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Environmental services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45784926)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Landesamt für Umwelt
Номер конкурса: 45784926
Дата публикации: 05-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231010 10:00Ministry or any other national or federal authorityContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceEnvironment01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Landesamt für Umwelt
      Kaiser-Friedrich-Straße 7
      Mainz
      55116
      Germany
      E-Mail: haushalt@lfu.rlp.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYCV6/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://Landesverwaltung.vergabe.rlp.de/VMPSatellite/notice/CXPDYYHYCV6

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
    5. Haupttätigkeit(en):
      Umwelt
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvereinbarung zur Bestimmung von organischen Spurenstoffen in Fließgewässern im Zeitraum 2024-2026

        Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_34/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        90700000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Das Landesamt für Umwelt des Landes Rheinland-Pfalz (LfU), welches hier als Auftraggeber (AG) auftritt, untersucht auf Basis der Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2013/39/EU des europäischen Parlamentes und des Rates vom 12. August 2013 zur Änderung der Richtlinien 2000/60/EG und 2008/105/EG) und der Verordnung zum Schutz von Oberflächengewässern vom 20. Juni 2016 (OGewV) Fließgewässer u.a. auf organische Spurenstoffe.

        Die Messverpflichtungen basieren auf dem Rheinmessprogramm Chemie 2021 - 2026, der Internationalen Kommission zum Schutze des Rheins (IKSR, hier: z.B. der Ad-hoc-Gruppe "Agriculture" in der EG Micromin), der Internationalen Kommission zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS), der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sowie weiterer Messprogramme im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz.

        Im Rahmen dieser Messprogramme sollen Oberflächengewässer auf ausgewählte organi-sche Spurenstoffe, speziell PSM und AZM analysiert werden.

        Das LfU nimmt zusammen mit den Regionalstellen der Struktur- und Genehmigungsdirektio-nen Süd und Nord von Rheinland-Pfalz (SGDen) zu diesen Zwecken regelmäßig Wasserpro-ben. Das LfU übernimmt hierbei die Koordinierung der Probenahmen und lagert diese bis zur Analytik in seinem Labor in Mainz (55122). Da das Labor des LfU nicht auf die Durchführung der gesamten Analytik eingerichtet ist, muss ein Teil an einen externen Dritten beauftragt werden.

        Ziel ist es, für die Jahre 2024-2026 eine Rahmenvereinbarung mit einem externen Dritten (AN) abzuschließen, damit der AG im Rahmen der nachfolgend beschriebenen Leistungen repräsentative Analysenergebnisse der zu untersuchenden Schadstoffe in der Wasserphase erhält.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7 55116 Mainz Leistungsorte/Erfüllungsorte:

        - Sitz des Auftragnehmers (AN)

        - Laborstandort des Auftraggebers (AG) in Mainz

        Gerichtsstand:

        - Gerichtsstand ist Mainz.

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Maximale Anzahl der Proben (Obergrenze): 858 Proben

        Maximal Anzahl an Substanzen: 313

        Eine detaillierte Leistungsbeschreibung kann den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) entnommen werden.

        Die Anzahl der Proben und die zu bestimmenden Substanzen können dem Preisblatt/Substanzübersicht (Formular 302)

        entnommen werden.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Ende: 2026-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        Probenanzahl:

        Da nicht auszuschließen ist, dass sich die Probenanzahl während der Vertragslaufzeit erhöht, sichert der verbindlich die Bereitschaft und die Fähigkeit zu, auf Initiative des AG hin und bei gleichbleibenden weiteren vertraglichen Bedingungen, das vereinbarte jährliche maximale Probenvolumen von 858 Proben innerhalb der Vertragslaufzeit um bis zu 25 Prozent (ohne Durchführung eines neuen wettbewerblichen Vergabeverfahrens ) auf maximal 1.073 Proben zu erhöhen. Die Umsetzung erfolgt sodann durch Abschluss eines entsprechenden Änderungsvertrages.

        Substanzen:

        Die Parteien vereinbaren, dass der Leistungsumfang um zusätzliche zu untersuchende Sub-stanzen nachträglich erweitert werden kann, soweit gegenseitiges Einvernehmen hierüber hergestellt wird. Die Erweiterung des Leistungsumfangs setzt zudem voraus, dass die zusätz-lich zu untersuchenden Substanzen eine ähnliche chemische Struktur wie die im Formular 302 (Preisblatt/Substanzübersicht) im Tabellenblatt 1 "obligatorische Parameter" festgelegten Substanzen aufweisen müssen und die Notwendigkeit ihrer Bestimmung bei Abschluss der Rahmenvereinbarung dem AG noch nicht bekannt war. Die Preisbildung dieser Artikel erfolgt sodann im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens zwischen Auftraggeber und Auftragneh-mer ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens. Diese Ergänzungen sind ohne Herbeiführung eines neuen Vergabeverfahrens nur zulässig, wenn der Wert aller Ergänzun-gen max. 25 Prozent bezogen auf den ursprünglichen Auftragswert beträgt.

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass:

        1) er über einschlägige analytische Erfahrung in Bezug auf die Analytik der in dieser Ausschreibung beschriebenen Einzelsubstanzen in Wasserproben im Rahmen der geforderten Bestimmungsgrenzen verfügt.

        Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter mindestens zwei (2) mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte mit seinem Angebot einreichen; dafür ist je Referenz eine entsprechende Erklärung unter Nutzung des Formulars 311 mit dem Angebot abzugeben.

        Vergleichbar sind insbesondere solche Referenzen, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllen:

        a) Vertragsbeginn nach dem 01.01.2019

        b) Probenanzahl bzw. bei mehrjährigen Verträgen durchschnittliches jährliches Probenvolumen von mindestens 500 Proben

        c) abgeschlossen oder bei zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch laufenden Projekten Vertragsbeginn vor 03/2022

        d) vergleichbar mit den hier angebotenen Analysemethoden/-verfahren

        Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder.

        2) die von ihm zum Einsatz geplante Person in der Funktion der Laborleitung über einen Abschluss (Bachelor, Master, Diplom) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität im Studienfeld Chemie verfügt.

        Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter ein Scan des Studiennachweises mit seinem Angebot einreichen.

        3) er im Rahmen des geforderten Qualitätsmanagementverfahrens einen Qualitätsmanagementbeauftragten einsetzen wird, der über einen Abschluss (mind. Bachelor) von einer (Fach-) Hochschule oder Universität im Studienfeld Chemie verfügt.

        Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter ein Scan des Studiennachweises mit seinem Angebot einreichen.

        4) er über ausreichende geeignete Laborpersonalkapazitäten sowie qualitativ / technisch geeignete Gerätschaften zur Erfüllung des Auftrags verfügt.

        5) er im Rahmen der Leistungserbringung ein Qualitätsmanagementverfahren anwenden wird, das den in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen entspricht.

        Zum Nachweis dieses Eignungskriteriums muss der Bieter eine Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17025:2018 oder vergleichbar vorweisen. Hierzu muss er ein Scan der Zertifizierungsurkunde mit seinem Angebot einreichen.

        6) er die gesamte Leistung / den gesamten Auftrag im eigenen Unternehmen erbringt oder Teile der Leistung / des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Sofern eine Unterauftragsvergabe beabsichtigt ist, hat der Bieter die Teile des Unterauftrags zu benennen. In diesem Zusammenhang wird auf das Kapitel 4 der Bewerbungs- und Vergabebedingungen (Formular 410b) verwiesen.

        7) er einer Kontrolle / Begehung seiner zum Einsatz kommenden Laboratorien durch den Auftraggeber zustimmt. Die Kontrolle / Begehungen bezieht sich auf die technische Leistungsfähigkeit, die Untersuchungsmöglichkeit und die Vorkehrungen im Rahmen des Qualitätsmanagementverfahrens. Sofern der Bieter den Einsatz von Unterauftragnehmern plant, bezieht sich die Kontrolle / Begehung auch auf diese Bereiche; hierzu hat der Bieter im Vorfeld seiner Angebotsabgabe auch die Zustimmung des zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer einzuholen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Auftraggeber nicht verpflichtet ist eine Kontrolle / Begehung durchzuführen; sondern der Auftraggeber behält es sich hiermit vor, eine solche Kontrolle / Begehung unter Einhaltung der wettbewerblichen Gesichtspunkte durchzuführen. Eine Begehung / Kontrolle kommt nur bei den Bietern zum Tragen, deren Angebote bezuschlagt werden sollen. Eine generelle Begehung / Kontrolle aller Bieter, welche ein Angebot abgegeben haben, ist nicht vorgesehen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Formular 305a/305b. Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.

        Erklärung gemäß Formular 303.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-10
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-11-06
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-10
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen. Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens zwei Mitarbeiter der Vergabestelle und evtl. unter Anwesenheit von Mitarbeitern der Fachabteilung.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Stiftstraße 9
        Mainz
        55116
        Germany
        Kontaktstelle(n): 55116
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-31

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