Architectural services for outdoor areas (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45783969) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH Номер конкурса: 45783969 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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1141-1143 Poing W7 Freianlagenplanung Paragraphen 38ff HOAI Lph. 6-9.
Referenznummer der Bekanntmachung: 1141-1143-02 VgV-weiNeubau von 143 Wohneinheiten mit einer GF von 12.600m2 und 217 Stellplätzen, verteilt auf 3 Wirtschaftseinheiten.
80 WE Förderung nach EOF und 63 WE frei finanziert.
Poing bei München
Planerleistung für Freianlagen nach §38ff HOAI die Leistungsphasen 2-9
Die Bewertung der Kriterien zur Bewerberauswahl erfolgt unter Berücksichtigung nachfolgender Gewichtung der Kriterien und Punktewertung für die Einzelkriterien.
Die Wertung schließt mit der Bildung einer Rangfolge ab. Die Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zum Verhandlungsverfahren eingeladen. Bei ausreichend eingegangenen und qualifizierten Bewerbungen werden mindestens 3 höchstens 5 Bewerber eingeladen, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl 3 / 4 / 9 entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen werden.
I. durchschnittlicher Umsatz vergleichbarer Leistungen der letzten drei Jahre - Gewichtung 8 %
< 50.000 Euro: 1 Punkt
50.001 - 100.000 Euro: 2 Punkte
100.001 - 200.000 Euro: 3 Punkte
> 200.000 Euro: 4 Punkte
II. technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - Gewichtung 3 x 23%
II.1 Aufgabenstellung:
Honorarzone III und höher: 2 Punkte
Freifläche für mehrere unterschiedliche Nutzungen (z. Bsp. Wohnen und Kita): 2 Punkte
II.2 Leistungsphasen:
Leistungsphase 1: 0,125 Punkte
Leistungsphase 2: 0,5 Punkte
Leistungsphase 3: 0,5 Punkte
Leistungsphase 4: 0,25 Punkte
Leistungsphase 5: 1 Punkt
Leistungsphase 6: 0,25 Punkte
Leistungsphase 7: 0,25 Punkte
Leistungsphase 8: 1 Punkte
Leistungsphase 9: 0,125 Punkte
II.3 Die Vergleichbarkeit der Freifläche (11.000m2 zu Referenzprojekt)
weniger als 5.000 m2: 1 Punkt
> 5.000 m2 - 7.500 m2: 2 Punkt
> 7.500 m2 - 10.000 m2: 3 Punkte
mehr als 10.000 m2: 4 Punkte
III. technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Büro/Personal - Gewichtung 23 %
III.1 Durchschnittliche Anzahl der jährlich Beschäftigten der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre
1 Mitarbeiter: 1 Punkt
2 - 3 Mitarbeiter: 2 Punkte
4 - 5 Mitarbeiter: 3 Punkte
mehr als 5 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.2 Durchschnittliche Anzahl der Dipl.-Ing. oder vergleichbare Ausbildung
1 Mitarbeiter: 1 Punkt
2 Mitarbeiter: 2 Punkte
3 Mitarbeiter: 3 Punkte
mehr als 3 Mitarbeiter: 4 Punkte
III.3 Maßnahmen zur Qualitätssicherung
Zertifikate von Kammern oder Fortbildung von MA: 2 Punkte
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Grundleistungen ab Leistungsphase 2; mit Vertragsschluss wird die Leistungsphase 2 beauftragt; es wird die Option vereinbart, weitere Leistungsphasen stufenweise zu beauftragen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
keine
Forderung gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.1 und Anlagen und:
A) Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (wenn nach den Rechtsvorschriften des Herkunftsstaates
eintragungspflichtig)
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Forderung gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.2 und Anlagen und:
A) Eigenerklärung zu den Umsätzen der letzten drei Geschäftsjahre, in EUR netto
und Eigenerklärung zu den Umsätzen mit vergleichbaren Leistungen (Freianlagenplanung Lph 2-9) der letzten drei Geschäftsjahre in EUR netto;
B) Berufshaftpflichtversicherung:
Erklärung sich im Auftragsfall an der Projektversicherung des AG in Höhe von 0,5 % der Brutto-Honorarsumme zu beteiligen.
Der Auftraggeber schließt eine projektbezogene kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung (kombinierte Projektversicherung) ab.
Die im Rahmen der Projektversicherung enthaltene Haftpflichtversicherung umfasst:
- eine Bauherrenhaftpflichtversicherung für alle am Bauvorhaben Beteiligten mit Bauherreneigenschaft;
- eine Betriebshaftpflichtversicherung für alle am Bauvorhaben beteiligten ausführenden Bauunternehmen;
- eine Berufshaftpflichtversicherung für alle am Bau beteiligten Architekten- und Ingenieurbüros, Projektsteuerer, Gutachter und Sachverständige im Bauwesen etc.;
- eine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadensversicherung für alle am Bau Beteiligten.
Die Deckungssumme zur Haftpflichtversicherung beträgt je Versicherungsfall 10.000.000,00 € pauschal für Personen-, Sach- und versicherte Vermögensschäden und steht 3-fach pro Jahr zur Verfügung.
Allgemeine Deckungssumme: 10.000.000,00 € pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Diese Summe steht 3-fach pro Jahr zur Verfügung.
Separate Deckungssumme für Schäden am Bauwerk im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung: 10.000.000,00 € pauschal für Sach- und Vermögensschäden. Diese Summe steht 3-fach fpro Jahr zur Verfügung.
Die anteilige Prämie für die Leistungen des AN einschließlich Versicherungssteuer ist vom AN zu tragen und beläuft sich auf 0,5 % der Bruttoabrechnungssumme des AN. Sie wird gegen den Schlusszahlungsanspruch des AN aufgerechnet.
Die vom jeweiligen Verursacher zu tragende generelle Selbstbeteiligung beträgt für Schäden im Rahmen der Bauleistungsversicherung 5.000,00 € je Versicherungsfall, für Schäden im Rahmen der Berufshaftpflichtversicherung 10.000,00 € je Versicherungsfall und für sonstige Schäden 5.000,00 € je Versicherungsfall.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Abgabe der Zustimmung (Bewerbungsbogen) sich im Auftragsfall an der Projektversicherung des AG in Höhe von 0,5 % der Brutto-Honorarsumme zu beteiligen.
Es sind folgende Unterlagen vorzulegen:
Forderung gemäß Bewerberbogen (BwB) 4.3 und Anlagen und:
A) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen
1. Liste mit drei geeigneten Referenzen aus den letzten sieben Jahren. Geeignet sind Referenzen über die
Objektplanung von Gebäuden mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mindestens Honorarzone III),
die innerhalb der letzten 7 Jahre fertiggestellt wurden und einen Neubau zum Gegenstand hatten. Zu den
Referenzen ist jeweils folgendes anzugeben (siehe Formblatt Referenzen Wirtschaftsteilnehmer):
a) Projektbezeichnung
b) Ort des Referenzprojektes
c) Art und Nutzung des Gebäudes mit kurzer Projektbeschreibung
d) Art der Maßnahme (Neubau/Umbau/Sanierung)
e) Referenzkomplexität
f) Umfang der beauftragten Leistungen
g) Honorarzone
h) m2 Freifläche
i) Angaben zum Erbringungszeitpunkt (Planungszeitraum, Ausführungszeitraum, Zeitpunkt der Fertigstellung
(Monat und Jahr), Zeitpunkt des Beginns der Ausführung (Monat und Jahr))
j) Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer sowie Angabe des Vertragsverhältnisses
B) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Büro/Personal
1. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl der
Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist unter gesonderter Angabe der Anzahl der Dipl.-Ing. oder
Personen mit vergleichbarer Ausbildung
2. Beschreibung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung (Soweit vorhanden Vorlage entsprechender Zertifikate)
C) Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Jede Referenz muss ein Neubau sein.
Jede Referenz muss im Zeitraum zwischen tt.m.jjjj und tt.mm.jjjj baufertiggestellt sein.
Gemäß Artikel 61 und 62 der Bayerischen Bauordnung sowie gem. Bestimmungen des BauKaG (Baukammergesetz)
keine
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Antrag gem. § 160 GWB auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahren ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
GWG Städtische Wohnungsgesellschaft München mbH