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Construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45754655)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Номер конкурса: 45754655
Дата публикации: 04-09-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023083020231004 10:00OtherContract noticeWorksOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsLowest priceGeneral public services01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
      Theodor-Heuss-Allee 14
      Bremen
      28215
      Germany
      Telefon: +49 421-361-82379
      E-Mail: linda.heisler@immobilien.bremen.de
      Fax: +49 421-496-82379
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://vergabe.bremen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-18976f21872-44e98df172f687bb
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://vergabe.bremen.de

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Eigenbetrieb
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Tischlerarbeiten_außen, V0482/2023, Oberschule Roter Sand

        Referenznummer der Bekanntmachung: V0482/2023
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45000000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Tischlerarbeiten_außen

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Tischlerarbeiten außen

      5. Zuschlagskriterien:
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-04-22
        Ende: 2024-09-20
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Erklärung über die Eintragung in das Berufs- oder

        Handelsregister oder Handwerksrolle (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A)

        2. Erklärung, ob Ausschlussgründe nach § 6e EU VOB/A vorliegen und ggf. Erklärungen zur Selbstreinigung gem. § 6fEU VOB/A.

        3. Erklärung, dass der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung

        von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen

        Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Betragszahlung

        unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat.

        Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,

        ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

        verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der

        tariflichen Sozialkasse (nur: soweit der Betrieb des Bieters

        beitragspflichtig ist), eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des

        Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (nur: soweit

        das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt) sowie eine

        Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorzulegen.

        Wenn der Bieter nicht in den Anwendungsbereich eines

        Sozialkassentarifvertrages fällt, ist das durch formlose

        Eigenerklärung mitzuteilen.

        4. Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft

        ist.

        Falls das Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt,

        ist der Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

        verpflichtet, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der

        Berufsgenossenschaft des für ihn zuständigen

        Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen.

        5. Ausländische Unternehmen haben zu Ziff. 1, 3 und 4

        vergleichbare Erklärungen/Nachweise zu erbringen.

        6. Wegen der Erklärungen und Nachweisführung und der

        Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.

        7. Das Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" liegt den

        Vergabeunterlagen bei."

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Erklärungen (und auf gesondertes Verlangen der

        Vergabestelle: Nachweise) über

        a) Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für

        vergleichbare Leistungen (§ 6a EU Nr. 2c VOB/A)

        Mindeststandard: Mindestumsatz 1.920.000 EUR in jedem

        Geschäftsjahr

        b) Nachweis der Haftpflichtversicherung (§6a EU Nr. 2a VOB/A)

        Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der

        Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Erklärungen (und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle:

        Nachweise) über:

        a) Die Ausführung von Leistungen in den letzten 3

        abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden

        Leistung vergleichbar sind, mit Angabe der Auftragswerte,

        sowie der vollständigen Kontaktdaten des privaten oder

        öffentlichen Auftraggebers.

        Geforderter Mindeststandart:

        3 Referenzen, die nach Art und Umfang mit der

        ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.

        b) Die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen

        Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten

        Arbeitskräfte.

        Geforderter Mindeststandard: mindestens 9 Arbeitskräfte in

        jedem Jahr

        c) Soweit Nachunternehmer zum Einsatz gebracht werden

        sollen, wird deren Eignung und technische Leistungsfähigkeit

        ebenfalls geprüft. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle

        sind für den Nachunternehmer Erklärungen des

        Nachunternehmers wir folgt vorzulegen:

        - Angaben nach § 6e EU VOB/A und ggf. zu § 6f EU VOB/A

        - Nachweis des NU über die Ausführung von Leistungen in den

        letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit den (vom

        Bieter an den NU) zu vergebenden Leistungen vergleichbar

        sind, mit Angabe des Auftragswertes sowie der vollständigen

        Kontaktdaten des privaten oder öffentlichen Auftraggebers.

        Hierzu geforderter Mindeststandard: 3 vergleichbare

        Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre.

        Hinweis:

        Die fehlende Eignung oder die fehlende technische

        Leistungsfähigkeit eines benannten NU kann zum Ausschluss

        des Angebots führen.

        Der Bieter ist berechtigt, einen benannten NU auszutauschen,

        wenn dieser die geforderten Erklärungen/Nachweise nicht

        erbringt und die Vergabestelle das Angebot deshalb

        ausschließen will. Der neue NU ist unter Vorlage der

        Nachweise/Erklärungen innerhalb von 6 Werktagen nach

        Mitteilung der Vergabestelle zu benennen. Alternativ kann der

        Bieter innerhalb dieser Frist erklären, dass er die Leistung im

        eigenen Betrieb erbringt, muss aber in dem Fall, dass der den

        NU für Bereich benannt hat, für die besonderer Qualifikation

        oder Referenzen des NU verlangt werden, entsprechend (den

        Anforderungen an den NU) nachweisen, dass er die

        Qualifikation oder Referenzen im eigenen Betrieb erfüllt.

        Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind für jeden

        benannten NU Erklärungen/Nachweise entsprechend Ziff.

        III.1.1 und zur Haftpflichtversicherung entsprechend Ziff. III.1.2

        (dort zu b)) vorzulegen.

        Ergänzend gilt § 6d EU VOB/A

        Wegen der Erklärungen und der Nachweisführung und der

        Nachweispflichten gilt § 6b EU VOB/A."

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      Das Angebot muss gültig bleiben bis: 2023-12-04
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 10:00
      Ort:

      Immobilien BremenVergabemanagementTheodor-Heuss-Allee 1428215 Bremen

      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB/A dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
    3. Zusätzliche Angaben

      Bei nationalen Verfahren gem. § 14(1) VOB/A dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigen am Öffnungstermin teilnehmen. Bei europaweiten Verfahren sind gem. § 14(1) EU VOB/A keine Bieter und deren Bevollmächtige zugelassen.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
        Contrescarpe 72
        Bremen
        28195
        Germany
        Kontaktstelle(n): 28195
        Telefon: +49 421/361-59796
        E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
        Fax: +49 421/496-32311
        Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine

        Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013

        durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht,

        kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB

        2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.

        b) der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den

        gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im

        Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf

        der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

        oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

        werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind.

        c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.

        § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        a) Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine

        Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB 2013

        durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht,

        kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB

        2013 bei der unter VI.4.1 genannten Stelle einleiten.

        b) der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den

        gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im

        Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages

        erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer

        Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der

        Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf

        der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung

        oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt

        werden,

        - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den

        Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum

        Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur

        Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem

        Auftraggeber gerügt werden,

        - mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des

        Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen

        sind.

        c) Die Ausführungen zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. B) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Satz 2 GWB.

        § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

        Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
        Contrescarpe 72
        Bremen
        28195
        Germany
        Kontaktstelle(n): 28195
        Telefon: +49 421/361-2487
        E-Mail: vergabekammer@bau.bremen.de
        Fax: +49 421/496-32311
        Internet-Adresse: https://www.bauumwelt.bremen.de
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-30

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