Flat panel displays (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45264621) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB AG - Mietportfolio DB AG (Bukr 1A) Номер конкурса: 45264621 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Medientechnik DB Cyber City Campus im Gasometer EUREF-Campus 17 in Berlin
Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEA68194Lieferung, Installation und Inbetriebnahme der Medientechnik im DB Cyber City Campus im Gasometer EUREF-Campus 17 in Berlin
DB Cyber City Campus, EUREF Campus 17, 10829 Berlin
Abschluss eines Projekt-Rahmenvertrags über die Lieferung, Installation, sowie Inbetriebnahme der Medientechnik-Systeme im DB Cyber City Campus im Gasometer, EUREF-Campus 17 in Berlin. Die Installations- und Montagearbeiten sollen gemäß Planung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Vergabe im Zeitraum vom 01.03.2024 bis 14.04.2024 vonstatten gehen. Sollten Terminverschiebungen aufgrund von anderen Gewerken sich ergeben, wird dieses den Bietern bzw. bei späterer Kenntnis dem Auftragnehmer schnellstmöglich mitgeteilt. Die Ausführungszeiten stehen im Dokument Rahmenvertrag. Bei Änderungen wird das Dokument Rahmenvertrag angepasst und die Bieter über die Bieterkommunikation oder bei Vertragsänderungen über den sog. Korrekturzyklus (neuer Zyklus in diesem Vergabeverfahren, notwendig bei Terminänderungen (Abgabetermine) oder bei Änderungen an den Unterlagen) informiert.
Das Vergabekriterium ist 100% Preis. Nach Abschluss der Vergabe erhält der Bieter, der den niedrigsten Gesamtpreis abgegeben hat, einen Rahmenvertrag mit einem Zielwert - das ist der im SAP-System des Auftraggebers hinterlegte Wert, bis zu dem Abrufe erlaubt sind - aus der Summe des abgegebenen Gesamtpreises aus der Anlage 3 Preisliste und 500.000,00 EUR. Der Bieter erhält umgehend nach Zeichnung des Rahmenvertrags den Abruf über den in der Vergabe abgegebenen Gesamtpreis für die Erbringung der Leistungen aus Anlage 1 Leistungsverzeichnis zu den Preisen und Stückmengen der Anlage 3 Preisliste bzw. ggf. korrigiert um nicht zu beauftragende "Eventualpositionen mit GP" (siehe Anlage 1 und Anlage 3).
Zusätzlich hat der Auftraggeber das Recht, bis zum Ende der Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages weitere Produkte und Dienstleistungen aus Anlage 1 für den Standort EUREF-Campus in Berlin zum Ausbau weiterer Etagen mit Medientechnik zu den vereinbarten Preisen aus Anlage 3 zu beauftragen. Der Auftraggeber hat das Recht, Angebote zu den Konditionen dieses Rahmenvertrages anzufragen, die der Auftragnehmer anzubieten und im Falle der Beauftragung zu erfüllen hat. Für diese zusätzlichen Leistungen wird der Zielwert des Rahmenvertrags um 500.000,00 EUR höher eingestellt, als der im Wettbewerb abgegebene Gesamtpreis aus Anlage 3 Preisliste. Der Auftragnehmer hat jedoch kein Anrecht darauf, dass diese zusätzlichen 500.000,00 EUR abgerufen werden.
Der Maximalwert dieses Rahmenvertrags ist die Summe des Gesamtpreises aus Anlage 3 Preisliste und 500.000,00 EUR. Bei Erreichen des Maximalwerts endet der Rahmenvertrag, auch wenn die Rahmenvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde.
Vorlage der ausgefüllten Bietereigenerklärung (Anhang B2 der Bewerbungsbedingungen)
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
— Vorlage der Lieferantenselbstauskunft (Anhang B1 der Bewerbungsbedingungen)
Der Bewerber hat zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit eine Lieferantenselbstauskunft, soweit für ihn zutreffend, auszufüllen und mit den Bewerbungsunterlagen einzureichen.
— Vorlage einer aussagefähigen Wirtschaftsauskunft (z. B. durch Creditform, Bürgel, CRIF, Dunn&Bradstreet, creditsafe, etc.), die eine gute Bonität ausweist (Mindestvoraussetzung) und welche nicht älter als 9 Monate ist.
— Vorlage einer gültigen Betriebshaftpflichtpolice sowie Nachweis der Höhe der Versicherungssumme.
— sofern zutreffend: Aussage über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen für dieses Verfahren (inkl. Wertschöpfungstiefe). Sollte Zusammenarbeit beabsichtigt sein, ist das ausgefüllte Dokument „Bietergemeinschaftserklärung" (Anhang B3 der Bewerbungsbedingungen) mit abzugeben. Sollte die Leistung nicht als Bietergemeinschaft erbracht werden, ist Anhang B3 nicht abzugeben.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Die Auflistung ist nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zu fassen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:gute Bonität in der Wirtschaftsauskunft
— Der Bewerber muss mindestens 2 Referenzprojekte im Bereich Medientechnik (Ausstattung von Konferenzräumen mit Medientechnik als Projektleistung) vorweisen können, die ein Volumen von je mindestens 250000 EUR aufweisen. Referenzen von Lieferrahmenverträgen eignen sich nicht als Referenz für diese Vergabe. Wir wollen erkennen, dass ein Bewerber eine vergleichbare Leistung bereits erfolgreich erbracht hat.
Je Referenzprojekt ist der Auftraggeber zu benennen, sowie ein Mitarbeiter des Auftraggebers inkl. Telefonnummer. Je Referenzprojekt ist eine kurze Beschreibung inkl. Angabe der erbrachten Leistungen zu erstellen. Darüber hinaus ist der ungefähre Auftragswert anzugeben. Eine Rundung auf volle 100000er Summen ist möglich, sofern der Auftragswert nicht zwischen 200000 und 300000 EUR lag. Im letzteren Falle ist eine Rundung auf 10000er Summen notwendig.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend in deutscher Sprachen vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Eine Nichtbeachtung dieser Vorgabe kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Nur diese Informationen werden für die Bewerberauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die Erfüllung der angebotenen Leistung und haben in den Teilnahmeanträgen und Angeboten sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen, sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und den Vertrag zu bezeichnen.
Das Vergabekriterium ist 100% Preis. Nach Abschluss der Vergabe erhält der Bieter, der den niedrigsten Gesamtpreis abgegeben hat, einen Rahmenvertrag mit einem Zielwert - das ist der im SAP-System des Auftraggebers hinterlegte Wert, bis zu dem Abrufe erlaubt sind - aus der Summe des abgegebenen Gesamtpreises aus der Anlage 3 Preisliste und 500.000,00 EUR. Der Bieter erhält umgehend nach Zeichnung des Rahmenvertrags den Abruf über den in der Vergabe abgegebenen Gesamtpreis für die Erbringung der Leistungen aus Anlage 1 Leistungsverzeichnis zu den Preisen und Stückmengen der Anlage 3 Preisliste bzw. ggf. korrigiert um nicht zu beauftragende "Eventualpositionen mit GP" (siehe Anlage 1 und Anlage 3).
Zusätzlich hat der Auftraggeber das Recht, bis zum Ende der Vertragslaufzeit dieses Rahmenvertrages weitere Produkte und Dienstleistungen aus Anlage 1 für den Standort EUREF-Campus in Berlin zum Ausbau weiterer Etagen mit Medientechnik zu den vereinbarten Preisen aus Anlage 3 zu beauftragen. Der Auftraggeber hat das Recht, Angebote zu den Konditionen dieses Rahmenvertrages anzufragen, die der Auftragnehmer anzubieten und im Falle der Beauftragung zu erfüllen hat. Für diese zusätzlichen Leistungen wird der Zielwert des Rahmenvertrags um 500.000,00 EUR höher eingestellt, als der im Wettbewerb abgegebene Gesamtpreis aus Anlage 3 Preisliste. Der Auftragnehmer hat jedoch kein Anrecht darauf, dass diese zusätzlichen 500.000,00 EUR abgerufen werden.
Der Maximalwert dieses Rahmenvertrags ist die Summe des Gesamtpreises aus Anlage 3 Preisliste und 500.000,00 EUR. Bei Erreichen des Maximalwerts endet der Rahmenvertrag, auch wenn die Rahmenvertragslaufzeit noch nicht erreicht wurde.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.