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Engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45483129)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtbetriebe Hennef
Номер конкурса: 45483129
Дата публикации: 28-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
2023082320231004 10:30Regional or local authorityContract noticeServicesCompetitive procedure with negotiationEuropean Union, with participation by GPA countriesSubmission for all lotsThe most economic tenderGeneral public services01C0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadtbetriebe Hennef
      Frankfurter Straße 97
      Hennef
      53773
      Germany
      Telefon: +49 2242/888-0
      E-Mail: vergabe@hennef.de
      Fax: +49 2242/888-880465
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter
      https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDQD0PS/documents
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://www.vmp-rheinland.de/VMPSatellite/notice/CXPTYDQD0PS

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Regional- oder Kommunalbehörde
    5. Haupttätigkeit(en):
      Allgemeine öffentliche Verwaltung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Optimierung der Zulaufgruppe der Kläranlage Hennef/Sieg - Planungsleistung

        Referenznummer der Bekanntmachung: ZVS-2023-056-III1
      2. CPV-Code Hauptteil:
        71300000
      3. Art des Auftrags:
        Dienstleistungen
      4. Kurze Beschreibung:

        Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens sollen Vorschläge zur Ertüchtigung der gesamten vorhandenen Zulaufgruppe erarbeitet werden. Sollte sich keine befriedigende und wirtschaftlich zu vertretende Lösung finden lassen, ist als Alternative ein Neubau der Anlagen unter Aufrechterhaltung des Betriebes denkbar.

      5. Geschätzter Gesamtwert:

      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):

      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        53773 Hennef

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Das Zulaufpumpwerk und der Rechenbereich wurden 1984 ursprünglich für eine kleinere Wasser-mengen konzipiert. Da die Rechenanlage ein unzureichendes Abscheideergebnis liefert, wurde der gesamte Zulaufbereich hydraulisch und Strömungstechnisch untersucht. Es zeigten sich hydraulische Probleme beginnend mit dem Tospunkt der Schnecken, über die Mengenverteilung und Anströmung der Rechen ohne Sohlsprung, über den Sand- und Fettfang bis hin zum Vorklärbecken.

        Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens sollen Vorschläge zur Ertüchtigung der gesamten vorhandenen Zulaufgruppe erarbeitet werden. Sollte sich keine befriedigende und wirtschaftlich zu vertretende Lösung finden lassen, ist als Alternative ein Neubau der Anlagen unter Aufrechterhaltung des Betriebes denkbar.

      5. Zuschlagskriterien:
        Qualitätskriterium - Name: Umsetzung im laufenden Betrieb / Gewichtung: 2
        Qualitätskriterium - Name: zu erwartende Betriebskosten incl. Personalaufwand / Gewichtung: 0,5
        Qualitätskriterium - Name: Ausfallsicherer Betrieb auch bei teilweiser Außerbetriebnahme / Gewichtung: 1,5
        Qualitätskriterium - Name: Gesamtkonzept / Gewichtung: 2
        Qualitätskriterium - Name: Qualifikation der MA des Projektteams / Gewichtung: 1
        Qualitätskriterium - Name: mind. Wöchentliche Verfügbarkeit der MA Vorort / Gewichtung: 1
        Qualitätskriterium - Name: Zusammenarbeit bei der Erstellung des Vorschlages / Gewichtung: 1
        Kostenkriterium - Gewichtung: 0,5
        Kostenkriterium - Gewichtung: 0,5
      6. Geschätzter Wert:

      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2024-04-01
        Ende: 2025-12-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
        Geplante Anzahl der Bewerber: 3
        Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

        Zunächst werden sämtliche Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit geprüft und sodann geprüft, welche Bewerber grundsätzlich die Eignungsanforderungen anhand der vorgelegten Unterlagen erfüllen. Für den Fall, dass mehrere vollständige Teilnahmeanträge Grundsätzlich geeigneter Bewerber vorliegen, als vor dem Hintergrund des Aufwands des Verfahrens am weiteren Verfahren beteiligt werden können, findet eine Auswahl einer begrenzten Zahl von Bewerbern statt. Sofern die Zahl geeigneter Bewerber

        geringer ist als drei, findet keine Begrenzung statt, sondern werden alle Bewerber am weiteren Verfahren beteiligt.

        Bei der Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern finden folgende Kriterien Anwendung: Umsatz der letzten 3 Kalenderjahre (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5) , Referenzen der letzten drei Kalenderjahre (Gewichtung 20 %, max. 10 Punkte, Faktor 2,0); Referenzen ähnlicher Projekte der letzten drei Kalenderjahre (Gewichtung 15 %, max. 10 Punkte, Faktor 1,5); Bürogröße mit Entwicklung in den letzten drei Jahren (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5) Subunternehmeranteil kleiner 30% (Gewichtung 20%, max. 10 Punkte, Faktor 2) Ausbildungsbetrieb (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5) Mitarbeiter EMSR (Ingenieure / Techniker) (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5) Mitarbeiter MTA (Ingenieure / Techniker) (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5) Mitarbeiter Verfahrenstechnik (Ingenieure / Techniker) Mitarbeiter Bau (Ingenieure / Techniker) (Gewichtung 5 %, max. 10 Punkte, Faktor 0,5). Weitere Erläuterungen sind in der Anlage 1 "Matrix Bewerbung" zu entnehmen.

        Die für eine mögliche Auswahl erforderlichen Angaben sind entsprechend dem beigefügten Formular "Teilnahmeantrag" mitzuteilen. Bei der Beteiligung von Bietergemeinschaften haben diese mit Ihrem Teilnahmeantrag / Angebot eine Aufstellung der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung

        des Vertrages sowie eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung einzureichen, dass der bevollmächtigte Vertreter alle weiteren Mitglieder der Bietergemeinschaft vertritt und alle Mitglieder bei der Auftragsausführung als Gesamtschuldner haften.

        Die Erklärungen und Nachweise nach Abschnitt III. sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu

        erbringen. Die Stadt Hennef behält sich vor, gegebenenfalls Fremdnachweise für die unter Abschnitt III. geforderten

        Eigenerklärungen nachzufordern, um die Eigenerklärungen zu verifizieren. Der öffentliche Auftraggeber behält

        sich das Recht vor, den Auftrag auf Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen

      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: nein
      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:

      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Umsatz der letzten 3 Kalenderjahre

        -Referenzen der letzten 3 Kalenderjahre

        -Referenzen ähnliche Projekte der letzten 3 Kalenderjahre

        - Bürogröße mit Entwicklung in den letzten 3 Jahren

        - niedergelassenes Büro

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        In Form von Eigenerklärungen wird gefordert:

        - Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §123 GWB

        -Erklärung über das Nichtbestehen von Ausschlussgründen gemäß §124 GWB. Für vorstehende Erklärungen soll das für den Teilnahmewettbewerb beigefügte Formular "Teilnahmeantrag" verwendet werden

        -Erklärung, dass der Jahresumsatz im Mittel in den letzten fünf Jahren mindestens 500.000 EUR (Brutto) betragen hat (auf Verlagen des Auftraggebers ist dieses entsprechend bei Bedarf nachzuweisen).

        In Form von Fremdnachweisen:

        -Nachweis über Bestehen und Höhe der Betriebshaftpflichtversicherung. Hierzu sind für Personenschäden mindestens 2.000.000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 2.500.000 EUR (jeweils 2-fach maximiert pro Jahr) abgedeckt.

      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        - Sub Unternehmeranteil <30%

        - Ausbildungsbetrieb

        - Mitarbeiter EMSR (Ingenieure / Techniker)

        - Mitarbeiter MTA (Ingenieure / Techniker)

        - Mitarbeiter Verfahrenstechnik (Ingenieure / Techniker)

        - Mitarbeiter Bau (Ingenieure / Techniker)

        Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

        - mindestens drei Referenzobjekte aus dem Abwasserbereich, davon müssen mindestens zwei Objekte aus dem Umbau von Kläranlagen (Bauen im Bestand) erfolgt sein. Zudem sind mindestens Bruttobaukosten in Höhe von 2.000.000 EUR die Mindestgrundlage. Referenzen mit geringerem Wert werden nicht berücksichtigt. In den Referenzen ist der Auftraggeber, das Gebäude, die gesamte Planungs- und Bauzeit, die Kostengruppen 300 und 400, sowie die erbrachten Planungsleistungen darzulegen.

        - Erfahrung/fachliche Eignung (je Bewerber, bei Bietergemeinschaften je Ingenieurbüro und je Tragwerksplaner einzeln): Angaben der Projektleiter, Planer, Statiker und Bauleiter allgemein, Gesamtanzahl der Mitarbeiter je Büro, davon tätig im Abwasserbereich, Darstellung der technischen Leistungsfähigkeit des Büros, einschließlich Nennung sämtlicher digitalen Schnittstellen (Voraussetzung hier ist, dass der Datenaustausch aller Dokumente im pdf-Format erfolgt, Planunterlagen zusätzlich im dwg-/dxf-Format, Ausschreibungen komplett im GAEB-Format d81).

        - Jedes Büro hat mindestens einen Stellvertreter namentlich zu benennen, der für die Ausfallzeiten bei Urlaub oder im Krankheitsfall die temporäre Vertretung übernimmt.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
      Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-10-04
      Ortszeit: 10:30
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
      Tag: 2023-11-02
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiertDie Zahlung erfolgt elektronisch
    3. Zusätzliche Angaben

      Bekanntmachungs-ID: CXPTYDQD0PS

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln Spruchkörper Köln
        Zeughausstraße 2-10
        Köln
        50667
        Germany
        Kontaktstelle(n): 50667
        Telefon: +49 2211473045
        Fax: +49 2211472889
        Internet-Adresse: http://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:

        Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

        § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB lautet:

        Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:

        1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

        2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

        4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt.

        Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

        Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.


    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-23

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