Расширенный поиск
Поиск по тендерам РФ Иностранные закупки Поставщики Реализация собственности Заказчики Еще
Главная Иностранные тендеры и госзакупки Тендеры Германии


Expert witness services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45484580)


Поделиться

Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением:


Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Номер конкурса: 45484580
Дата публикации: 28-08-2023
Источник тендера:


Продвигайте Вашу продукцию на мировые рынки
Доступ к полной информации по данной закупке закрыт.
Зарегистрируйтесь для получения бесплатных рассылок по новым тендерам и просмотра дополнительной информации.

.
Регистрация
2023082320231012 12:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
      Columbiadamm 10, A2
      Berlin
      12101
      Germany
      Telefon: +49 302000374-520
      E-Mail: vergabe@thf-berlin.de
      Fax: +49 302000374-505
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172724
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172724
      an die oben genannten Kontaktstellen
    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Schadstoffgutachter, Sanierungsplaner, Abfallmanagement

        Referenznummer der Bekanntmachung: 23-F-Ver-0003
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71319000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Der Rahmenvertrag umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben im Umgang mit Gebäudeschadstoffen und damit verbundenen Abfällen:

        Gutachterleistungen einschl. Konzepterstellung, Begehungen, Probenahme, Analytik, Bewertung, Handlungsempfehlungen, Gefährdungsbeurteilung

        Adhoc-Beprobungen und Analysen, Beraterleistungen

        Planung, Ausschreibung und Kostenschätzung von Schadstoffsanierungen / Rückbauarbeiten

        Fachtechnische Bauüberwachung

        Verfahrensbevollmächtigung des Abfallerzeugers bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle im eANV zur Unterstützung der Tempelhof Projekt GmbH im Abfallmanagement für das Flughafengebäude.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        71621000, 79723000, 90740000, 90743100
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Flughafen Berlin Tempelhof (THF)

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Der Rahmenvertrag umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben im Umgang mit Gebäudeschadstoffen und damit verbundenen Abfällen:

        Gutachterleistungen einschl. Konzepterstellung, Begehungen, Probenahme, Analytik, Bewertung, Handlungsempfehlungen, Gefährdungsbeurteilung

        Adhoc-Beprobungen und Analysen, Beraterleistungen

        Planung, Ausschreibung und Kostenschätzung von Schadstoffsanierungen / Rückbauarbeiten

        Fachtechnische Bauüberwachung

        Verfahrensbevollmächtigung des Abfallerzeugers bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle im eANV zur Unterstützung der Tempelhof Projekt GmbH im Abfallmanagement für das Flughafengebäude.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Darstellung von allgemeinen Aspekten zu den The-men grundsätzliche Herangehensweise bei Abrufaufträgen und Projektorganisation / Gewichtung: 10
        Qualitätskriterium - Name: Lösung von vier Aufgabenstellungen / Gewichtung: 20
        Qualitätskriterium - Name: Angaben zum Personal / Gewichtung: 40
        Preis - Gewichtung: 30
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:
        Laufzeit in Monaten: 24
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
        Beschreibung der Verlängerungen:

        Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren (automatische Verlängerungsmöglichkeit um zwei Mal 1 Jahr auf insgesamt höchstens 4 Jahre) geschlossen.

      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        1. Präqualifikation: Präqualifikationsverzeichnis oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) – siehe Eigenerklärung Eignung;

        2. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;

        3. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1, 4 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;

        4. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung– siehe Eigenerklärung Eignung;

        5. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Eigenerklärung Eignung;

        6. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;

        7. Erklärung zum Auszug aus dem Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein) – siehe Eigenerklärung Eignung;

        8. Abfrage des Wettbewerbsregisters / Finanzsanktionsliste: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001, Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002, sowie Verordnung (EU) Nr. 753/2011 des Rates vom 1. August 2011) eine Abfrage in den Finanzsanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de) veranlassen. – siehe Eigenerklärung Eignung;

        9. Erklärung zur Bankauskunft – siehe Eigenerklärung Eignung.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 10)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020) von mindestens 1.000.000,00 € netto in den Bereichen Innenraumschadstofferkundung, Innenraumsanierungsplanung, fachtechnische Sanierungsbegleitung und Abfallmanagement erzielt worden sein. (Ausreichend ist die Angabe des Gesamtumsatzes in dem Bereich „Innenraumschadstoffe“, eine Aufschlüsselung in Innenraumschadstofferkundung, Innenraumsanierungsplanung, fachtechnische Sanierungsbegleitung und Abfallmanagement ist nicht erforderlich.)

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        1. Eigenerklärung zur Anzahl der Angestellten der Jahre 2022, 2021, 2020 – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 11);

        2. Eigenerklärung zu den unternehmensbezogenen Eignungskriterien – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 12);

        3. Angabe von erbrachten Referenzprojekten – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 13).

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        1. Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2022, 2021 und 2020 mindestens 20 Angestellte in dem Bereich „Innenraumschadstoffe“ nachgewiesen werden.

        2. Als Mindestanforderungen müssen:

        - Qualitätssicherungssystem 9001 und

        - Zertifizierter Sanierungsfachplaner / -gutachter auf dem Gebiet der Gebäudeschadstoffe des GVSS und

        - Registrierung bei ZEDAL und

        - SCC-Zertifizierung nachgewiesen werden.

        3. Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:

        - mindestens 1 Referenz mit einem Auftragsvolumen von > 200.000,00 € netto und

        - mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang ≥ 2.500 qm zu sanierender Fläche und

        - mindestens 1 Referenz, bei der eine Innenraumschadstofferkundung in einem denkmalgeschützten und in der Nutzung befindlichen Bestandsgebäude erbracht wurde sowie die Erkundung auf Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern nach VDI 6202 Blatt 3 und

        - mindestens 1 Referenz mit einer Innenraumsanierungsplanung in einem denkmalgeschützten und in der Nutzung befindlichen Bestandsgebäude sowie die Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte und

        - mindestens 1 Referenz mit einer fachtechnische Sanierungsbegleitung in Innenräumen in einem denkmalgeschützten und in der Nutzung befindlichen Bestandsgebäude sowie die Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte und

        - mindestens 1 Referenz im Abfallmanagement als Bevollmächtigter des Abfallerzeugers im elektronischen Abfallnachweisverfahren.

        Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.

        Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2018-2023 abgeschlossen wurden.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
        Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

        Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Offenes Verfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
      Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-12
      Ortszeit: 12:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
      Tag: 2023-10-12
      Ortszeit: 12:00
      Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

      Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Kontaktstelle(n): 10825
        Telefon: +49 3090138316
        Fax: +49 3090137613
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

        § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

        § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“

        Tempelhof Projekt GmbH
        Columbiadamm 10, A2
        Berlin
        12101
        Germany
        Kontaktstelle(n): 12101
        Telefon: +49 302000374-520
        Fax: +49 302000374-505
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-23

  • Источник закупки

    Перейти

    Импорт - Экспорт по стране Германия

    Кроме мониторинга зарубежных тендеров для ведения успешного бизнеса изучите информацию о стране: какая продукция экспортируется и импортируется и на какие суммы. Определите коды ТН ВЭД интересующей вас продукции.

    Экспорт Импорт
    



    Copyright © 2008-2026, TenderGURU
    Все права защищены. Полное или частичное копирование запрещено.
    При согласованном использовании материалов сайта TenderGURU.ru необходима гиперссылка на ресурс.
    Электронная почта: info@tenderguru.ru
    Многоканальный телефон 8-800-555-89-39
    с любого телефона из любого региона для Вас звонок бесплатный!

    Портал отображает информацию о закупках, публикуемых в сети интернет
    и находящихся в открытом доступе, и предназначен для юрлиц и индивидуальных предпринимателей,
    являющихся участниками размещения государственного и коммерческого заказа.
    Сайт использует Cookie, которые нужны для авторизации пользователя.
    На сайте стоят счетчики Яндекс.Метрика, Google Analytics и LiveInternet,
    которые нужны для статистики посещения ресурса.

    Политика обработки персональных данных tenderguru.ru