Office furniture (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45753974) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Regierung von Oberbayern - Z1 Номер конкурса: 45753974 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Möblierung "New Work" - Außenstellen der Regierung von Oberbayern
Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-23-7Der Freistaat Bayern, vertreten durch die Regierung von Oberbayern, vergibt verschiedene Aufträge zur Ausstattung der beiden neuen Standorte in Rosenheim und Ingolstadt mit New Work-Mobiliar.
Schreibtische und Sichtschutzpaneele
Vergleiche hierzu gleichsam die Vergabeunterlagen.
Schreibtische und Sichtschutzpaneele
Siehe hierzu die optionalen Positionen bzw. Bedarfspositionen etwa innerhalb des Leistungsverzeichnisses.
Weitergehende Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") lassen sich insbesondere den Anlagen "Wertungsmethode" und "Wertungskriterien" entnehmen; dies gilt auch für die jeweiligen Anforderungen an die Bemusterung, vergleiche hierzu unter anderem auch die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU".
Büroarbeitsstühle
Vergleiche hierzu gleichsam die Vergabeunterlagen.
Büroarbeitsstühle
Siehe hierzu die optionalen Positionen bzw. Bedarfspositionen etwa innerhalb des Leistungsverzeichnisses.
Weitergehende Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") lassen sich insbesondere den Anlagen "Wertungsmethode" und "Wertungskriterien" entnehmen; dies gilt auch für die jeweiligen Anforderungen an die Bemusterung, vergleiche hierzu unter anderem auch die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU".
Modulares Schranksystem
Vergleiche hierzu gleichsam die Vergabeunterlagen.
Modulares Schranksystem
Siehe hierzu die optionalen Positionen bzw. Bedarfspositionen etwa innerhalb des Leistungsverzeichnisses.
Weitergehende Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") lassen sich insbesondere den Anlagen "Wertungsmethode" und "Wertungskriterien" entnehmen; dies gilt auch für die jeweiligen Anforderungen an die Bemusterung, vergleiche hierzu unter anderem auch die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU".
Konferenzhocker /-stühle
Vergleiche hierzu gleichsam die Vergabeunterlagen.
Konferenzhocker /-stühle
Siehe hierzu die optionalen Positionen bzw. Bedarfspositionen etwa innerhalb des Leistungsverzeichnisses.
Weitergehende Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") lassen sich insbesondere den Anlagen "Wertungsmethode" und "Wertungskriterien" entnehmen; dies gilt auch für die jeweiligen Anforderungen an die Bemusterung, vergleiche hierzu unter anderem auch die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU".
Polstermöbel
Vergleiche hierzu gleichsam die Vergabeunterlagen.
Polstermöbel
Siehe hierzu die optionalen Positionen bzw. Bedarfspositionen etwa innerhalb des Leistungsverzeichnisses.
Weitergehende Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") lassen sich insbesondere den Anlagen "Wertungsmethode" und "Wertungskriterien" entnehmen; dies gilt auch für die jeweiligen Anforderungen an die Bemusterung, vergleiche hierzu unter anderem auch die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU".
Akustik-Elemente für Einhausungen Fokusarbeitsplätze
Vergleiche hierzu gleichsam die Vergabeunterlagen.
Akustik-Elemente groß für Einhausungen
Siehe hierzu die optionalen Positionen bzw. Bedarfspositionen etwa innerhalb des Leistungsverzeichnisses.
Weitergehende Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") lassen sich insbesondere den Anlagen "Wertungsmethode" und "Wertungskriterien" entnehmen; dies gilt auch für die jeweiligen Anforderungen an die Bemusterung, vergleiche hierzu unter anderem auch die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU".
Weitergehende Details bezogen auf die Prüfung und Wertung der Angebote, vergleiche hierzu auch Ziffer II.2.5) ("Zuschlagskriterien") lassen sich insbesondere den Anlagen "Wertungsmethode" und "Wertungskriterien" entnehmen; dies gilt auch für die jeweiligen Anforderungen an die Bemusterung, vergleiche hierzu unter anderem auch die Anlage "Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, L 211 EU".
Der Antrag ist zulässig, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei der Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).