Abschnitt II: Gegenstand
II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI03849
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des
Abschlusses des Vertrags:
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/09/2013
Ende: 21/12/2022
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen
Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bezeichnung des Auftrags:
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung
über die Konzessionsvergabe:
30/09/2013
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Mailänder Ingenieur Consult GmbH
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 1.00 EUR
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für
Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach
§ 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der
Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2023
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den
Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung,
des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 30/09/2013
Ende: 31/12/2022
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung acht Jahre übersteigt:
Der Generalplaner für die gesamten PfA9.0
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der
Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 1.00 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des
Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Mailänder Ingenieur Consult GmbH
Ort: karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: nein
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
LÄA 106 Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für das Dach des Empfangsgebäudes am Bf Müllheim
VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie
2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Die Begründung für die o.g. zusätzlichen Leistungen wird nachfolgend erläutert:
Die Personenunterführung im Bf Müllheim wird Ende des Jahres 2023 in Betrieb genommen. Der Treppenabgang zur PU befindet sich im Empfangsbereich des Bahnhofes. Am Treppenabgang
wurden zwei Beleuchtungsbügel geplant, um die Sicherheit der Fahrgäste in diesem Bereich zu gewährleisten, solange das Empfangsgebäude mit der Beleuchtung der Überdachung noch
nicht in Betrieb ist. Zwischen den Inbetriebnahmen der Personenunterführung und des gesamten Empfangsbereiches liegt ein Zeitraum von ca. 2 Jahren. Die Beleuchtungsbügel bleiben
auch nach der Inbetriebnahme des Empfangsgebäude erhalten.
Um gewährleisten zu können, dass die Beleuchtungsbügel in die noch zu erstellende Planung der Beleuchtung der Überdachung des EG integriert werden, ist als zusätzliche Leistung
die Erstellung eines Beleuchtungskonzeptes für die Gesamtanlage der Überdachung unter Berücksichtigung der Beleuchtungsbügel am Treppenabgang zur PU erforderlich. Die
Planungsleistung soll mit Anwendung der BIM-Methodik erbracht werden.
Diese erforderliche zusätzliche Leistung hat sich erst mit dem Planungsfortschritt für die Personenunterführung am Bf Müllheim ergeben und war weder zum Zeitpunkt der
Beauftragung des Hauptauftrages noch des Nachtrages 22-14 zur Planung des Empfangsgebäudes bekannt.
Die Zeitschiene sieht die Fertigstellung des Beleuchtungskonzeptes bis Ende September 2023 vor.
Diese Planungsleistungen sind nicht Teil des Hauptauftrages oder bestehender Nachträge
VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU
der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 1.00 EUR