Rechargers (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45754101) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: BTU Cottbus-Senftenberg Номер конкурса: 45754101 Дата публикации: 04-09-2023 Сумма контракта: 12 927 229 (Российский рубль) Цена оригинальная: 219 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung und Netzanschluss von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Projekt Integrated Smart Charging
Referenznummer der Bekanntmachung: F41_001178Im Rahmen des Projektes Integrated Smart Charging (ISC) sollen zwei unterschiedliche Ladestations-Typen am Standort der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder errichtet werden. Der Netzanschluss ist durch den Auftragnehmer an ein geeignetes Unternehmen als Nachauftragnehmer zu vergeben. Der Nachauftragnehmer muss alle Anforderungen der PCK (vgl. Punkt 1.6 der Leistungsbeschreibung) erfüllen und mit Abgabe des Angebots nachweisen.
Vorbehalt der Klärung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
Weitere Informationen und Anforderungen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung unter dem Punkt "Vergabeunterlagen".
PCK Raffinerie GmbH Passower Ch. 111 16303 Schwedt/Oder Die Ladeinfrastruktur wird auf dem Gelände der PCK Raffinerie GmbH in Schwedt/Oder errichtet.
Es soll die Lieferung und Verlegung des Netzanschluss von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Projekt Integrated Smart Charging am Standort der PCK Schwedt beschafft werden.
Die Gesamtleistung setzt sich der Errichtung des Netzanschluss der folgenden Ladestationen an der BST 3 zusammen:
- Lieferung von 10 AC-Ladestationen, inkl. Aufständerung
- Lieferung von einer DC-Ladestation, inkl. Aufständerung und Fundament
Die Tiefbauleistung bzgl. des Netzanschlusses muss zum 30. November 2023 abgeschlossen sein. Die Abrechnung erfolgt nach Aufmaß, Teilzahlungen sind möglich. Die Ladestationen sind als Festpreis anzubieten, Teilzahlung ist möglich (Abrechnung nach erfolgten Leistungen).
Das Gelände der PCK Raffinerie ist Privatgelände. Hier gelten besondere Sicherheitsbestimmungen, die unter anderem auf die Einstufung der PCK als Betrieb der kritischen Infrastruktur zurückzuführen sind. Besonders zu erwähnen ist die Einschränkung der Firmen, die auf dem PCK-Gelände Schachtarbeiten ausführen dürfen. Hier gilt die VA 5-100 (Herstellung und Nutzung von Baugruben und Gräben) in deren Anlage 1 die zugelassenen Partnerfirmen für derartige Arbeiten aufgeführt sind.
Grundsätzlich sind auf dem Gelände die folgenden Vorschriften zu beachten:
- VA 5-001 "Erste Hilfe und Vorsorgeuntersuchungen"
- VA 3-026 "Allgemeine Brandschutzordnung"
- VA 5-020 "Sicherheitsvorschriften für den Aufenthalt und das Arbeiten auf dem Gelände der PCK"
- VA 5-022 "Persönliche Schutzausrüstung"
- VA 5-044 "Kran und Transportarbeiten"
- VA 5-045 "Benutzung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel"
- VA 5-071 "Zutrittsordnung"
- VA 5-075 "Betrieblicher Alarmplan"
- VA 5-098 "Werkstraßenverkehrsordnung"
- VA 5-100 "Herstellung und Nutzung von Baugruben und Gräben"
Der AN verpflichtet sein Personal sowie seine Subauftragnehmer, die auf dem Gelände der PCK Leistungen erbringen bzw. sich in den Anlagen aufhalten, die bei PCK geltenden Sicherheitsvorschriften einschließlich der Anlagen einzuhalten.
Weitere Informationen zur Leistung, den Bewertungskriterien und zu den Vorschriften der PCK Schwedt entnehmen sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Hinweise zur Angebotserstellung:
Mit dem Angebot sollen zwei oder mehr aussagekräftige Referenzprojekte nachgewiesen werden, die durch den AN abgeschlossen wurden und dessen Kompetenz im Leistungsbereich des Auftrags dokumentieren. Der Angebotspreis ist vom AN als Festpreis für die Ladestationen (vgl. 1.3 & 1.4) zu kalkulieren und anzubieten. Der Netzanschluss (vgl. 1.2) ist als Abrechnung nach Aufmaß zu kalkulieren und anzubieten. Die Positionen sind einzeln auszuweisen. Teilzahlung nach erbrachter Leistung ist möglich. Als öffentlicher AG ist die BTU an die rechtlichen Rahmenbedingungen der öffentlichen Auftragsvergabe gebunden. Hinsichtlich der Zahlungsbedingungen heißt das:
- Zahlungsbedingungen gemäß anhängender VOL8a_Vertragsbedingungen des Landes Brandenburg (ZVB-Bbg mit VOL/B). Die Angebote sind elektronisch unter der folgernden Internetadresse (zu den dort genannten Nutzungsbedingungen) https://vergabemarktplatz.brandenburg.de/VMPCenter/ einzureichen.
Die Vergabe bzw. Beauftragung der beschriebenen Leistungen erfolgt auf Grundlage des VgV.
Bei dem geschätzten Wert handelt es sich um einen Nettobetrag.
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung (gemäß Formular 3.4 EU unter dem Punkt "Vergabeunterlagen").
Bitte beachten Sie die einzureichenden Formulare und Selbsterklärungen gemäß Formular 3.4 EU. Für die Eigenerklärungen sind keine besondere Form notwendig.
Bitte beachten Sie die einzureichenden Formulare und Selbsterklärungen gemäß Formular 3.4 EU. Für die Eigenerklärungen sind keine besondere Form notwendig.
Die Öffnung der Angebote erfolgt unverzüglich nach dem Ende der Angebotsfrist durch 2 Mitarbeiter der Vergabestelle im 4-Augen-Prinzip. Bieter/Bewerber sind lt. VgV bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Bei dem geschätzten Wert handelt es sich um einen Nettobetrag.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen.