Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach
Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63673
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Hauptort der Ausführung:
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/04/2023
Ende: 03/09/2023
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Auftrags-Nr.: 22FEI63673 _92321712_LÄA04
Bezeichnung des Auftrags:
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
13/03/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Friedrich Duensing GmbH Hoch-, Tief- und Eisenbahnbau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 340 684.65 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
30/08/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
45314300 Kabelinfrastruktur
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
45314300 Kabelinfrastruktur
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Hauptort der Ausführung:
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 03/04/2023
Ende: 03/09/2023
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 32 000.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Friedrich Duensing GmbH Hoch-, Tief- und Eisenbahnbau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA_04: Sowohl bei den Rammarbeiten für die Signalgründungen, als auch bei der Herstellung der Gleisquerungen kam es zu Erschwernissen und erheblichen Mehraufwendungen aufgrund
Bodenklasse 6/7, sowie Findlingen, größere Gesteinsbrocken u. Betonbrocken.
Wegen der Forderung der Anlagenverantwortung werden die Rohre der Gleisquerungen betonummantelt eingebaut. Zudem wird das Liefern u. Einbauen von verdichtungsfähigem Material um
die Gleisquerungen notwendig.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Bodenbeschaffenheit kommt eine Zulage bei Rammarbeiten hinzu (Felsiger Untergrund / dicht gepackte Sande).
Zusätzlich müssen die Signalstandorte mit dem Bohrgerät vorgebohrt werden (6m Tiefe), um anschließend die Rammarbeiten durchzuführen.
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der
Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:
Die erheblichen Mehraufwendungen und die daraus resultierenden Zulagen und Erschwernisse bei den Rammarbeiten und dem Herstellen der Gleisquerung, sind den unvorhersehbaren
Bodenbeschaffenheiten zu verschulden. Der Boden ist ebenfalls zu lehmig, um ihn an der Gleisquerung anständig zu verdichten.
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 583 959.88 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 615 959.88 EUR