Refuse and waste related services (Германия - Тендер #45754235) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Entsorgungsverband Saar Номер конкурса: 45754235 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Übernahme und Verwertung von 30.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025, aufgeteilt in 3 Lose
Übernahme und Verwertung von 30.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025, aufgeteilt in 3 Lose
Übernahme und Verwertung von 30.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
Lot No: 1Sammelgebiet 1
Übernahme und Verwertung von ca. 7.200 Mg Altpapier (PPK)
Übernahme und Verwertung von 30.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
Lot No: 2Sammelgebiet 2
Übernahme und Verwertung von ca. 10.800 Mg Altpapier (PPK)
Übernahme und Verwertung von 30.000 Mg Altpapier (PPK) aus 43 EVS-Kommunen für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2025
Lot No: 3Sammelgebiet 3
Übernahme und Verwertung von ca. 12.000 Mg Altpapier (PPK)
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise (nicht älter als 3 Monate)
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
• Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie der Versicherungsbestätigung oder Eigenerklärung, nicht älter als 3 Monate)
• Die Eignung ist durch Eigenerklärung gemäß VHB Formblatt 124_LD Eigenerklärung zur Eignung Liefer-/Dienstleistungen nachzuweisen. Gelangt der/das Teilnahmeantrag/Angebot eines Bewerbers/Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124_LD angegebenen Bescheinigungen innerhalb der vorgegebenen Frist nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bewerber/Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124_LD auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Bei Bietergemeinschaften ist das Formblatt 124_LD von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) wird akzeptiert.
o Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb (EfB-Zertifikat)
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes über die Sicherung von Sozialstandards, Tariftreue und fairen Löhnen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im Saarland (Saarländisches Tariftreue- und Fairer-Lohn-Gesetz - STFLG) vom 8. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2688).
Zudem gilt die Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland in den Vergabeunterlagen).
2025
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Es gelten die Fristen nach § 160 Abs. 3 GWB. Auf § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich verwiesen. Um eine Korrektur einer Entscheidung im Vergabeverfahren zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag informiert hat und 15 Kalendertage bzw. nach Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, soweit Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Der Antrag ist ferner unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB, insbesondere § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).