Petroleum and distillates (Германия - Тендер #45482966) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Berliner Stadtreinigungsbetriebe Номер конкурса: 45482966 Дата публикации: 28-08-2023 Сумма контракта: 236 113 775 (Российский рубль) Цена оригинальная: 4 000 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Lieferung von Heizöl und Dieselkraftstoff (2023)
Reference number: 1000003121Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung:
Los 1: Lieferung von Heizöl DIN 51603-EL-1 SCHWEFELARM, ca. 380.000 – 950.000 Liter p.a.
Los 2: Lieferung von Dieselkraftstoff „NORMAL“ DIN EN 590, ca. 250.000 – 600.000 Liter p.a.
Die Anlieferung erfolgt im Tankwagen nach Abrufbestellung durch den AG an die Lieferorte gemäß Leistungsbeschreibung (Teil C) und beinhaltet die Einfüllung der Ware in die Tankanlagen des AG.
Lieferung von Heizöl DIN 51603-EL-1 SCHWEFELARM
Lot No: 1Land Berlin und Land Brandenburg
Lieferung von Heizöl DIN 51603-EL-1 SCHWEFELARM, ca. 380.000 – 950.000 Liter p.a.
Die Anlieferung erfolgt im Tankwagen nach Abrufbestellung durch den AG an die Lieferorte gemäß Leistungsbeschreibung (Teil C) und beinhaltet die Einfüllung der Ware in die Tankanlagen des AG.
Lieferung von Dieselkraftstoff „NORMAL“ DIN EN 590 (2023)
Lot No: 2Land Berlin und Land Brandenburg
Lieferung von Dieselkraftstoff „NORMAL“ DIN EN 590, ca. 250.000 – 600.000 Liter p.a.
Die Anlieferung erfolgt im Tankwagen nach Abrufbestellung durch den AG an die Lieferorte gemäß Leistungsbeschreibung (Teil C) und beinhaltet die Einfüllung der Ware in die Tankanlagen des AG.
- Eigenerklärung des Bieters (Teil A, Anlage A1)
- ggf. Unterauftragnehmererklärung (Teil A, Anlage A1.1)
- Bieterselbstauskunft (Teil A, Anlage A2)
- Erklärung zur Frauenförderverordnung (FFV) (Teil A, Anlage A4)
- Erklärung, dass die in den Vergabe- und Vertragsunterlagen genannten Versicherungen in der geforderten Höhe im Auftragsfall vorliegen werden (über Teil A, Anlage A0)
- Darstellung von mindestens 3 Referenzen aus den letzten 3 Jahren, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungszeitraums und –inhalts und der Auftragssumme über den Leistungszeitraum. (Teil A, Anlage A3)
Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
3. Quartal 2027
Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Teilnahme an der Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird auf § 160 GWB verwiesen:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.