Carpentry installation work (Германия - Тендер #45784949) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gebäudewirtschaft der Stadt Mainz Номер конкурса: 45784949 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kita MinniMax, Mainz-Laubenheim_Einbaumöbelarbeiten DIN 18355
Die Landeshauptstadt Mainz beabsichtigt eine 2-geschossige Kindertagesstätte
- Neubau KiTa MinniMax - in moderner Holzbauweise mit Erweiterungsoption im Dachgeschoss
in 55130 Mainz-Laubenheim, Rüsselsheimer Allee 10, zu errichten.
Es handelt sich hier um das Gewerk Einbaumöbelarbeiten gemäß DIN 18355.
Rüsselsheimer Allee 10, 55130 Mainz-Laubenheim
31 St. – Einbauschränke/-regale aus Holz-Dreischichtplatten mit Lüftungsschlitzen als
Verkleidung der bauseitigen dezentralen Lüftungsgeräte in unterschiedlichen
Ausführungen/Maßen liefern und einbauen;
31 St. - umlaufende geschlossene Abdichtungsrahmen aus dauerelastischen
Dämmstoffstreifen aus flexiblem Elastomerschaum auf Basis von synthetischem
Kautschuk (Baustoffklasse B-s2,d0) liefern und im Zwischenraum zwischen den
Gerätewandungen der bauseitigen dezentalen Lüftungsgeräte und den Innenseiten
der Einbau-Schrankwände/-Türen als lüftungstechn. Abschottungen einbauen;
24 St. - Einbauschränke aus Holz-Dreischichtplatten mit offenen Regalfächern,
geschlossenen Schränken und Schubladenelementen liefern und im Bereich der
Gruppenräume einbauen;
- Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft;
- Eintragung in das Berufs-/Handelsregister bzw. der Handwerksrolle am Unternehmenssitz/Wohnsitz;
- Angaben zu schweren Verfehlungen in Bezug auf die Zuverlässigkeit;
Die Befähigung ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von sechs Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.
Diese Befähigung weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.;
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärungen, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin, innerhalb von sechs Kalendertagen vorzulegen.
- Erklärung über Gesamtumsatz sowie den Umsatz der besonderen Leistungsart, die Vergabegegenstand ist, während der letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre.;
- Angaben zu Insolvenzverfahren oder vergleichbare Verfahren und Liquidation;
Die Leistungsfähigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.;
Die Leistungsfähigkeit weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.;
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärung, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin.
- Referenzen über vergleichbare Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Kalenderjahren;
- Angaben zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiter und Führungskräfte;
- Erklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt;
Die Leistungsfähigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen, bzw. innerhalb von sechs Kalendertagen auf Nachforderung durch den Auftraggeber.;
Die Leistungsfähigkeit weist der Bieter, der im Präqualifizierungsverzeichnis des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. oder einem gleichwertigen Verzeichnis eines anderen EU-Mitgliedsstaates registriert ist, insbesondere durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Im letzteren Fall obliegt die Nachweisführung der Gleichwertigkeit dem Bieter.;
Nichtregistrierte Bieter weisen ihre technische und berufliche Leistungsfähigkeit zunächst vorläufig, durch entsprechende Eigenerklärung, nach. Bieter, die in die engere Wahl kommen, haben Bestätigungen ihrer Angaben durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen dem Auftraggeber, auf dessen Nachforderung hin.
1) Zahlung des Mindestlohnes nach dem Landestariftreuegesetz (LTTG);
2) Sicherheitsleistung: Ist ab 250 000,00 EUR (Netto) zu erbringen!;
3) Angaben zum Handelsregistereintrag und/oder Berufsgenossenschaft;
4) Angaben zum beabsichtigten Einsatz (Zahl) von Mitarbeitern auf der Baustelle;
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
Zur Angebotsöffnung sind Bieter nicht zugelassen.
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 GWB / Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Vergabeprüfstelle bei der ADD Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion