Cleaning products (Германия - Тендер #45483631) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Freiburg i. Br. - Vergabemanagement Номер конкурса: 45483631 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Reinigungsmitteln und -Geräten (11 Lose), städtische Objekte Freiburg
Reference number: 2023002442Lieferung von Reinigungsmitteln und -geräten, Rahmenvertrag
Jahresbedarf 2023 - 2024 in 11 Losen:
Los 1: Besen und Bürstenwaren,
Los 2: Reinigungsgeräte und Pad-Scheiben,
Los 3: Tücher,
Los 4: Behälter und Abfallsäcke,
Los 5: Fußbodenreinigungs- und Pflegemittel,
Los 6: Wasch- und Spülmittel,
Los 7: Sanitär- und Desinfektionsmittel,
Los 8: Papierprodukte,
Los 9: Diverse Produkte,
Los 10: Handwaschseifen und Desinfektion,
Los 11: Loba-Produkte.
Vertragslaufzeit 1 Jahr mit Verlängerungsoption (2 Jahre insgesamt).
Rahmenvertrag mit einem Bieter je Los und einem Höchstwert von 700.000 € brutto p.a..
Die Stadt behält sich vor, weitere Objekte in den Vertrag aufzunehmen. Die Auftragnehmerin ist auch in den weiteren Objekten zur Erbringung der in diesem Vertrag genannten Leistungen verpflichtet, es sei denn, dies ist für sie ausnahmsweise unzumutbar.
Lieferung von Reinigungsmitteln und -ger
Freiburg i. Br.
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Freiburg i. Br.
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Freiburg i. Br.
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Lot No: 5Lieferung von Reinigungsmitteln und -ger
Lieferung von Reinigungsmitteln und -ger
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Lieferung von Reinigungsmitteln und -ger
Lieferung von Reinigungsmitteln und -ger
Lieferung von Reinigungsmitteln und -ger
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Das Los 4 wurde aufgehoben, da das Leistungsverzeichnis geändert werden muss, was eine Neuausschreibung erforderlich macht.
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 - 184 GWB wird verwiesen.
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe