliesen- und Plattenarbeiten
Feuerwehrtechnische Zentrale und Einsatzleitstelle
Oldenburger Str. 104
49377 Vechta
Estrich schwimmend - versch. Stärken und Abmessungen ca. 1.690 m² ;
Herstellen Oberflächenebenheit ca. 1.780 m² ;
Aufbetonflächen für Heizestrich ca. 470 m² ;
Laschen zur Abklebung v. Rohrleitungen ca. 450 Stück ;
Grundierung ;
Abkleben der Bodenplatte ca. 970 m²;
Grundierung ca. 2220 m² ;
Bodenfliesen versch. Abmessungen ca. 819 m² ;
Wandfliesen versch. Abmessungen ca. 804 m² ;
Dauerelastische Versiegelungen ca. 1.260 m² ;
Treppen Trittstufen ca. 43 Stück ;
Flächenabdichtung Boden & Wand ca. 795 m²;
Fensterbank ca. 46 m ;
Sauberlaufmatten 2 Stück;
Spiegel versch. Abmessungen 6 Stück ;
Die Auskunftserteilung an Bieter endet am 29.09.2023 um 16:00 Uhr.
1. Eignungsnachweise
Formblatt 124 zur Eigenerklärung sowie entsprechende Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert),
bestehend aus:
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlichen Beschäftigen, gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal;
- Gewerbeanmeldung;
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung Sozialkasse;
- Unbedenklichkeitsbescheinigung FA bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe der Lohnsummen;
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA)
Alternativ ist der Nachweis zur Eignung über einen Nachweis zur Präqualifikation vorzuweisen.
2. Eigenerklärung zu Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022)
Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland fällt. (Bitte verwenden Sie hierzu die bereitgestellte Eigenerklärung).
— Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung,
— Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistungvergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführtenAufträgen.
Minimum level(s) of standards possibly required:Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe
von mind. 1.000.000,00 EUR und für sonstige Schäden
(Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. 1.000.000,00 EUR
Deckungssumme.
— Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu
vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die
wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungenüber die
ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen
sind (Unternehmensreferenzen). Bitteverwenden Sie hierzu
das bereitgestellte Formular Nr. 444 "Referenzbescheinigung",
— Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen
Kalenderjahren jahresdurchschnittlichbeschäftigten
Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert
ausgewiesenem technischenLeitungspersonal,
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung"
Minimum level(s) of standards possibly required:3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung".
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
Die Auskunftserteilung an Bieter endet am 29.09.2023 um 16:00 Uhr.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.