Postal services (Германия - Тендер #45484500) | ||
| ||
| Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Landkreis Aurich vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Номер конкурса: 45484500 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Brief - und Paketdienste sowie Hybridpostdienstleistungen für den Landkreis Aurich
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Brief- und
Paketdienstleistungen sowie Hybridpostdienstleistungen für den Landkreis Aurich aus.
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Aurich abgeholt werden. Hybridpost muss gedruckt, kurvertiert, frankiert und zugestellt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 26.
Brief– und Paketdienst
Lot No: 1Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Aurich abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 26.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Brief- und
Paketdienstleistungen für den Landkreis Aurich aus.
Die Briefe und Pakete müssen bei dem Landkreis Aurich abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen in der Leitregion 26.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.01.2028).
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (Brief- und Paketsendungen) in Stück: 1,4 Mio.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Hybridpostdienstleistungen für den Landkreis Aurich
Lot No: 2Hybridpostdienstleistungen müssen für den Landkreis Aurich erstellt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
DDie Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über Hybridpostdienstleistungen für den Landkreis Aurich aus.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.01.2028).
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (ePZA Sendungen) in Stück: 256.000.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Aurich
Lot No: 3Die elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) müssen bei dem Landkreis Aurich abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH) schreibt einen Rahmenvertrag über elektronische Postzustellungsaufträge (ePZA) für den Landkreis Aurich aus.
Die ePZA müssen bei dem Landkreis Aurich abgeholt werden.
Die Zustellungen müssen national erfolgen, zum überwiegenden Teil in Niedersachsen.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, sofern nicht der Auftraggeber der Vertragsverlängerung mit einer Frist von sechs Monaten zum Ablauf der jeweiligen Vertragsperiode widerspricht. Eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht (max. bis zum 31.01.2028).
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen Hybridpostdienstleistungen) in Stück: 860.000.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
1. Eigenerklärung, dass eine gültige Lizenz der Bundesnetzagentur gem. § 5 Abs. 1 Postgesetz vorliegt.
2. Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung gem. Vertragsentwurf § 9 besteht.
3. Erklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020 - 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Postdienstleistungen.
4. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist.
5. Eigenerklärung (Formblatt) zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. Das Formblatt ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Kiel
Information about authorised persons and opening procedure:Bei dem Öffnungstermin sind keine Bieter oder deren Bevollmächtigte zugelassen.
Für diese Rahmenvereinbarung gilt der folgende Höchstwert in Bezug auf das Sendungsvolumen für den ausgeschriebenen Zeitraum inkl. Verlängerungsoptionen:
Anzahl der Sendungen (Brief- und Paketsendungen) in Stück: 1,4 Mio.
Bei Erreichen des Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung des betroffenen Loses.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes
gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss
geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, FB 412