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Landscape architectural services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45783898)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
Номер конкурса: 45783898
Дата публикации: 05-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231020 10:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)
      Eschenstr. 55
      Peine
      31224
      Germany
      Telefon: +49 5171/43-1412
      E-Mail: birgit.tiede@bge.de
      Fax: +49 5171/43-1502
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.subreport.de/E24419968
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.subreport.de/E24419968

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Öffentlicher Auftraggeber gem § 99 Nr. 2 GWB
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Dritter gem. § 9a Abs. 3 S. 2 Atomgesetz
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Erstellung naturschutzfachlicher Unterlagen für die UVP im Rahmen der Stilllegung ERAM

      2. CPV-Code Hauptteil:
        71420000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Bieter (Auftragnehmer - AN) unterstützt die Gruppe Genehmigungen (Bereich Morsleben) der BGE bei der Erstellung von naturschutzfachlichen Unterlagen und die dafür erforderlichen Kartierungen und Datenerhebungen. Im Rahmen der allgemeinen umwelt- und naturschutzfachlichen Begleitung erstellt der AN insbesondere die naturschutzfachlichen Unterlagen, welche für die UVP im Rahmen der Stilllegung ERAM erforderlich sind.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71300000, 71330000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        BGE Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (BGE)

        Endlager Morsleben

        Schachtweg 3

        39343 Ingersleben OT Morsleben

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der AN hat insbesondere nachstehende Leistungen für die Gruppe Genehmigungen zu erbringen:

        • naturschutzfachliche Begleitung im Rahmen der Stilllegung inkl. Teilnahme an Fachgesprächen

        • Durchführung der für die Genehmigungsverfahren erforderlichen umwelt- und naturschutzfachlichen Untersuchungen sowie die Erstellung dazugehöriger Berichte (z. B. UVP-Bericht, LBP, FFH-VS und weitere Stellungnahmen).

        • Beschaffung, Recherche und Sichtung der für die oben genannten Unterlagen/Verfahren erforderlichen Umweltdaten.

        • Aufbereitung aller erfassten umwelt- und naturschutzrelevanter Daten (insbesondere Schutzgebiete, Flora und Fauna) mit der Möglichkeit diese jederzeit abrufen zu können bzw. an Dritte z. B. Untere Naturschutzbehörde (UNB) weiterzugeben.

        • Kontinuierliche Pflege sowie Erweiterung aller erhobenen Daten, insbesondere durch Datenerfassung in GIS (entsprechende Software muss beim AN vorhanden sein) nach Vorgaben des AG bzw. der Behörden.

        • Aktualisierung der Daten mit Fortschreiten des Gesamtvorhabens. Dafür sind die Daten kontinuierlich zu erweitern und zu ergänzen sowie auf dem aktuellen Stand zu halten.

        • Bereitstellung aller im Rahmen der Tätigkeit erhobenen, erfassten und aufbereiteten Daten.

        •Unterstützung des AG bei umwelt- und naturschutzfachlichen Fragestellungen zum laufenden Betrieb des ERAM zur Vorbereitung der Stilllegung, hierzu zählen u. a. auch Fragestellungen aus den Themenbereichen des Wasserrechts und des Bundesimmmissionsschutzrechts.

        • Unterstützung des AG bei der Planung und Umsetzung von Kompensationsmaßnahmen inkl. einer ggf. notwendigen ökologischen Baubegleitung (ÖBB), auch Umweltbaubegleitung (UBB) oder Umweltbauüberwachung (UBÜ) genannt.

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-01-01
        Ende: 2028-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Sollte die Zuschlagserteilung nach dem 01. Januar 2024 erfolgen, verschiebt sich das Vertragsende entsprechend. Die genaue Vertragslaufzeit wird im Auftragsschreiben definiert. Bereits begonnene Einzelleistungen, die eine Fortsetzung darüber hinaus erfordern, sind durch den AN final zu bearbeiten.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Handelsregisterauszug oder Eigenerklärung über die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft

        - Nachweis/Eigenerklärung über die Zahlung von Steuern und Abgaben / Sozialversicherungsbeiträge

        - Eigenerklärung zur Nichtvorlage von Ausschlussgründen gern. § 123 und 124 GWB

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Für Details siehe Ausschreibungsunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
        Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-20
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2024-01-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-20
      Ortszeit: 10:00
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben
    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
        Villemombler Str. 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

        - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        - § 135 GWB Unwirksamkeit

        - § 160 GWB Einleitung, Antrag

        Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen:

        - § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        - § 135 GWB Unwirksamkeit

        - § 160 GWB Einleitung, Antrag

        Zur Einlegung von Rechtsbehelfen und der Präklusionswirkung ist der nachfolgend zitierte § 160 GWB zu beachten:

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,

        3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

        Es wird hiermit darauf hingewiesen, dass sämtliche vorgenannten Fristen für die Erhebung von vergaberechtlichen Rügen gegenüber dem Auftraggeber und die Fristen für die Wahrung der Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren zu beachten sind.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-31

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