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Insurance services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45783794)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Klinikum Memmingen AöR
Номер конкурса: 45783794
Дата публикации: 05-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231004 09:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceHealth01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Klinikum Memmingen AöR
      Bismarckstraße 23
      Memmingen
      87700
      Germany
      Telefon: +49 833170-2222
      E-Mail: verwaltung@klinikum-memmingen.de
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6VL1/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
      Theodor-Heuss-Straße 9
      Stuttgart
      70174
      Germany
      Kontaktstelle(n): 70174
      E-Mail: vergabe-s@lutzabel.com
      Internet-Adresse(n):
      Hauptadresse: www.lutzabel.com
      elektronisch via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6VL1

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Einrichtung des öffentlichen Rechts
    5. Haupttätigkeit(en):
      Gesundheit
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Bau-Kombi-Versicherung Neubau Klinikum Memmingen_3

        Referenznummer der Bekanntmachung: 1736_2022_KMM_Bau-Kombi_3
      2. CPV-Code Hauptteil:
        66510000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung zu einer Beteiligungsquote in Höhe von 7,5 % für den Bauherrn, für alle Planer, sowie alle an der Bauausführung Beteiligten für das Bauvorhaben "Neubau Klinikum Memmingen".

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        66513200, 66516000
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        87700 Memmingen

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Gegenstand der Ausschreibung ist der Versicherungsvertrag für eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht- (Bauherren-, Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung) und Planungshaftpflicht-Versicherung zu einer Beteiligungsquote in Höhe von 7,5 %. Die übrigen 92,5 % Beteiligungsquote sind nicht Teil der Ausschreibung, sondern wurden bereits in einem vorangegangenen Vergabeverfahren erzielt.

        Das Projekt "Neubau Klinikum Memmingen" sieht den Bau eines Zentralklinikums, einer integrierten psychiatrischen Fachklinik, erforderlicher Strukturen für das zentralisierte Parken, ein Medizinisches Versorgungszentrum sowie eine Krankenpflegeschule auf einem Grundstück in der Freien Kreisstadt Memmingen, vor. MVZ, die Parkierungsanlagen und die Krankenpflegeschule sind nicht Bestandteil der Versicherung.

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-08-01
        Ende: 2029-05-01
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Sofern die endgültige Gesamtfertigstellung des versicherten Bauprojekts zum Vertragsablauf nicht erfolgt, kann der Versicherungsnehmer mit Nennung des voraussichtlichen Zeitpunktes der endgültigen Gesamtfertigstellung die Vertragsverlängerung anzeigen, wobei die ersten 6 Monate prämienfrei verlängert werden.

        Für den Zeitraum danach kann eine Vertragsverlängerung für weitere sechs Monate gegen Prämienzuschlag vereinbart werden. Die Verlängerungsprämie je Monat berechnet sich hierbei nach der folgenden Formel:

        Gesamt-Bausumme x vereinbarter Prämiensatz / Anzahl Monate voraussichtliche Vertragsdauer

        Die Verlängerungsprämie ab dem 13. Monat ist individuell abzustimmen.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1) Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Geschäftsbetrieb in der EU erfüllen. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Kopie der Zulassung der Aufsichtsbehörde (ggfs. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen.

        2) Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren:

        - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;

        - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;

        - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;

        - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;

        - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;

        - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;

        - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;

        - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Hinweis: Der Bieter muss mind. 1 Kriterium erfüllen.

        Kriterium A: Finanzrating

        Nachweis, dass das Unternehmen über ein Mindestrating von A- (A minus) nach Standard & Poor"s oder vergleichbar verfügt. Der Nachweis des letzten Ratings darf nicht älter als 12 Monate sein.

        Kriterium B: Rückversicherungsschutz

        Eigenerklärung, dass unter Berücksichtigung der zu versichernden Objekte und Versicherungssummen über ausreichend hoher Rückversicherungsschutz verfügt wird und die Rückversicherungsverträge bei bonitätsstarken nationalen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sind.

        Dem Auftraggeber sind auf Verlangen vom Bieter aussagekräftige Nachweise vorzulegen.

        Kriterium C: Unternehmensgruppe

        Eigenerklärung, dass das Unternehmen Teil einer bonitätsstarken Unternehmensgruppe ist, welche stets die ausreichende Liquidität des Unternehmens sicherstellt. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber entsprechende Nachweise zu erbringen.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Eigenerklärung zu Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen, die in den letzten fünf Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.

        Die Referenzliste muss eine Umschreibung der Tätigkeit des Auftraggebers, die Bezeichnung des versicherten Projekts (Bauvorhaben, versicherte Personen/Unternehmen etc.), Bausumme des versicherten Bauvorhabens inkl. der Kosten für Neben- und Planungsleistungen bzw. Deckungssumme, übernommene Zeichnungsquote, Versicherungsbeginn und das (geplante) Versicherungsende beinhalten. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Name und Anschrift behält sich die Auftraggeberin zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor.

        2) Vorstellung der personellen Ausstattung für die Bearbeitung und Regulierung von Schadenfällen aus vergleichbaren Versicherungsverträgen durch Angabe der Anzahl der Mitarbeiter der Schadenabteilung(en) und deren Qualifikationen.

        3) Eigenerklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern/Dritten und Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 09:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-31
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 09:01
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6VL1

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstraße 39
        München
        80538
        Germany
        Kontaktstelle(n): 80538
        Telefon: +49 8921762411
        E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-31

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