Electrical services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45484183) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Augsburg Номер конкурса: 45484183 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Fachplanung Elektrotechnik
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV-BT2-2023-ELTStark- und Schwachstromanlagen, Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen, Förderanlagen
Die Stadt Augsburg schreibt die Fachplanungsleistung Technische Ausrüstung, Leistungsbild § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde- und Informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen) für die Generalsanierung des Staatstheaters Augsburg für das Bauteil 2 Neubau Betriebsgebäude und Kleines Haus, stufenweise ab der Leistungsphase 5, neu aus.
Über das Vermögen des Elektroplaners im Bauteil 2 Neubau Betriebsgebäude und Kleines Haus wurde das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Der Vertrag wurde zwischenzeitlich beendet. Die Planungsleistungen befinden sich noch zu Beginn der Ausführungsplanung LPh 5. Die Ausschreibung erfolgt daher aber der LPh 5.
Der Leistungsstand der Planungsleistungen sowie die weiteren Einzelheiten und Mindestanforderungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Fragen zu den Bewerbungsunterlagen und/oder zum Verfahren sind als Bieternachricht über die Vergabeplattform spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist einzureichen, um eine rechtzeitige Beantwortung zu gewährleisten.
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass der geltend gemachte Vergabeverstoß spätestens 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurde (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder aus den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Stadt Augsburg