Bridge renewal construction work (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45483287) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 45483287 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Deutschland-Frankfurt am Main: Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken
2023/S 164-518327
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Abschnitt II: Gegenstand
Weddeler Schleife – zweigleisiger Ausbau: SÜ Schacht II (km 18,953), SÜ L321 (km 20,801 ) und SÜ L292 (km 21,950)
SÜ Schacht II (km 18,953), SÜ L321 (km 20,801 ) und SÜ L292 (km 21,950)
SÜ L321, SÜ L321, SÜ L292
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SÜ Schacht II (km 18,953), SÜ L321 (km 20,801 ) und SÜ L292 (km 21,950)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. DB E&C
2.PBSO Umweltfachliche Bauüberwachung
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.03.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
SÜ L321, SÜ L321, SÜ L292
LÄA094 Planung und Ausführung Beleuchtung L292
Planung (Entwurf, Ausführung und Bestands), Abstimmung und Ausführung einer Beleuchtungsanlage im Bereich Straßenanlage L292
Nach Absprache mit der Stadt Wolfsburg soll eine neue Beleuchtungsanlage im neuen Straßenbereich errichtet werden. Diese Leistung soll bis zur Einfahrt Dietzebergweg fortgeführt werden. Für die Planung (Entwurf, Ausführung, Bestand) und Ausführung existieren keine Leistungspositionen. Diese Leistung ist zur Erfüllung der Vertragsleistung erforderlich und war zum Zeitpunkt der Ausschreibung trotz Sorgfalt der AG nicht vorhersehbar. Der Gesamtcharakter des Auftrags bleibt unverändert. Das Bauunternehmen ist mit dem Rückbau des Bestandsbauwerks sowie dem Neubau des Ersatzbauwerks L 292 beauftragt.