Architectural services for buildings (Германия - Тендер #45783896) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Reischach Номер конкурса: 45783896 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Germany-Reischach: Architectural services for buildings
2023/S 170-533507
Results of design contest
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Kommunaler Wohnungsbau Eggenfeldener Straße, Gemeinde Reischach"
Die Gemeinde Reischach beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Kreiswohnbaugesellschaft Altötting auf dem
Areal des früheren Rathauses bezahlbaren Wohnraum nach KommWFP zu schaffen. Hierfür soll ein Wohn- und
Geschäftshaus mit einer kleinen Ladeneinheit oder auch weiteren Wohnhäusern konzipiert werden.
Section IV: Procedure
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
- Städtebauliches Konzept
- freiräumliche Qualität
- Architektonische und räumliche Gestaltung, Wohnqualität
- Funktionalität, Barrierefreiheit
- Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit
Section V: Results of contest
Section VI: Complementary information
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.