Multimedia equipment (Германия - Тендер #45784975) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Unimedizin der Johannes-Gutenberg Universität Mainz Номер конкурса: 45784975 Дата публикации: 05-09-2023 Сумма контракта: 32 465 644 (Российский рубль) Цена оригинальная: 550 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Medienausstattung UMM
Reference number: SC4-2023-1085Konzeptionierung, Lieferung, Einbau und Support von Beamer, Kameras, Beschallungssysteme
Unimedizin der Johannes-Gutenberg Universität Mainz Langenbeckstraße 1 55113 Mainz
An der Universitätsmedizin Mainz befinden sich Hörsäle und Seminarräume für die medizinische Lehre auf dem Campus der Universitätsmedizin. In zwölf dieser Lehrräume sollen neue Geräte wie Beamer, Kameras, Beschallungssystem etc. eingebaut werden. Auftragsinhalt ist das Konzept, die Lieferung, der Einbau und Support der medientechnischen Ausstattung.
- Berufs- / Handelsregisterauszug nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertrags-staates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist (darf nicht älter als sechs Monate ab Veröffentlichung der EU-Bekanntmachung sein)
- Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins, in dem die versicherten Risiken, sowie einer Deckungssumme nicht unter 5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden, zu entnehmen sind.
Kopie des gültigen Haftpflichtversicherungsscheins, in dem die versicherten Risiken sowie einer Deckungssumme nicht unter 5 Mio Euro für Personen-und Sachschäden, zu entnehmen sind
Nachweis zu Mindestumsatz von 1.000.000 EUR p.a. innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahren
Minimum level(s) of standards possibly required:Möglicherweise geforderte Mindeststandards sind nicht vorgesehen.
- Mindestens drei Referenz über vergleichbare Leistungen aus der erkennbar ist das einschlägige Erfahrungen im Bereich Krankenhauswesen mit Maximalversorgung aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vorhanden sind (Mit Abgabe eines Angebotes erklärt sich der Bieter mit der Prüfung vorgelegter Referenzen einverstanden.)
Minimum level(s) of standards possibly required:Es sind keine Mindeststandards gefordert.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags gemäß Auftragsunterlagen.
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland-Pfalz.
Information about authorised persons and opening procedure:Da die Angebote elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland Pfalz eingereicht werden, sind keine befugten Personen beim Öffnungsverfahren vor Ort.
Da die Angebote elektronisch über den Vergabesatelliten des Landes Rheinland Pfalz eingereicht werden, sind keine befugten Personen beim Öffnungsverfahren vor Ort.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau,