Construction work (Германия - Тендер #45754096) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Leipzig, Amt für Gebäudemanagement Номер конкурса: 45754096 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Oberschule Antonienstr. 24, Los 3.17 Malerarbeiten
Reference number: L-65.3-2023-00567Los 3.17 Malerarbeiten, 04229 Leipzig
Leipzig
2.500m2 Schutzabdeckungen zur Vorbereitung
7.700m2 Untergrundvorbereitung und Spachtelung an Wänden
2.000m2 Untergrundvorbereitung und Spachtelung an Decken
7.700m2 Wandanstrich auf Putzflächen.
2.200m2 Wandanstrich auf Gipskartonflächen
2.000m2 Deckenanstrich auf Putzflächen
3.600m2 Deckenanstrich auf Gipskartonflächen
200m Anstrich von Stahlrohren
200m2 Überholungsanstrich Lack Stahl-Treppenkonstruktion
2 Stück Überholungsanstrich Lack Stahltüren,
1 Stück Überholungsanstrich Lack Holztüren
165m2 Überholungsanstrich Lack Treppenuntersicht Holz
220m Überarbeitung Bestandshandlauf Holz
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18a2b60cc09-61f0fe2c9b3dc717
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Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-18a2b60cc09-61f0fe2c9b3dc717
Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen: gemäß VOB/B; Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Die Bautermine dienen der unverbindlichen Orientierung. Der konkrete Baubeginn erfolgt auf gesonderte Aufforderung.
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).