Electricity (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45484661) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Deutscher Bundestag, Verwaltung, Referat ZR 3 - Vergaben Номер конкурса: 45484661 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Ökostrom
Referenznummer der Bekanntmachung: ZR3-1133-2023-210-15-BG390Lieferung von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages
Berlin-Mitte
Lieferung von insgesamt ca. 53,808 Mio. kWh elektrische Energie aus erneuerbaren Energien (Ökostrom) für die Liegenschaften des Deutschen Bundestages für einen Vertragszeitraum von zwei Jahren.
Geschätzte Abnahmemenge:
• im Lieferjahr 2024: ca. 26,904 Mio. kWh
• im Lieferjahr 2025: ca. 26,904 Mio. kWh
Der für die gesamte Vertragslaufzeit (Rahmenvereinbarung) vertraglich vereinbarte Gesamtwert des vereinbarten Stromlieferbedarfs in kWh zuzüglich 30 % entspricht der von der Auftraggeberin abrufbaren Höchstgrenze. Mit Erreichen der Höchstgrenze verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung.
- Eigenerklärung über die Eintragung im Handelsregister/Auszug aus dem Berufsregister, sofern eine Eintragungspflicht besteht. Wenn eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll, muss die Eintragung von jedem Mitglied erklärt werden, sofern eine Eintragungspflicht besteht.
Hinweis: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 30.000 Euro für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz und einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach Punkt 2 des Angebotsvordrucks (erfolgt durch Abgabe des Angebotes). Beim Einsatz von Unterauftragnehmern erklärt der Bieter dies mit Abgabe des Angebotes auch für den/die Unterauftragnehmer.
- Eigenerklärung über das Vorliegen der Eigenschaften eines Kleinstunternehmens, kleinen Unternehmens oder mittleren Unternehmens (KMU).
- Eigenerklärung über den Umsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er den Tätigkeitsbereich der angebotenen Leistungen betrifft. Der Bieter muss für die Lieferung von Ökostrom einen Jahresumsatz in Höhe von mindestens 8 Mio. Euro vorweisen können.
- Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis (Deckungssumme mindestens 2.000.000 Euro für Personenschäden und 1.000.000 Euro für Sach- sowie für Vermögensschäden). Im Falle einer Bietergemeinschaft ist der Betriebshaftpflichtversicherungsnachweis für jedes Mitgliedes der Bietergemeinschaft vorzulegen .
- Angabe von drei geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren (06/2020 - 05/2023) erbrachte Leistungen. Die Referenzen müssen geeignet sein hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Lieferleistung (Ökostrom) und ein Auftragsvolumen von mindestens 100.000 € jährlich je Referenz aufweisen. Sie werden anhand der Kontaktdaten überprüft.
- Sofern die Bildung einer Bietergemeinschaft beabsichtigt ist, ist die Bietergemeinschaftserklärung (Eigenerklärung nach Punkt 10 der Bewerbungsbedingungen) vollständig ausgefüllt vorzulegen. Ein Formular für die Bietergemeinschaftserklärung wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Des Weiteren hat jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die geforderte Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB sowie die geforderten Belege zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung - soweit zutreffend - gesondert mit dem Angebot einzureichen. Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist aufgrund der gesamtschuldnerischen Haftung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft das Bestehen bzw. der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung zu erklären. Die Vorlage nur von einem Mitglied der Bietergemeinschaft genügt nur dann, wenn der Versicherungsschutz eines Bietergemeinschaftsmitglieds die Beteiligung an einer Arbeitsgemeinschaft und die Versicherung aller weiteren Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft erfasst. Dies ist mit Abgabe des Angebots unaufgefordert nachzuweisen. Die übrigen Anforderungen bezüglich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen - soweit nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist - nicht zwingend vollständig von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft nachgewiesen werden; es reicht insoweit aus, wenn die Eignung der Bietergemeinschaft insgesamt mit dem Angebot nachgewiesen ist.
- Ausgefüllte Eigenerklärung zu den ökologischen Anforderungen.
- Eigenerklärung über den Einsatz eines Unterauftragnehmers (Punkt 4 des Angebotsvordrucks).
- Ausgefüllte Verpflichtungserklärung für Unterauftragnehmer, sofern ein Fall der Eignungsleihe vorliegt.
entfällt
entfällt
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.