Other community, social and personal services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45483075) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Ausländer- und Flüchtlingsamt Номер конкурса: 45483075 Дата публикации: 28-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Kooperation zur Umsetzung des Handlungskonzeptes zur Integration von südosteuropäischen Zuwanderern zur Realisierung der kommunalen Strategie "Integrationsförderung EU2-Zuwanderung" der Stadt Hamm
Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/23/058Die Stadt Hamm (Auftraggeber) schreibt zur Realisierung der kommunalen Strategie "Integrationsförderung EU2-Zuwanderung" die Kooperation zur Umsetzung des Handlungskonzeptes zur Integration von südosteuropäischen Zuwanderern europaweit aus.
Ausländer- und Flüchtlingsamt Caldenhofer Weg 192 59063 Hamm Das Angebot muss in den Sozialräumen und Stadtteilen der zugewanderten Bevölkerung stattfinden, insbesondere im Hammer Westen. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass eine räumliche Verortung in Hamm vorhanden ist, um Angebote vor Ort zu initiieren und eine Anlaufstelle für die Zielgruppen zu haben.
Der Auftragnehmer verfügt über geeignete Räumlichkeiten, die als Quartiersbüro im Hammer Westen für das Team sowie als feste Anlaufstelle während der Vertragslaufzeit im Sozialraum zur Verfügung steht.
Die Anschrift ist im Personalerhebungsbogen anzugeben.
Der Auftragnehmer führt mit einem Team aus einer Hauptschlüsselfigur (1,0 VZÄ) und Schlüsselfiguren (6,0 VZÄ) das Konzept im Rahmen der Regel- und Projektstruktur der kommunalen Strategie "Integrationsförderung EU2-Zuwanderung" unter strategischer Leitung des Auftraggebers durch. Schwerpunkt der Schlüsselfiguren sind die bulgarischen Zugewanderten, wobei die Arbeit im rumänischen Bereich mit mindestens 0,5 bis 1 VZÄ umgesetzt werden soll. Die Projektkoordination muss mit einem Stellenanteil von 0,5 VZÄ besetzt werden.
Zielsetzung:
Das Projekt hat zum Ziel, die Teilhabe der in Hamm lebenden Zugewanderten aus Südosteuropa (Rumänien und Bulgarien) am gesellschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben der Stadt Hamm aktiv zu ermöglichen.
Hierzu müssen auf der Grundlage von niederschwelliger, z.T. sozialarbeiterischer Angebote Zugänge geschaffen werden, wovon die Zugewanderten und die Aufnahmegesellschaft profitieren sollen, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Gesundheit, Sprache, Wohnen und Arbeit.
Diese Aspekte sind für die ankommende Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Aus Sicht des Auftraggebers müssen vor allem die Zugänge für das Bildungssystem von schulpflichtigen Kindern aber auch von Kleinkindern in die Kita als auch von Eltern zur Aus- und Weiterbildung vom Auftragnehmer ins Auge gefasst werden. Die weiteren Aspekte spielen hierbei eine besondere Rolle, damit den Zugewanderten Chancen eröffnet werden, ihr Leben selbstständig und eigenverantwortlich zu bestreiten. Hierfür sind neben Kenntnissen der Sprache auch Wissen über unterschiedliche Systeme in Deutschland notwendig, u.a. über das deutsche Gesundheitswesen, den Arbeitsmarkt, Wohnsituation und Angebote in den Sozialräumen vor Ort, welches durch den Auftragnehmer vermittelt werden muss. Ein aktives Schnittstellenmanagement zwischen Auftraggeber, Auftragnehmer und weiteren lokalen Akteuren vor Ort wird vorausgesetzt.
Die Aufgaben werden in der Leistungsbeschreibung ausführlich beschrieben.
Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung des Konzeptes "peer2peer" der Stadt Hamm kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 24 Monate zu den gleichen Bedingungen verlängern.
Die Option wird vor Vertragsablauf spätestens zum 30.09. schriftlich ausgeübt.
Der Vertrag endet auch nach Ablauf der Option, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf spätestens zum 31.12.2027.
Räumlichkeiten/Technische Ausstattung:
Die Räumlichkeiten sind vom Auftragnehmer technisch auszustatten und entsprechend zu möblieren. Das Personal ist vom Auftragnehmer der Aufgabe angemessen mit Notebooks und Smartphones auszustatten.
Hierzu überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit folgende bereits beschaffte Geräte:
- Notebooks inkl. Zubehör (6 Stück)
- Smartphones inkl. Zubehör (4 Stück)
Eine Nutzungsvereinbarung wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen. (siehe Muster Nutzungsvereinbarung.pdf)
Hinweis: Im Fall, dass die überlassenen Geräte nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und/oder technisch nicht mehr funktionsfähig und/oder nicht mehr nach Ablauf der Garantie wirtschaftlich zu reparieren sind, wird der Auftraggeber keine Ersatzgeräte zur Verfügung stellen.
Kooperationsvereinbarung:
Mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Siehe dazu Muster_Kooperationsvereinbarung.pdf.
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Referenzliste (Vordruck)
Hierzu hat der Bieter im Vordruck "Referenzliste" Referenzprojekte anzugeben, die er in den letzten 3 Jahren im Themenfeld Integrationsförderung südosteuropäischer Zuwanderer durchgeführt hat. Auf die Vorlage von Referenzen wird verzichtet, wenn der Bieter bereits erfolgreich in den letzten 3 Jahren vergleichbare Projekte für den Auftraggeber erbracht hat.
Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten drei Jahre für eine deutsche Kommunalverwaltung ausgeführt wurde und dieses Projekt mindestens drei der geforderten Schwerpunkte abdeckte:
- Aktivierung und Mobilisierung von marginalisierten Gruppen
- Unterstützung von Zugewanderten aus Südosteuropa mit strukturellen Diskriminierungserfahrungen
- niederschwellige Beratungs- und Begegnungsangebote,
- Stärkung von Stadtteilen, Netzwerkarbeit
- Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung in Bezug auf Zugewanderte aus Südosteuropa
- Akquise, Schulung und Begleitung Ehrenamtlicher/ Multiplikatoren zum Zwecke der Resilienzförderung von Zugewanderten aus Südosteuropa und zum Abbau struktureller Diskriminierung der Zielgruppen
Der Auftragnehmer muss Angaben zum Leistungszeitraum, Auftragswert und den Auftraggebern (zentrale Telefonnummer und Mailadresse) zur Verfügung stellen.
Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gemäß Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Räumlichkeiten/Technische Ausstattung:
Die Räumlichkeiten sind vom Auftragnehmer technisch auszustatten und entsprechend zu möblieren. Das Personal ist vom Auftragnehmer der Aufgabe angemessen mit Notebooks und Smartphones auszustatten.
Hierzu überlässt der Auftraggeber dem Auftragnehmer für die Vertragslaufzeit folgende bereits beschaffte Geräte:
- Notebooks inkl. Zubehör (6 Stück)
- Smartphones inkl. Zubehör (4 Stück)
Eine Nutzungsvereinbarung wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen. (siehe Muster Nutzungsvereinbarung.pdf)
Hinweis: Im Fall, dass die überlassenen Geräte nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen und/oder technisch nicht mehr funktionsfähig und/oder nicht mehr nach Ablauf der Garantie wirtschaftlich zu reparieren sind, wird der Auftraggeber keine Ersatzgeräte zur Verfügung stellen.
Kooperationsvereinbarung:
Mit dem Bieter, der den Zuschlag erhält wird eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Siehe dazu Muster_Kooperationsvereinbarung.pdf.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster