Security services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45755320) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobillienaufgaben Номер конкурса: 45755320 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Sicherheitsdienstleistungen für WE 144953: Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16; WE 149303 Bundeskartellamt, Adenauerallee 133 und WE 150883 Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10 in 53113 Bonn, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Dortmund - VOEK 166-23
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 166-23Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben beabsichtigt, die in der Leistungsbeschreibung sowie in den Anlagen C-01 bis C-06 näher beschriebenen Sicherheitsdienstleistungen (Grundleistung: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst, Mobiler Sicherheitsdienst, Notruf-Service-Leitstelle; Bedarfsleistung: Objektleitung, Stationärer Sicherheitsdienst, Mobiler Sicherheitsdienst, Interventionsdienst) zu vergeben.
WE 144953 Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16 in 53113 Bonn
WE 149303 Bundeskartellamt, Adenauerallee 133 in 53113 Bonn
WE 150883 Bundeskartellamt, Bundeskanzlerplatz 2-10 in 53113 Bonn
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Auftraggeberin (AG)) beabsichtigt Teilleistungen des infrastrukturellen Gebäudemanagements in Form von Sicherheitsdienstleistungen (SDL) für die angegebene Liegenschaft an einen externen Dienstleister (Auftragnehmer, (AN)) zu vergeben.
Ziel des zu vergebenden Dienstleistungsauftrags ist es, den Sicherheitsbedürfnissen der Bediensteten des bewachten Objektes gerecht zu werden. Die Liegenschaft ist entsprechend den sicherheitstechnischen und den geforderten sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten unter Einhaltung der gültigen Gesetze, Richtlinien und Anforderungen zu schützen. Die Ordnung und die Sicherheit sind aufrecht zu erhalten, Gefahren und Schäden sind abzuwenden sowie Menschen, Sach- und Vermögenswerte sind zu schützen.
Aufgrund der Außenwirkung des Nutzers ist ein serviceorientiertes Verhalten und ein entsprechend gepflegtes und korrektes äußeres Erscheinungsbild bei dem vom AN zur Auftragsdurchführung eingesetzten Personals erforderlich.
Der künftige Auftragnehmer erbringt die Dienstleistungen:
1.Objektleitung in Einfachbesetzung ganzjährig und 24 Stunden am Tag (24/7) telefonisch erreichbar.
2. Stationärer Sicherheitsdienst in Einfachbesetzung an den jeweiligen Standorten:
Hauptpforte, das Pförtnerhaus der Liegenschaftszufahrt:
Montag bis Freitag, durchgehende Besetzung von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr
(ausgenommen gesetzl. Feiertage sowie 24.12 und 31.12. jeden Jahres)
Nebenpforte, Eingang Adenauer Allee 133, Haus Axe:
Montag bis Donnerstag, durchgehende Besetzung von 06:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Freitag, durchgehende Besetzung von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr
(ausgenommen gesetzl. Feiertage sowie 24.12 und 31.12. jeden Jahres)
3. Mobiler Sicherheitsdienst in Einfachbesetzung auf den Liegenschaften:
WE 144953 Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16
WE 149303 Bundeskartellamt „Haus Axe“ Kaiser-Friedrich-Str. 2-6 / Adenauerallee 133
WE 150883 Bundeskartellamt „Neuer Kanzlerplatz“ Bundeskanzlerplatz 2-10 in 53113 Bonn in unregelmäßigen Abständen und Zeitfenstern Kontrollgänge (gem. Dienstanweisung) durch.
4. Notruf-Service-Leitstelle: Der AN stellt eine Notruf-Service-Leitstelle (NSL) zur Verfügung. Die Alarmaufschaltung der Anlagen ist durch den AN sicherzustellen in der Zeit von:
Montag bis Donnerstag von 19:00 bis 06:30 Uhr am Folgetag,
Freitag von 19:00 Uhr (bis Montag 06:30 Uhr)
Samstag, Sonntag, Feiertag ganztägig von 00:00 bis 24:00 Uhr.
5. Vorhaltung Interventionsdienst: Der AN hält Interventionskräfte für folgende Zeiten in Bereitschaft:
Montag bis Donnerstag von 19:00 Uhr bis 06:30Uhr
Freitag ab 19:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertag von 00:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Die Beschreibung der Einzelleistungen ist den Punkten (Pkt.) 3 und 4 der Leistungsbeschreibung (LB) zu entnehmen.
Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich einmalig um zwei weitere Jahre, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht.
Bedarfsleistung:
- Objektleitung
- Stationärer Sicherheitsdienst
- Mobiler Sicherheitsdienst
- Interventionsdienst
Ad hoc Leistungen:
Es kann temporär notwendig sein, aufgrund kurzfristiger Personalausfälle der AG, dass die Auftraggeberin den Leistungszeitraum für den stationären Sicherheitsdienst kurzfristig verändern muss.
Für diesen Fall ist die Auftraggeberin berechtigt, den vereinbarten Leistungszeitraum mit einer Vorlaufzeit von 16 Stunden für jeweils maximal 2 aufeinanderfolgende Tage einseitig im Zeitfenster von 05 bis 20 Uhr zu verändern. Der Umfang der geänderten täglichen Leistung wird dabei zwischen 2 und 6 Stunden betragen.
Optional:Videoüberwachung
Momentan erfolgt eine Erweiterung des Videoüberwachungssystems, welches nach Abschluss aller Installationsarbeiten auf die NSL der AN aufgeschaltet und alarmbasiert mit überwacht werden soll.
Nach voraussichtlicher Fertigstellung ab 01.05.2024 ist für die Videoüberwachung für das Bundeskartellamt auf der Liegenschaft Kaiser-Friedrich-Str. 16, inkl. Adenauer Allee 131 in 53113 Bonn von mindestens 20 Kameras auszugehen.
Das Videoüberwachungssystem auf der Liegenschaft des Bundeskartellamtes „Neuer Kanzlerplatz“, am Bundeskanzlerplatz 2-10 in 53113 Bonn, ist mit bis zu 20 Kameras ausgestattet.
Die Beschreibung der Einzelleitungen ist der Anlage C-02 Pkt.4.6 und 4.7 zu entnehmen.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=534847&criteriaId=31942
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=534847&criteriaId=31940
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=534847&criteriaId=31941
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB).
Die Anforderungen an das eingesetzte Personal sind der Anlage A-04 Ausführungsbedingungen zu entnehmen.
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Die Teilnahme der Bieter am Öffnungstermin ist nicht gestattet.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gemäß Ziffer IV.2.2) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben