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Expert witness services (Германия - Тендер #45484580)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
Номер конкурса: 45484580
Дата публикации: 28-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023082320231012 12:00OtherContract noticeServicesOpen procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01C0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      Land Berlin, vertreten durch die Tempelhof Projekt GmbH
      Columbiadamm 10, A2
      Berlin
      12101
      Germany
      Telephone: +49 302000374-520
      E-mail: vergabe@thf-berlin.de
      Fax: +49 302000374-505
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172724
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/2/tenderId/172724
      to the abovementioned address
    4. Type of the contracting authority:
      Other type: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes
    5. Main activity:
      Other activity: Management und Entwicklung des denkmalgeschützten Flughafengebäudes
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Rahmenvertrag Gebäudeschadstoffe: Schadstoffgutachter, Sanierungsplaner, Abfallmanagement

        Reference number: 23-F-Ver-0003
      2. Main CPV code:
        71319000
      3. Type of contract:
        Services
      4. Short description:

        Der Rahmenvertrag umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben im Umgang mit Gebäudeschadstoffen und damit verbundenen Abfällen:

        Gutachterleistungen einschl. Konzepterstellung, Begehungen, Probenahme, Analytik, Bewertung, Handlungsempfehlungen, Gefährdungsbeurteilung

        Adhoc-Beprobungen und Analysen, Beraterleistungen

        Planung, Ausschreibung und Kostenschätzung von Schadstoffsanierungen / Rückbauarbeiten

        Fachtechnische Bauüberwachung

        Verfahrensbevollmächtigung des Abfallerzeugers bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle im eANV zur Unterstützung der Tempelhof Projekt GmbH im Abfallmanagement für das Flughafengebäude.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):
        71621000, 79723000, 90740000, 90743100
      3. Place of performance:
        Main site or place of performance:

        Flughafen Berlin Tempelhof (THF)

      4. Description of the procurement:

        Der Rahmenvertrag umfasst schwerpunktmäßig folgende Aufgaben im Umgang mit Gebäudeschadstoffen und damit verbundenen Abfällen:

        Gutachterleistungen einschl. Konzepterstellung, Begehungen, Probenahme, Analytik, Bewertung, Handlungsempfehlungen, Gefährdungsbeurteilung

        Adhoc-Beprobungen und Analysen, Beraterleistungen

        Planung, Ausschreibung und Kostenschätzung von Schadstoffsanierungen / Rückbauarbeiten

        Fachtechnische Bauüberwachung

        Verfahrensbevollmächtigung des Abfallerzeugers bei der Entsorgung gefährlicher Abfälle im eANV zur Unterstützung der Tempelhof Projekt GmbH im Abfallmanagement für das Flughafengebäude.

      5. Award criteria:
        Quality criterion - Name: Darstellung von allgemeinen Aspekten zu den The-men grundsätzliche Herangehensweise bei Abrufaufträgen und Projektorganisation / Weighting: 10
        Quality criterion - Name: Lösung von vier Aufgabenstellungen / Weighting: 20
        Quality criterion - Name: Angaben zum Personal / Weighting: 40
        Price - Weighting: 30
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 24
        This contract is subject to renewal: yes
        Description of renewals:

        Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von 2 Jahren (automatische Verlängerungsmöglichkeit um zwei Mal 1 Jahr auf insgesamt höchstens 4 Jahre) geschlossen.

      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        1. Präqualifikation: Präqualifikationsverzeichnis oder Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) – siehe Eigenerklärung Eignung;

        2. Eigenerklärung gemäß § 124 Abs. 1 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;

        3. Eigenerklärung gemäß § 123 Abs. 1, 4 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;

        4. Eigenerklärung über die ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung– siehe Eigenerklärung Eignung;

        5. Erklärung zum SchwarzArbG und AentG, MiLoG und AufenthG – siehe Eigenerklärung Eignung;

        6. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB – siehe Eigenerklärung Eignung;

        7. Erklärung zum Auszug aus dem Handelsregister: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine Kopie desselben sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist (der Auszug soll zum Zeitpunkt des Fristendes für die Angebotsabgabe möglichst nicht älter als 6 Monate sein) – siehe Eigenerklärung Eignung;

        8. Abfrage des Wettbewerbsregisters / Finanzsanktionsliste: Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € ohne Umsatzsteuer für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll eine Abfrage des Wettbewerbsregisters vornehmen. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 des Rates vom 27. Dezember 2001, Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates vom 27. Mai 2002, sowie Verordnung (EU) Nr. 753/2011 des Rates vom 1. August 2011) eine Abfrage in den Finanzsanktionslisten (www.finanz-sanktionsliste.de) veranlassen. – siehe Eigenerklärung Eignung;

        9. Erklärung zur Bankauskunft – siehe Eigenerklärung Eignung.

      2. Economic and financial standing:
        List and brief description of selection criteria:

        Eigenerklärung zum Umsatz der Jahre 2022, 2021, 2020 – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 10)

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2021, 2020) von mindestens 1.000.000,00 € netto in den Bereichen Innenraumschadstofferkundung, Innenraumsanierungsplanung, fachtechnische Sanierungsbegleitung und Abfallmanagement erzielt worden sein. (Ausreichend ist die Angabe des Gesamtumsatzes in dem Bereich „Innenraumschadstoffe“, eine Aufschlüsselung in Innenraumschadstofferkundung, Innenraumsanierungsplanung, fachtechnische Sanierungsbegleitung und Abfallmanagement ist nicht erforderlich.)

      3. Technical and professional ability:
        List and brief description of selection criteria:

        1. Eigenerklärung zur Anzahl der Angestellten der Jahre 2022, 2021, 2020 – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 11);

        2. Eigenerklärung zu den unternehmensbezogenen Eignungskriterien – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 12);

        3. Angabe von erbrachten Referenzprojekten – siehe Eigenerklärung Eignung (Ziff. 13).

        Minimum level(s) of standards possibly required:

        1. Als Mindestanforderung müssen im Mittel der Jahre 2022, 2021 und 2020 mindestens 20 Angestellte in dem Bereich „Innenraumschadstoffe“ nachgewiesen werden.

        2. Als Mindestanforderungen müssen:

        - Qualitätssicherungssystem 9001 und

        - Zertifizierter Sanierungsfachplaner / -gutachter auf dem Gebiet der Gebäudeschadstoffe des GVSS und

        - Registrierung bei ZEDAL und

        - SCC-Zertifizierung nachgewiesen werden.

        3. Als Mindestanforderung muss nachgewiesen werden:

        - mindestens 1 Referenz mit einem Auftragsvolumen von > 200.000,00 € netto und

        - mindestens 1 Referenz mit einem Leistungsumfang ≥ 2.500 qm zu sanierender Fläche und

        - mindestens 1 Referenz, bei der eine Innenraumschadstofferkundung in einem denkmalgeschützten und in der Nutzung befindlichen Bestandsgebäude erbracht wurde sowie die Erkundung auf Asbest in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern nach VDI 6202 Blatt 3 und

        - mindestens 1 Referenz mit einer Innenraumsanierungsplanung in einem denkmalgeschützten und in der Nutzung befindlichen Bestandsgebäude sowie die Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte und

        - mindestens 1 Referenz mit einer fachtechnische Sanierungsbegleitung in Innenräumen in einem denkmalgeschützten und in der Nutzung befindlichen Bestandsgebäude sowie die Sanierung schwach gebundener Asbestprodukte und

        - mindestens 1 Referenz im Abfallmanagement als Bevollmächtigter des Abfallerzeugers im elektronischen Abfallnachweisverfahren.

        Eine Referenz kann mehrere bzw. alle der Anforderungen erfüllen. Die Anforderungen können auch durch jeweils einzelne Referenzen nachgewiesen werden.

        Als erbracht gelten ausschließlich Leistungen, die in den Jahren 2018-2023 abgeschlossen wurden.

      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: yes
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-10-12
      Local time: 12:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-10-12
      Local time: 12:00
      Information about authorised persons and opening procedure:

      Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
      Electronic ordering will be usedElectronic payment will be used
    3. Additional information

      Die Angebotsöffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer des Landes Berlin
        Martin-Luther-Str. 105
        Berlin
        10825
        Germany
        Contact person: 10825
        Telephone: +49 3090138316
        Fax: +49 3090137613
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

        § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        § 134 GWB Informations- und Wartepflicht

        „(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

        (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

        (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist.“

        § 135 GWB Unwirksamkeit.

        „(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:

        1. gegen § 134 verstoßen hat [...]“

        § 160 GWB Einleitung, Antrag.

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des

        Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

        Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach

        § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

        § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.

        „(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigungen der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.

        (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.“

        Tempelhof Projekt GmbH
        Columbiadamm 10, A2
        Berlin
        12101
        Germany
        Contact person: 12101
        Telephone: +49 302000374-520
        Fax: +49 302000374-505
    5. Date of dispatch of this notice
      2023-08-23

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