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Insurance services (Германия - Тендер #45783794)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Klinikum Memmingen AöR
Номер конкурса: 45783794
Дата публикации: 05-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083120231004 09:00Body governed by public lawContract noticeServicesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsLowest priceHealth01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Klinikum Memmingen AöR
      Bismarckstraße 23
      Memmingen
      87700
      Germany
      Telephone: +49 833170-2222
      E-mail: verwaltung@klinikum-memmingen.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6VL1/documents
      Additional information can be obtained from Lutz | Abel Rechtsanwalts PartG mbB
      Theodor-Heuss-Straße 9
      Stuttgart
      70174
      Germany
      Contact person: 70174
      E-mail: vergabe-s@lutzabel.com
      Internet address(es):
      Main address: www.lutzabel.com
      electronically via: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9P6VL1

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Health
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Bau-Kombi-Versicherung Neubau Klinikum Memmingen_3

        Reference number: 1736_2022_KMM_Bau-Kombi_3
      2. Main CPV code:
        66510000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Gegenstand des zu vergebenden Auftrags ist eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung zu einer Beteiligungsquote in Höhe von 7,5 % für den Bauherrn, für alle Planer, sowie alle an der Bauausführung Beteiligten für das Bauvorhaben "Neubau Klinikum Memmingen".

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        66513200, 66516000
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        87700 Memmingen

      4. Description of the procurement:

        Gegenstand der Ausschreibung ist der Versicherungsvertrag für eine kombinierte Bauleistungs- und Haftpflicht- (Bauherren-, Betriebs-, Umwelthaftpflicht- und Umweltschaden-Versicherung) und Planungshaftpflicht-Versicherung zu einer Beteiligungsquote in Höhe von 7,5 %. Die übrigen 92,5 % Beteiligungsquote sind nicht Teil der Ausschreibung, sondern wurden bereits in einem vorangegangenen Vergabeverfahren erzielt.

        Das Projekt "Neubau Klinikum Memmingen" sieht den Bau eines Zentralklinikums, einer integrierten psychiatrischen Fachklinik, erforderlicher Strukturen für das zentralisierte Parken, ein Medizinisches Versorgungszentrum sowie eine Krankenpflegeschule auf einem Grundstück in der Freien Kreisstadt Memmingen, vor. MVZ, die Parkierungsanlagen und die Krankenpflegeschule sind nicht Bestandteil der Versicherung.

      5. Award criteria:
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:

        Start: 2023-08-01
        End: 2029-05-01
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Sofern die endgültige Gesamtfertigstellung des versicherten Bauprojekts zum Vertragsablauf nicht erfolgt, kann der Versicherungsnehmer mit Nennung des voraussichtlichen Zeitpunktes der endgültigen Gesamtfertigstellung die Vertragsverlängerung anzeigen, wobei die ersten 6 Monate prämienfrei verlängert werden.

        Für den Zeitraum danach kann eine Vertragsverlängerung für weitere sechs Monate gegen Prämienzuschlag vereinbart werden. Die Verlängerungsprämie je Monat berechnet sich hierbei nach der folgenden Formel:

        Gesamt-Bausumme x vereinbarter Prämiensatz / Anzahl Monate voraussichtliche Vertragsdauer

        Die Verlängerungsprämie ab dem 13. Monat ist individuell abzustimmen.

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        1) Der Bieter/ jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft muss als Risikoträger zum Betrieb der ausgeschriebenen Versicherungssparte(n) in einem Staat der EU zugelassen sein und die gesetzlichen Voraussetzungen für den Geschäftsbetrieb in der EU erfüllen. Als Nachweis ist mit dem Angebot eine Kopie der Zulassung der Aufsichtsbehörde (ggfs. mit beglaubigter Übersetzung) beizufügen.

        2) Mit dem Angebot sind Eigenerklärungen darüber vorzulegen, dass der Bieter / jedes Mitglied der Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren:

        - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, § 124 Abs. 1 Nr. 1 GWB;

        - nicht zahlungsunfähig ist, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrensmangels Masse nicht abgelehnt worden ist, er sich nicht im Verfahren der Liquidation befinden oder seine Tätigkeit eingestellt ist, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB;

        - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend;

        - weder selbst noch eine Person, deren Verhalten seinem Unternehmen zuzurechnen ist, mit einem anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, § 124 Abs. 1 N.4 GWB;

        - keine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB;

        - in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB;

        - dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt;

        - dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllt.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Hinweis: Der Bieter muss mind. 1 Kriterium erfüllen.

        Kriterium A: Finanzrating

        Nachweis, dass das Unternehmen über ein Mindestrating von A- (A minus) nach Standard & Poor"s oder vergleichbar verfügt. Der Nachweis des letzten Ratings darf nicht älter als 12 Monate sein.

        Kriterium B: Rückversicherungsschutz

        Eigenerklärung, dass unter Berücksichtigung der zu versichernden Objekte und Versicherungssummen über ausreichend hoher Rückversicherungsschutz verfügt wird und die Rückversicherungsverträge bei bonitätsstarken nationalen oder internationalen Rückversicherungsgesellschaften abgeschlossen sind.

        Dem Auftraggeber sind auf Verlangen vom Bieter aussagekräftige Nachweise vorzulegen.

        Kriterium C: Unternehmensgruppe

        Eigenerklärung, dass das Unternehmen Teil einer bonitätsstarken Unternehmensgruppe ist, welche stets die ausreichende Liquidität des Unternehmens sicherstellt. Auf Verlangen sind dem Auftraggeber entsprechende Nachweise zu erbringen.

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1) Eigenerklärung zu Referenzen über die Zeichnung von vergleichbaren Versicherungsverträgen, die in den letzten fünf Jahren beendet wurden oder derzeit noch bestehen.

        Die Referenzliste muss eine Umschreibung der Tätigkeit des Auftraggebers, die Bezeichnung des versicherten Projekts (Bauvorhaben, versicherte Personen/Unternehmen etc.), Bausumme des versicherten Bauvorhabens inkl. der Kosten für Neben- und Planungsleistungen bzw. Deckungssumme, übernommene Zeichnungsquote, Versicherungsbeginn und das (geplante) Versicherungsende beinhalten. Die Forderung nach Offenlegung des Referenzgebers mit Name und Anschrift behält sich die Auftraggeberin zum Zwecke der Eignungsprüfung, insbesondere in Zweifelsfällen vor.

        2) Vorstellung der personellen Ausstattung für die Bearbeitung und Regulierung von Schadenfällen aus vergleichbaren Versicherungsverträgen durch Angabe der Anzahl der Mitarbeiter der Schadenabteilung(en) und deren Qualifikationen.

        3) Eigenerklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern/Dritten und Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-04
      Local time: 09:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-12-31
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-04
      Local time: 09:01
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
      Electronic ordering will be usedElectronic invoicing will be accepted
    3. Additional information

      Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6VL1

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
        Maximilianstraße 39
        München
        80538
        Germany
        Contact person: 80538
        Telephone: +49 8921762411
        E-mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
        Fax: +49 8921762847
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

        - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-08-31

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