Architectural services for buildings (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45783896) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Gemeinde Reischach Номер конкурса: 45783896 Дата публикации: 05-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Reischach: Dienstleistungen von Architekturbüros bei Gebäuden
2023/S 170-533507
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Kommunaler Wohnungsbau Eggenfeldener Straße, Gemeinde Reischach"
Die Gemeinde Reischach beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Kreiswohnbaugesellschaft Altötting auf dem
Areal des früheren Rathauses bezahlbaren Wohnraum nach KommWFP zu schaffen. Hierfür soll ein Wohn- und
Geschäftshaus mit einer kleinen Ladeneinheit oder auch weiteren Wohnhäusern konzipiert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
- Städtebauliches Konzept
- freiräumliche Qualität
- Architektonische und räumliche Gestaltung, Wohnqualität
- Funktionalität, Barrierefreiheit
- Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.