Installation of traffic lights (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45754830) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Straßenverkehrsamt Номер конкурса: 45754830 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Wartung und Instandsetzung der verkehrstechnischen Einrichtungen 2024-2027 inkl. Option
Referenznummer der Bekanntmachung: 36-2023-00025Wartung und Instandsetzung von rund 800 Lichtsignalanlagen und rund 1.000 verkehrstechnischen Einrichtungen der Lieferanten Siemens AG/Yunex GmbH, AVT Stoye GmbH, Stührenberg GmbH, Swarco Traffic Systems GmbH, QSG. Instandhaltung des/der Parkleitsystems, ÖPNV-Barken, Verkehrsinfomationstafeln, Dialog-Displays, Verkehrsbeobachtungskameras und des Verkehrsbeeinflussungssystems/Außenanlage am Stadion Deutsche Bank Park.
LSA Steuergerätehersteller AVT Stoye GmbH
Los-Nr.: 1Stadtgebiet Frankfurt am Main
Instandhaltung und Wartung - Lichtsignalanlagen-Steuergerätehersteller AVT Stoye GmbH
Option 01.01.-31.12.2027
Optionale Verlängerung 01.01.-31.12.2027
Vorschiften und Richtlinien
Die Instandhaltung umfasst die technische Betreuung der verkehrstechnischen Einrichtungen/Lichtsignalanlagen dieses Loses. Alle entsprechenden Vorschriften
und Richtlinien, insbesondere DIN VDE 0832-100 und DIN VDE 0832-110, sind zu
beachtet.
Reaktionszeit
Mit der Störungs- und Schadensbeseitigung der Lichtsignalanlage dieses Loses muss innerhalb von 120 Minuten nach Eingang der Meldung vor Ort begonnen werden.
LSA Steuergerätehersteller Siemens AG/Yunex GmbH
Los-Nr.: 2Stadtgebiet Frankfurt am Main
Instandhaltung und Wartung - Lichtsignalanlagen-Steuergerätehersteller Siemens AG/GmbH bzw. Yunex GmbH, Wechselverkehrszeichenanlagen und Parkleitsystem Outstations
Option 01.01.-31.12.2027
Optionale Verlängerung 01.01.-31.12.2027
Vorschiften und Richtlinien
Die Instandhaltung umfasst die technische Betreuung der verkehrstechnischen Einrichtungen/Lichtsignalanlagen dieses Loses. Alle entsprechenden Vorschriften
und Richtlinien, insbesondere DIN VDE 0832-100 und DIN VDE 0832-110, sind zu
beachtet.
Reaktionszeit
Mit der Störungs- und Schadensbeseitigung der Lichtsignalanlage dieses Loses muss innerhalb von 120 Minuten nach Eingang der Meldung vor Ort begonnen werden.
LSA Steuergerätehersteller Stührenbrg
Los-Nr.: 3Stadtgebiet Frankfurt am Main
Instandhaltung und Wartung - Lichtsignalanlagen-Steuergerätehersteller Stührenberg GmbH
Option 01.01.-31.12.2027
Optionale Verlängerung 01.01.-31.12.2027
Vorschiften und Richtlinien
Die Instandhaltung umfasst die technische Betreuung der verkehrstechnischen Einrichtungen/Lichtsignalanlagen dieses Loses. Alle entsprechenden Vorschriften
und Richtlinien, insbesondere DIN VDE 0832-100 und DIN VDE 0832-110, sind zu
beachtet.
Reaktionszeit
Mit der Störungs- und Schadensbeseitigung der Lichtsignalanlage dieses Loses muss innerhalb von 120 Minuten nach Eingang der Meldung vor Ort begonnen werden.
LSA Steuergerätehersteller Swarco Traffic Systems
Los-Nr.: 4Stadtgebiet Frankfurt am Main
Instandhaltung und Wartung - Lichtsignalanlagen-Steuergerätehersteller Swarco Traffic Systems GmbH
Option 01.01.-31.12.2027
Optionale Verlängerung 01.01.-31.12.2027
Vorschiften und Richtlinien
Die Instandhaltung umfasst die technische Betreuung der verkehrstechnischen Einrichtungen/Lichtsignalanlagen dieses Loses. Alle entsprechenden Vorschriften
und Richtlinien, insbesondere DIN VDE 0832-100 und DIN VDE 0832-110, sind zu
beachtet.
Reaktionszeit
Mit der Störungs- und Schadensbeseitigung der Lichtsignalanlage dieses Loses muss innerhalb von 120 Minuten nach Eingang der Meldung vor Ort begonnen werden.
Infrarot-Barken ÖPNV
Los-Nr.: 5Stadtgebiet Frankfurt am Main
Instandhaltung und Wartung - ÖPNV-Baken
Option 01.01.-31.12.2027
Optionale Verlängerung 01.01.-31.12.2027
Voraussetzung für die fachtechnische Betreuung ist der Besitz der Software für das Auswerte- und Bedienmodul zum Auslesen von IR-Baken inklusive akustischer Signalisierung und Protokollierung anwendbar an den Häni- und Elomac-Baken bzw. ist diese für den AG kostenfrei zu beschaffen.
Verkehrsinfotafeln und Dialog-Displays
Los-Nr.: 6Stadtgebiet Frankfurt am Main
Instandhaltung und Wartung - Verkehrsinfotafeln und Dialog-Displays
Option 01.01.-31.12.2027
Optionale Verlängerung 01.01.-31.12.2027
Verkehrsbeobachtungskameras
Los-Nr.: 7Stadtgebiet Frankfurt am Main
Instandhaltung und Wartung - Verkehrsbeobachtungskameras
Option 01.01.-31.12.2027
Optionale Verlängerung 01.01.-31.12.2027
Verkehrsbeeinflussungssystem Deutsche Bank Park
Los-Nr.: 8Stadtgebiet Frankfurt am Main
Instandhaltung und Wartung -Verkehrsbeeinflussungssystem Deutsche Bank Park, Außenanlage
Option 01.01.-31.12.2027
Optionale Verlängerung 01.01.-31.12.2027
Verkehsbeeinflussungssystem Deutsche Bank Park
Los-Nr.: 9Stadtgebiet Frankfurt am Main
Instandhaltung und Wartung - Verkehrsbeeinflussungssystem Deutsche Bank Park
Option 01.01.-31.12.2027
Optionale Verlängerung 01.01.-31.12.2027
Der Verkehrsbeeinflussungssystem-Server im Deutsche Bank Park ist mit der Steuerungssoftware VITRA der Firma QSG konfiguriert.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, diese müssen der/den Losgröße(n) entsprechen.
Betriebshaftpflichtversicherung
Haftungssummen mindestens für
- Sach- und Vermögensschäden in Höhe von 1.500.000 Euro
- Personenschäden unbeschränkt
Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung). Soweit zuständige Stellen Eigenerklärungen bestätigen, sind von Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, die entsprechenden Bescheinigungen vorzulegen. Das Formblatt 124 ist diesen Ausschreibungsunterlagen beigelegt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Drei Referenzen aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, diese müssen der/den Losgröße(n) entsprechen.
Angaben zur Personal- und Geräteausstattung.
Angaben zum Instandhaltungsstützpunkt.
Die Instandhaltung nach EN 12675, EN 12368, DIN VDE 0832, DIN 31051, DIN VDE 0105, DIN VDE 0100, DIN VDE V 0832-110, DIN VDE 0832-700, DIN VDE 0831 und RiLSA (nach hessischem Einführungserlass) in ihren jeweils aktuellen Fassungen umfasst die Inspektion, die Wartung und die Instandsetzung, sie fällt zeit- sowie zustandsabhängig an. Die Instandhaltung umfasst die technische Betreuung der verkehrstechnischen Einrichtungen während der Vertragslaufzeit. Sie muss eine hohe Betriebssicherheit und somit die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gewährleisten.
Die Wartung und Inspektion sind innerhalb der von der DIN 0832 vorgegebenen Zeiträume in den üblichen Arbeitszeiten, auszuführen. Die Prüfungsabstände sind einzuhalten. Hiervon ausgenommen sind Tragwerke, welche einer Überprüfung nach DIN 1076 unterliegen. Der Umfang der jeweils in den vorgeschriebenen Abständen auszuführenden Leistungen ist in einer Instandhaltungsdokumentation festzuhalten.
Neben den Normen, die in der VOB/C erfasst sind, sind auch alle übrigen relevanten Normen des Deutschen Instituts für Normung e.V. (DIN) bzw. die in Deutschland eingeführten europäischen Normen DIN EN einzuhalten. Normentwürfe und Vornormen sind wie Normen zu behandeln. Ebenso gelten die allgemein anerkannten Regeln der Bautechnik.
entfällt
Vorschiften und Richtlinien
Die Instandhaltung umfasst die technische Betreuung der verkehrstechnischen Einrichtungen/Lichtsignalanlagen dieses Loses. Alle entsprechenden Vorschriften
und Richtlinien, insbesondere DIN VDE 0832-100 und DIN VDE 0832-110, sind zu
beachtet.
Reaktionszeit
Mit der Störungs- und Schadensbeseitigung der Lichtsignalanlage dieses Loses muss innerhalb von 120 Minuten nach Eingang der Meldung vor Ort begonnen werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).