Architectural services for buildings (Германия - Тендер #45755435) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Neu-Ulm Номер конкурса: 45755435 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Objektplanungsleistung (§ 34 HOAI) für Anbau und Erweiterung, Umbau und Modernisierung Inge-Aicher-Scholl-Realschule in Neu-Ulm (Pfuhl)
Reference number: 32-23-01-01Objektplanungsleistung (§ 34 HOAI) für Anbau und Erweiterung, Umbau und Modernisierung Inge-Aicher-Scholl-Realschule, Heerstr. 115, 89233 Neu-Ulm
Neu-Ulm (Pfuhl)
Der Landkreis Neu-Ulm schreibt als Schulaufwandsträger die Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume (Leistungsbild § 34 HOAI) für den Anbau und die Erweiterung, den Umbau und die Modernisierung der Inge-Aicher-Scholl-Realschule in Neu-Ulm (Pfuhl) ab der LPh 2 stufenweise aus.
Der Auftraggeber hat für Anbau, Erweiterung, Umbau und Modernisierung eine Machbarkeitsstudie erstellen lassen. Auf der Grundlage dieser Machbarkeitsstudie, der Projektbeschreibung und der weiteren Planungsunterlagen sind die Planungs- und Überwachungsziele bestimmt worden. Die stufenweise Beauftragung erfolgt mit
- Stufe 1: Vorplanung (LPh 2),
- Stufe 2: Entwurfsplanung (LPh 3) und Genehmigungsplanung (LPh 4),
- Stufe 3: Ausführungsplanung (LPh 5), Vorbereitung der Vergabe (LPh 6) und Mitwirkung bei der Vergabe (LPh 7) sowie
- Stufe 4: Objektüberwachung (LPh 8) und Objektbetreuung (LPh 9).
Die einzelnen Stufen werden vom Auftraggeber gesondert schriftlich übertragen. Aus der stufenweisen Beauftragung können kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen und keine zusätzlichen Honoraransprüche abgeleitet werden.
Geplant sind
- Umbau Hauptnutzfläche (HNF) im Bestandsgebäude von ca. 191 m2 mit Einbau Aufzug Anbau
(Neubau) mit einer HNF von 974 m2,
- Insgesamt Erweiterung um 6 weitere Klassenzimmer, zwei zusätzliche Biologie- und
Musiksäle und zusätzliche Verwaltungsflächen
Die anrechenbaren Kosten werden mit 9.625.000,- EUR geschätzt.
Der FAG-Förderantrag soll im September 2024 gestellt werden. Der Baubeginn soll im Dezember 2025 erfolgen. Fertigstellung und Nutzungsaufnahmen sollen am 01.09.2027 erfolgen.
Die Fachplanungsleistungen werden gesondert vergeben.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, dem Architektenvertrag, der Machbarkeitsstudie und den weiteren Vergabeunterlagen.
Siehe Architektenvertrag in den Vergabeunterlagen
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind (siehe Ziff. I der Eignungskriterien).
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungskriterien benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie Ziff. II. der Eignungskriterien in den Vergabeunterlagen).
Zum Angebot aufgefordert werden die fünf (5) Bewerber/Bewerbergemeinschaften mit den meisten Wertungspunkten. Zum Angebot aufgefordert werden aber nur Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die mindestens 50 von 100 Wertungspunkten erzielt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl entscheidet die höhere Punktzahl beim Kriterium II.2 (Referenzen). Erzielen auch hier mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl entscheidet unter ihnen das Los.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform zu stellen.
Eintragung Architektenliste
Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020 bis 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrags (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV).
Bewertet wird der durchschnittliche Jahresumsatz p.a., der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsbild § 34 HOAI) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2020 bis 2022) erzielt worden ist. Die Vollpunktzahl wird mit einem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz von 1.200 TEUR p.a. erreicht.
Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Geschäftsjahr maßgebend.
Der Zielerreichungsgrad und Erwartungshorizont ergeben sich aus der Eignungskriterien, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Minimum level(s) of standards possibly required:1) Berufshaftpflichtversicherung. Es ist eine Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden von 3.000.000,- EUR und für sonstige Schäden von 2.000.000,- EUR je Schadensfall erforderlich. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen (Mindestanforderung).
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) zugelassenen Versicherungsunternehmen vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
2) Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (2020 bis 2022) im Tätigkeitsbereich des Auftrags Objektplanung Gebäude und Innenräume (Leistungsbild § 34 HOAI) von durchschnittlich 400.000,- EUR netto p.a. (§ 45 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VgV).
1) Fünf vergleichbare Referenzen des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft aus den letzten zehn Jahren (September 2013 bis September 2023).
Der Auftraggeber bewertet die Eignung der Bewerber/Bewerbergemeinschaft anhand der Vergleichbarkeit von Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien:
a) Referenz umfasst Objektplanungsleistung Gebäude und Innenräume (Leistungsbild § 34 HOAI) mit anrechenbaren Kosten von mind. 7,5 Mio. EUR,
b) Referenz umfasst mindestens Honorarzone III oder entsprechend,
c) Referenz umfasst Ausschreibung der Bauleistungen nach der VOB/A mit Verwendungsnachweisprüfung eines Fördergebers,
d) Referenz umfasst Neubau, Anbau, Umbau einer Schule, Bildungseinrichtung oder Bauvorhaben mit vergleichbaren Anforderungen,
e) Referenz umfasst Planung für Bauvorhaben in Holz- oder Holzhybridbauweise,
f) Referenz umfasst Umbaumaßnahme einer Schule, Bildungseinrichtung oder Objekt mit vergleichbaren Anforderungen im laufenden Betrieb und
g) Referenz wurde auftragsgemäß oder zumindest im Wesentlichen auftragsgemäß im Hinblick auf Termin- und Kostensicherheit ausgeführt (Eigenerklärung).
Referenzen werden nur gewertet, sofern sie die Leistungsphasen LPh 2 bis 8 nach § 34 HOAI umfassen. Die Planungsleistungen der LPh 2 bis 8 müssen im vorgenannten Zeitraum vollständig erbracht worden sein (Mindestanforderung).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheimgestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu fünf Referenzen einreichen. Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet.
2) Anzahl Mitarbeiter (technische Fachkräfte), die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
Bewertet wird die Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar), einschließlich der Führungskräfte.
Vollzeitkräfte werden als 1,00 Mitarbeiter gewertet. Teilzeitkräfte werden auf Vollzeitkräfte (40 h Woche) umgerechnet (Vollzeitäquivalent - VZÄ) und auf zwei Dezimalen kaufmännisch gerundet. Bsp.: Eine Halbtageskraft mit 20 h / Woche wird mit einem VZÄ von 0,5 gewertet. Die Vollpunktzahl wird mit einem VZÄ von 10,0 erreicht.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die technischen Fachkräfte der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft addiert (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV).
Minimum level(s) of standards possibly required:Mindestanforderung: Anzahl der technischen Fachkräfte (Architekten, Ingenieure oder vergleichbar von 4,0 Technische Fachkräfte (Vollzeitäquivalent).
Architekten und Ingenieure sowie gleichwertige Abschlüsse, z. B. aus anderen EU-Mitgliedstaaten, aufgrund derer die jeweilige Person berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden. Bayerisches Baukammergesetz (BayBauKaG) und Bayerische Bauordnung (BayBO). Siehe auch Ziff. III.1.1).
Die Teilnahmefrist wird aufgrund der objektiven Dringlichkeit der Vergabe – der FAG-Fördermittelantrag muss bis September 2024 gestellt werden – auf 15 Kalendertage verkürzt. Als Angebotsfrist wird die Regelfrist von 30 Kalendertagen gewahrt werden.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform zu stellen.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Landkreis Neu-Ulm