Electricity (Германия - Тендер #45755013) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landratsamt Landkreis Leipzig Номер конкурса: 45755013 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Elektroenergie 2024
Reference number: LKL-2023-0116Lieferung von Elektroenergie 2024
Liegenschafts- und Kultusamt
SG Hochbau und Liegenschaften
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna
Lieferung von Elektroenergie 2024
1.) Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. A):
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
- Korruption
- Betrug, Subventionsbetrug
- Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
- Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B):
- Entrichtung von Steuern
- Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten vorliegen für (§ 124 Abs. 1 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. C)
- Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
- Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
- Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
- Zahlungsunfähigkeit
- Insolvenz
- Vergleichsverfahren
- der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage
- Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
- Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
- Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
- Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
- Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
- Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
- Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. A)
- Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister / Handelsregister
2). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der gemachten Eigenerklärungen, insbesondere:
- Gewerbeanmeldung
- Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
1.) Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B):
- allgemeiner Jahresumsatz
- Gründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist
- Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Police):
Mindestanforderung:
- Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von mindestens 5.000.000 € bzw. Verpflichtungserklärung zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherung auf vorgenannte Summen zum Vertragszeitraum
- Eigenerklärung zur EU-Sanktions-VO
2). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Urkalkulation, Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung von einem oder mehreren Einheitspreisen
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
1.) Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C):
- Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der genannten Art des Bieters (Referenzen):
Mindestanforderung:
- mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre
- mindestens 50 % des Auftragsvolumens (€)
- der Komplexität des Auftragsgegenstandes entsprechend
- mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer).
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes)
- Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft - sofern erforderlich)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - sofern erforderlich)
- Verzeichnis zur Eignungsleihe (Formblatt Verzeichnis zur Eignungsleihe - sofern erforderlich)
- Erklärung Gemeinsame Bedingungen für den Liefervertrag
- Anlage 1 zum Stromliefervertrag Preisblatt
- Eigenerklärung zur EU-Sanktions-VO
2.) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern erforderlich)
Fehlende oder auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist nach- bzw. angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, führt dies zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Stromliefervertrag
- gemeinsame Bedingungen zum Stromliefervertrag
- Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von
Liefer- und Dienstleistungen
- VOL/B
- Zahlung des Mindest- bzw. entsprechenden Tariflohns
- Einhaltung der EU-Sanktions-VO
entfällt
2024
entfällt
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.