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Compulsory social security services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45783808)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
Номер конкурса: 45783808
Дата публикации: 05-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120230921 10:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceHealth01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen
      Augustinerstraße 38
      Erfurt
      99084
      Germany
      E-Mail: vergabestelle@plus.aok.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY6V92/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YRY6V92

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Interimsvergabe "Druck- und Kuvertierdienstleistungen"

        Referenznummer der Bekanntmachung: 148/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        75300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Interimsvergabe "Druck- und Kuvertierdienstleistungen"

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        75122000, 79824000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Bundesrepublik Deutschland, Freistaaten Sachsen und Thüringen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand des vorliegenden offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den zentralen Druck mit Kuvertierung einschließlich der Bereitstellung des Materials (Papier und Kuverts) für die AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen. Die Sicherstellung des Prozesses zur Abwicklung der Ausgangskorresponzenz erfolgt heute zum großen Teil durch einen zentralen Druck mit Kuvertierung (elektronische Ausgangspost). Das Outputmanagementsystem der Auftraggeberin ermöglicht eine effiziente und papierlose Verwaltung der gesamten Korrespondenz mit Versicherten und Vertragspartnern. Dabei können die entsprechenden Prozesse innerhalb des Verfahrens abgebildet und rationalisiert werden. Der gesamte Druck- und Kuvertierungsbedarf der AOK PLUS besteht aus dem an einen Dienstleister ausgelagerten, sogenanntem "zentralen" Druck; daneben druckt die AOK PLUS auch weiter hausintern z. B. an PC-Druckern für das Tagesgeschäft, der sogenannte "dezentrale" Druck. Die Ausschreibung soll den vorhandenen Prozess des zentralen Druckes mit Kuvertierung sicherstellen. Sie erfolgt für die Regionen Sachsen und Thüringen. Der Auftrag umfasst auch die Übergabe der Briefsendungen an die Zustelldienste der Auftraggeberin.

        Die Anforderungen ergeben sich aus der den Vergabeunterlagen als Anlage 1-1 beigefügten Leistungsbeschreibung nebst Anhängen und den Anlagen 1-2 bis 1-8 der Vergabeunterlagen.

        Diesem offenen Verfahren sind bereits Vergabeverfahren vorangegangen, welche die Neuvergabe (Auftragsbekanntmachung vom 15.05.2023, ABl. 2023/S 093-285711) sowie die Interimsvergabe (Bekanntmachung vergebener Aufträge vom 04.08.2023, ABl. 2023/S 149-473372) der Leistungen betreffen und derzeit Gegenstand von Nachprüfungsverfahren sind. Die Auftraggeberin beabsichtigt mit der vorliegenden Bekanntmachung eine weitere interimsweise Vergabe der Leistungen für den Zeitraum ab Beendigung des aktuell bestehenden Interimsvertrages, spätestens ab 01.12.2023.

        Angaben zum voraussichtlichen Auftragsvolumen können nur auf Basis von Erfahrungswerten aus der Vergangenheit gemacht werden. Die aktuelle durchschnittliche Anzahl der zu druckenden Seiten beträgt 175.000 Seiten (Klick) je Tag (zzgl. ggf. Sonderaktionen, Mailings etc. bis zu 60.000 Seiten je Tag); die aktuelle durchschnittliche Anzahl der Sendungen beträgt 60.000 Sendungen je Tag. Die Angaben dienen lediglich der Orientierung und stellen kein verbindliches Abnahmevolumen dar. Die angegebenen Mengen können auch signifikant über- bzw. unterschritten werden.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 12
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Sollte das Nachprüfungsverfahren die Neuvergabe betreffend (Auftragsbekanntmachung vom 15.05.2023, ABl. 2023/S 093-285711) während der Laufzeit der Rahmenvereinbarung noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein, hat die Auftraggeberin die einseitige Option, die Rahmenvereinbarung zwei Mal um jeweils 3 Monate zu verlängern. Macht die Auftraggeberin von dieser Verlängerungsmöglichkeit Gebrauch, übt sie die Option gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich (per E-Mail ausreichend) bis spätestens 1 Monat vor Vertragsende aus.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB (Anlage 4 der Vergabeunterlagen)

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Darstellung des Gesamtumsatzes des Bieters in den letzten 3 Geschäftsjahren, aufgesplittet je Geschäftsjahr (Anlage 8-1 der Vergabeunterlagen).

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Die Auftraggeberin betrachtet für die Durchführung des Auftrages lediglich solche Bieter als geeignet, welche im Schnitt der letzten 3 Geschäftsjahre einen Mindestumsatz von 2,5 Mio. EUR nachweisen können. Im Falle einer Bietergemeinschaft wird der addierte Umsatz (der Mitglieder der Bietergemeinschaft) zugrunde gelegt.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Detaillierte Darstellung von Referenzprojekten vergleichbarer Art und Größe in den letzten 3 Jahren unter Angabe:

        o des Auftraggebers einschließlich Angabe eines Ansprechpartners mit Telefonnummer,

        o einer Beschreibung der Leistung (einschließlich Übergabeprozess),

        o des Auftragszeitraumes sowie

        o des monatlichen Auftragsvolumens (durchschnittliche Anzahl der gedruckten und kuvertierten Briefsendungen) unter Verwendung von Anlage 8-2 der Vergabeunterlagen, welche gegebenenfalls zu vervielfältigen ist.

        2. Darstellung der Anzahl der Mitarbeiter nach einzelnen Berufsgruppen (Anlage 8-3 der Vergabeunterlagen);

        3. Erklärung, aus welcher ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bieter für die Ausführung des Auftrages verfügt, insbesondere des Maschinenparks (z. B. Maschinenart, Hersteller, Typbezeichnung, Baujahr) unter Angabe der Kapazitäten (Druck-/Kuvertierleistungen)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Zu 1.)

        Die Auftraggeberin betrachtet lediglich solche Bieter als geeignet, welche wenigstens ein Referenzprojekt von vergleichbarer Art und vergleichbarem Umfang nachweisen können. Das Referenzprojekt ist dann vergleichbar, wenn bei diesem innerhalb eines Jahres wenigstens 7 Mio. Briefsendungen unter Verwendung des vom Bieter bereitgestellten Materials gedruckt und kuvertiert worden sind.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes VerfahrenBegründung:

      Aufgrund der anhängigen Nachprüfungsverfahren in Bezug auf die Neu- und Interimsvergabe der Druck- und Kuvertierdienstleistungen und deren ungewissen Ausgang ist zur nahtlosen Fortführung der Leistungen eine weitere interimsweise Vergabe erforderlich. Diese Leistungen stellen die Kommunikation mit Versicherten und Leistungserbringern sicher und dienen der Daseinsfürsorge mit unmittelbaren Auswirkungen für die Versorgung der Versicherten mit Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Um zeitnah auf die Entwicklungen in diesen Nachprüfungsverfahren reagieren zu können, muss dieser Bedarf über die bestehende und spätestens am 30.11.2023 endende Interimsvereinbarung hinaus kurzfristig gedeckt werden. Wegen dieser Eilbedürftigkeit ist es unmöglich, die Beschaffung innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchzuführen. Daher wird das vorliegende offene Verfahren mit verkürzten Fristen durchgeführt (§ 15 Abs. 3 VgV)

    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-21
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-10-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-09-19
      Ortszeit: 10:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bieter sind zum Öffnungsverfahren nicht zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Die Vergabekammern des Bundes
        Villemombler Straße 76
        Bonn
        53123
        Germany
        Kontaktstelle(n): 53123
        Telefon: +49 228-9499-0
        E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de
        Fax: +49 228-9499-163
        Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        "§ 134 Informations- und Wartepflicht.

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

        § 135 Unwirksamkeit:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...

        § 160 Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB):

        "§ 134 Informations- und Wartepflicht.

        (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...

        § 135 Unwirksamkeit:

        (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat...

        § 160 Einleitung, Antrag.

        (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-31

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