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IT services: consulting, software development, Internet and support (Германия - Тендер #45784098)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Номер конкурса: 45784098
Дата публикации: 05-09-2023
Сумма контракта: 220 766 379 (Российский рубль) Цена оригинальная: 3 740 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231004 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderHealth01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Der AOK-Bundesverband führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
      Rosenthaler Str. 31
      Berlin
      10178
      Germany
      E-mail: vergabestelle@bv.aok.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK68P6/documents
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK68P6

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Health
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Lizensierung, Weiterentwicklung und technischer Betrieb eines Marketing-Dashboard-Tools

        Reference number: 2023-08-31-SYS-DRA
      2. Main CPV code:
        72000000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Der AOK-Bundesverband sucht für die AOK-Gemeinschaft im Rahmen dieser Ausschreibung einen Dienstleister für die Lizenzierung, die Weiterentwicklung und den technischen Betrieb eines Marketing-Dashboard-Tools.

      5. Estimated total value:
        Value excluding VAT: 3 740 000.00 EUR
      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
      4. Description of the procurement:

        Bisher besteht keine Anbindung eines einheitlichen Marketing-Dashboard-Tools an diverse Datenquellen innerhalb der AOK-Gemeinschaft und dem AOK-Bundesverband. Der Einsatz eines Marketing-Dashboard-Tools ist in der AOK-Gemeinschaft und dem AOK-Bundesverband somit notwendig, um die Daten aus den verschiedensten Datenquellen zusammenzuführen und diese visuell darzustellen. Auch nicht-technischen Anwendern soll die Möglichkeit der Datenzusammenstellung und Analyse sowie Datenvisualisierung ermöglicht werden, damit die Daten einfacher analysiert und aussagekräftige Ergebnisse abgeleitet werden. Eine schnelle Reporterstellung soll durch standardisierte Layouts und Dashboard-Templates ermöglicht werden. Des Weiteren soll das Marketing-Dashboard-Tool eine hohe Daten-Transparenz, durch einen einfachen Zugriff auf die Reports und Daten-Uploads, schaffen. Ein Echtzeit-Monitoring mit Optionen zur Report-Personalisierung, eine Alert-Möglichkeit und das Publishing an verschiedene Stakeholder (z.B. Vorstand, Management, Fachexperten) soll zu schnellen Handlungsmöglichkeiten bei Veränderungen in der Datenstruktur führen. Zusätzlich neben der Lizenzierung eines Marketing-Dashboard-Tools wird für die AOK-Gemeinschaft und den AOK-Bundesverband ein Dienstleister gesucht, der den Betrieb und Support sicherstellt.

      5. Award criteria:
        Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 24
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Nach Ablauf der Mindestvertragsdauer verlängert sich die Laufzeit des Vertrags um 24 weitere Monate, sofern er nicht gekündigt wird. Nach maximal 48 Monaten endet der Vertrag.

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
        Envisaged number of candidates: 5
        Objective criteria for choosing the limited number of candidates:

        Bei mehr als fünf geeigneten Bewerbern dienen die nachfolgend genannten Wertungskriterien (s. dazu auch Anlage A1.1 der Vergabeunterlagen) zur Ermittlung der Bewerberreihenfolge:

        (I) Fachliche Kompetenzen

        (II) Referenzprojekte

        Die fünf Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden - soweit eine hinreichende Anzahl von Teilnahmeanträgen geeigneter Bewerber vorliegt - aufgefordert werden, ein indikatives (Erst-) Angebot abzugeben.

      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:

        a) Zu II.1.5) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.

        b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 4.000.000 EUR (netto).

  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        (1) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:

        Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 6 Monate vom Tag der Angebotsfrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;

        (2) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.

        (3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von "Russlandsanktionen"

        Der Bewerber erklärt, dass er nicht:

        a) russische(r) Staatsangehörige(r), in Russland ansässige natürliche Person oder in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist,

        b) eine juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

        c) eine natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handelt,

        d) Kapazitäten von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder Unternehmen in Anspruch nimmt, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

        Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, soweit diese Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen ihrerseits unter Buchstabe a bis c fallen.

        Weiter erklärt der Bieter, dass er der Auftraggeberin unverzüglich Mitteilung machen wird,

        (1) sobald und soweit einer der vorstehend unter Buchstaben a) bis d) genannten Tatbestände aufgrund einer Änderung der Umstände nach Abgabe dieser Eigenerklärung auf ihn zutrifft und/oder,

        (2) sobald und soweit er zukünftig von "Russlandsanktionen", insbesondere solchen nach der VO (EU) Nr. 833/2014 (auch in zukünftigen Fassungen), betroffen sein sollte.

        (a) Hinweis Bietergemeinschaften:

        Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen.

        (b) Hinweis Eignungsleihe:

        Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:

        - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,

        - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter .

        (c) Hinweis Unterauftragnehmer:

        Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Unterauftragnehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Unterauftragnehmer einzureichen:

        - Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer,

        - Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Unterauftragnehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        (1) Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung:

        Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags, dass er spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nachweist, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare

        Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt.

        (a) Hinweis Bietergemeinschaften:

        Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen. Diese Erklärung ist, soweit vorgesehen, datiert, unterschrieben und mit dem Unternehmensstempel versehen vom jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        (1) Referenzen

        Bewerber müssen den fachlichen Nachweis ihrer Eignung über die Bereitstellung von mindestens 3 Referenzen erbringen, die nach Art, Inhalt und Umfang mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind. Jede der Referenzen muss mindestens einen der Kompetenzbereiche nachweisen (Anbindung von Schnittstellen, welche noch nicht durch die Anwendung zur Verfügung gestellt wurden; Erstellung von aussagekräftigen Marketing-Dashboards mit mind. 7 verschiedenen Datenquellen mithilfe der angebotenen Anwendung; Interpretation der in den Marketing-Dashboards dargestellten Daten).

        Die Referenzen müssen sich auf Leistungen beziehen, die innerhalb der letzten 3 Jahre (seit August 2020) erbracht wurden.

        (2) Angabe eines Kernteams (Projektteam) und Darstellung der fachlichen Qualifikation

        Die nachfolgend aufgeführten fachlichen Kompetenzen sind für die Ausführung des Auftrags (Eignung) zwingend erforderlich und müssen durch mindestens 5 Mitarbeiterprofile nachgewiesen werden, welche bei der Auftragsausführung eingesetzt werden sollen. Jede Kompetenz muss mindestens einmal nachgewiesen werden, ansonsten erfolgt ein Ausschluss des Bieters. Berücksichtigt werden nur Mitarbeiterprofile, die mindestens 1 und höchstens 3 der genannten Kompetenzen erfüllen:

        1. Projektmanagement

        2. Knowhow im Bereich IT-Security (Sicherung von IT-Produkten)

        3. Erfahrung in der Anbindung von Schnittstellen (REST-APIs, u.ä.) und Überführung dieser Daten in die Dashboards.

        4. Erfahrung in der Erstellung von aussagekräftigen Marketing-Dashboards

        5. Professioneller Umgang mit Stakeholdern auf der Fach- und Führungsebene

        6. Datenschutz: Knowhow rund um alle datenschutz-relevanten Gesetze und Verordnungen (z.B. DSGVO) sowie deren Anwendung bei IT-Produkten

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Zu (1)

        1. Anbindung von Schnittstellen, welche noch nicht durch die Anwendung zur Verfügung gestellt wurden: Umfang mindestens 30 Personentage

        2. Erstellung von aussagekräftigen Marketing-Dashboards mit mind. 7 verschiedenen Datenquellen mithilfe der angebotenen Anwendung: Umfang mindestens 30 Personentage

        3. Interpretation der in den Marketing-Dashboards dargestellten Daten: Umfang mindestens 30 Personentage

        Zu (2)

        1. Projektmanagement: Mind. 2 Jahre Berufserfahrung in der Leitung und Steuerung von Online-Projekten

        2. Knowhow im Bereich IT-Security (Sicherung von IT-Produkten): Mind. 2 Jahre Berufserfahrung; Berufserfahrung muss aktuell sein (2020 -2023)

        3. Erfahrung in der Anbindung von Schnittstellen (REST-APIs, u.ä.) und Überführung dieser Daten in die Dashboards: Mind. 2 Jahre Berufserfahrung, Berufserfahrung muss aktuell sein (2020 -2023)

        4. Erfahrung in der Erstellung von aussagekräftigen Marketing-Dashboards: Mind. 2 Jahre Berufserfahrung

        5. Professioneller Umgang mit Stakeholdern auf der Fach- und Führungsebene: Mind. 2 Jahre Berufserfahrung

        6. Datenschutz: Knowhow rund um alle datenschutzrelevanten Gesetze und Verordnungen (z.B. DSGVO) sowie deren Anwendung bei IT-Produkten: Mind. 2 Jahre Berufserfahrung, Berufserfahrung muss aktuell sein (2020-2023)

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags, dass er den unter III.1.2 der Bekanntmachung aufgeführten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten wird. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.

        Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die zuvor genannte Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung vom bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft abzugeben und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft der Auftraggeberin vorzulegen.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Competitive procedure with negotiation
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
      The contracting authority reserves the right to award the contract on the basis of the initial tenders without conducting negotiations
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-04
      Local time: 10:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
    3. Additional information

      a) Zu II.1.5) Geschätzte Gesamtkosten inklusive aller Optionen.

      b) Als Höchstsumme wird folgender Betrag festgelegt: 4.000.000 EUR (netto).

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Contact person: 53123
        Fax: +49 2289499163
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

        "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat..."

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht.

        "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat..."

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis

        zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-08-31

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