Repair and maintenance services of ships (Германия - Тендер #45753719) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee Номер конкурса: 45753719 Дата публикации: 04-09-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Jahresinstandsetzung mit Großer Klasse 2024 VS "Norderney"
Reference number: 2024-801-000001Allgemeine Instandsetzungsarbeiten zur Aufrechterhaltung des funktionsfähigen Zustandes des Schiffes wie Konservierungsarbeiten am Schiffskörper und den Aufbauten, Arbeiten im Zuge der Motorenwartung sowie allgemeine schiffbauliche und werftübliche Unterhaltungsmaßnahmen samt Klassenerneuerung. Weiterhin ist eine beigestellte Fächerecholotanlage samt Schwinger und Peripherie zu verbauen.
zukünftiger Werftstandort des Auftragnehmers
siehe Punkt II 1.4
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Schiffsdaten :
Länge über alle: 31,25 m
Breite über alles: 7,68 m
Seitenhöhe: 2,40 m
Tiefgang: vorne 1,19 m
Hinten: 1,35 m
Baujahr: 1975
Verdrängung: 200 t
Maschinenleistung: 2 x 221 kW
Klasse: 100A1 SSC, Workboat, Mono, G2A, LMC, UMS
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535630&criteriaId=31835
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535630&criteriaId=31834
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=535630&criteriaId=31836
Bieter und Bevollmächtigte sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig,
soweit:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften
im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee