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Petroleum products, fuel, electricity and other sources of energy (Германия - Тендер #45483283)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
Номер конкурса: 45483283
Дата публикации: 28-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023082320230928 11:00Body governed by public lawContract noticeSuppliesOpen procedureEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01B0201
  1. Section I
    1. Name and addresses
      SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR)
      Ostallee 7-13
      Trier
      54290
      Germany
      E-mail: e-vergabe@swt.de
    2. Joint procurement
    3. Communication
      The procurement documents are available for unrestricted and full direct access, free of charge, at
      https://www.subreport.de/E17138534
      Additional information can be obtained from the abovementioned addresselectronically via: https://www.subreport.de/E17138534

    4. Type of the contracting authority:
      Body governed by public law
    5. Main activity:
      Other activity: Ver- und Entsorgung
  2. Section II
    1. Scope of the procurement:
      1. Title:

        Betankung Dienstfahrzeuge und Vorhaltung Kraftstoff-Notfallreserve

      2. Main CPV code:
        09000000
      3. Type of contract:
        Supplies
      4. Short description:

        Betankung der Dienstfahrzeuge der SWT-AöR sowie der Stadt Trier im Zeitraum vom 01.12.2023 bis zum 31.12.2027 sowie dauerhafte Vorhaltung eines Kraftstoffkontingents für den Krisenfall.

      5. Estimated total value:

      6. Information about lots:
        This contract is divided into lots: no
    2. Description
      1. Title:
      2. Additional CPV code(s):

      3. Place of performance:
      4. Description of the procurement:

        Die SWT Anstalt des öffentlichen Rechts der Stadt Trier (SWT-AöR) beabsichtigt den Abschluss eines Rahmenvertrages über die bargeldlose Betankung von ca. 500 Fahrzeugen und kraftstoffbetriebenen Geräten für alle Organisationseinheiten der SWT-AöR sowie der Stadt Trier.

        Für die Abrechnung wird ein Tankkartensystem, das vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellt wird, genutzt.

        Die Laufzeit des Vertrages beginnt am 01.12.2023 und endet am 31.12.2027.

        Die Betankung muss ortsnah vom Standort der Fahrzeuge erfolgen können. Der wesentliche Standort der Fahrzeuge ist der Energie- und Technikpark Trier, Am Grüneberg 90, 54292 Trier.

        Folgende grundsätzliche Voraussetzungen zur Beschaffenheit der Tankstelle müssen zum Betanken des Fuhrparks gegeben sein und werden mit dem Angebot bestätigt:

        • räumliche und technische Möglichkeit zur Betankung von LKW bis 26 Tonnen zul. Gesamtgewicht sowie mit den Abmaßen nach § 32 StVZO;

        • Die angebotenen Kraftstoffe müssen alle den derzeit gültigen DIN- oder DIN EN-Normen entsprechen;

        • Der Bieter muss mindestens über zwei Tankstelle in der Stadt Trier verfügen;

        • Der Tankbetrieb muss 24/7 möglich sein.

        Die zu erwartenden Abnahmemengen betragen jährlich:

        • ca. 175.000 - 250.000 Liter Diesel

        • ca. 75.000 - 120.000 Liter Super

        Weiterhin ist für einen möglichen Krisenfall ein Kraftstoffkontingent am Standort Trier zu bevorraten und im Ernstfall exklusiv für die SWT-AöR und die Stadt Trier zur Verfügung zu stellen, längstens bis zum Aufbrauch der bevorrateten Tanklagerbestände. Dies betrifft ein Kontingent von 10.000 Liter Diesel und 20.000 Liter Super E5.

      5. Award criteria:
        Quality criterion - Name: Entfernung (Fahrweg ab dem Energie und Technikpark) / Weighting: 30 %
        Quality criterion - Name: Tankstellennetz / Weighting: 10 %
        Price - Weighting: 60 %
      6. Estimated value:

      7. Duration of the contract, framework agreement or dynamic purchasing system:
        Duration in months: 48
        This contract is subject to renewal: no
      8. Information about the limits on the number of candidates to be invited:
      9. Information about variants:
        Variants will be accepted: no
      10. Information about options:
        Options: no
      11. Information about electronic catalogues:

      12. Information about European Union funds:
        The procurement is related to a project and/or programme financed by European Union funds: no
      13. Additional information:
  3. Section III
    1. Conditions for participation:
      1. Suitability to pursue the professional activity, including requirements relating to enrolment on professional or trade registers:
        List and brief description of conditions:

        - Nachweis zur Eintragung in das Berufs- und Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis der Existenz des Unternehmens

        - Angaben, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB)

        Diese vorgenannten Angaben und Nachweise zur Eignung sind zunächst in Form einer Eigenerklärung gem. Formblatt 124_LD (Eigenerklärung zur Eignung) möglich. Das Formblatt 124_LD ist den Vergabeunterlagenbeigefügt. Ebenso zugelassen ist die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) als vorläufiger Nachweis.

        Gelangt das Angebot in die engere Wahl sind die Unterlagen und Nachweise sofern sie nicht mit dem Angebot vorgelegt wurden, innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen.

        Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes vorzulegen

      2. Economic and financial standing:
      3. Technical and professional ability:
      4. Information about reserved contracts:
    2. Conditions related to the contract:
      1. Information about a particular profession:
        Contract performance conditions:

        - Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung (LTTG RLP)

        - Eigenerklärung Sanktionspaket

      2. Information about staff responsible for the performance of the contract:
  4. Section IV
  5. Description:
    1. Type of procedure:
      Open procedure
    2. Information about a framework agreement or a dynamic purchasing system:
      Framework agreement with a single operator
    3. Information about reduction of the number of solutions or tenders during negotiation or dialogue:
    4. Information about negotiation:
    5. Information about electronic auction:
    6. Information about the Government Procurement Agreement (GPA):
      The procurement is covered by the Government Procurement Agreement: no
  6. Administrative information:
    1. Previous publication concerning this procedure:
    2. Time limit for receipt of tenders or requests to participate:
      Date: 2023-09-28
      Local time: 11:00
    3. Estimated date of dispatch of invitations to tender or to participate to selected candidates:
    4. Languages in which tenders or requests to participate may be submitted:
      DE
    5. Minimum time frame during which the tenderer must maintain the tender:
      Tender must be valid until: 2023-11-03
      (from the date stated for receipt of tender)
    6. Conditions for opening of tenders:
      Date: 2023-09-28
      Local time: 11:00
  • Section VI
    1. Information about recurrence
      This is a recurrent procurement: no
    2. Information about electronic workflows
      Electronic ordering will be usedElectronic invoicing will be acceptedElectronic payment will be used
    3. Additional information

      1.) Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Die Bewerber haben hierauf jedoch keinen Anspruch; bei Angebotsabgabe ist deshalb zu berücksichtigen, dass unvollständige Unterlagen zum Ausschluss führen können.

      2.) Das Angebot ist elektronisch (in Textform) bis zum unter Punkt IV.2.2) genannten Termin auf der Vergabeplattform subreport einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.

      3.) Fragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zurichten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Nur die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden automatisch per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Sofern keine Registrierung erfolgt, müssen Bieter sich aktiv darüber informieren, ob neue Informationen vorliegen. Das Risiko, ein Angebot auf Grundlage veralteter Vergabeunterlagen bzw. Informationen abzugeben, liegt in diesem Fall ausschließlich beim Bieter.

      Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.

      4.) Bei fremdsprachigen Bescheinigungen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen; die Vergabestelle behält sich vor, eine Beglaubigung der Übersetzung zu fordern.

    4. Procedures for review
      1. Review body
        Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
        Mainz
        Germany
      2. Body responsible for mediation procedures

      3. Review procedure
        Precise information on deadline(s) for review procedures:

        Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

        § 160 GWB lautet wie folgt:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.

      4. Service from which information about the review procedure may be obtained

        Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.

        § 160 GWB lautet wie folgt:

        „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

        (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

        (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“.


    5. Date of dispatch of this notice
      2023-08-23

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