Construction work for school buildings (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45264475) | ||
| ||
Для перевода текста тендера на нужный язык воспользуйтесь приложением: | ||
Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Wedel Номер конкурса: 45264475 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
||
Ersatzbau Unterstufentrakt Johann-Rist-Gymnasium
Die Baumaßnahme umfasst einen 2-geschossigen Neubau mit Unterrichtsräumen, der auf einem bestehenden "Bunker" errichtet wird. Der Neubau ist als Holzbau mit zwei aussteifenden massiven Sanitärkernen in Stahlbetonbauweise konzipiert.
Die Außenwand wird in Holzrahmenbauweise mit
Installationsebene,
22880 Wedel
Die tragenden Innenwände in den Buchstabenachsen in Massivholzbauweise mit einseitig oder beidseitig freistehenden Vorsatzschalen, die Dachdecke in
Massivholzbauweise (BSH-Rippendeckebestehend) und die Geschossdecke in Holz-Beton-Hybridbauweise
(Holzbetonverbunddecke) mit GK-Deckenplatten zwischen oder unter den Bindern geplant.
Die Ausführung der nicht tragenden Innenwände erfolgt in
Leichtbauweise (Wandeigengewicht = 3,00 kN/m je m
Wandlänge), Deren Anschluss an die tragende
Deckenkonstruktion ist schubweich mit einer
brandschutztechnisch geschützten Fuge auszubilden. Horizontal sind die Wände am Wandkopf konstruktiv zu halten.
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
- Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
- Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Angaben, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet/die Eröffnung beantragt/mangels Masse abgelehnt/ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde oder ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet
- Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Unternehmens
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Bauleistungen und andere Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
Verweis auf Eintragung im Verein für Präqualifikation von e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) unter der Angabe der Registriernummer. Alternativ zunächst eine selbstgefertigte Eigenerklärung ( Vordruck e124 alternativ EEE). Auf Verlangen der Vergabestelle sind folgende Nachweise beizubringen:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (SOKA-Bau oder anderer Sozialkasse) über die vollständige Entrichtung der Beiträge ( gültig und nicht älter als 12 Monate) sofern keine Beitragspflicht an eine Sozialkasse besteht, ist der Nachweis über die geleisteten, gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge (gültig und nicht älter als 12 Monate beizubringen.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. des Versicherungsträgers, zum Nachweis, dass die Beiträge ordnungsgemäß abgeführt werden (nicht älter als 12 Monate)
- Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt über die zuverlässige Entrichtung von Steuern (gültig und nicht älter als 12 Monate)
Umsätze aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren als Eigenerklärung (gem. §6a EU Nr. 2 lit. c Satz 1 VOB/A)
-gültige Freistellungsbescheinigung nach § 48b EstG.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:Der durchschnittliche Jahresumsatz über die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, die angegeben werden, muss mindestens das Einfache der Schätzkosten der ausgeschriebenen Leistung erreichen
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
- Ausführung von Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
- Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen
- Beschreibung der technischen Ausrüstung des Unternehmens
- Angaben über die Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens zur Ausführung des Auftrags
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen an Unterauftrag-/Nachunternehmer zu vergeben beabsichtigt
1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften müssen sich gem. §4 Abs. 1 Satz 1 VGSH verpflichten, das zum Zeitpunkt der Ausführung der Leistung geltende Mindestentgelt zu zahlen.
2. Eigenerklärung zur Aufträgen und Konzessionen ober der EU-Schwellenwert zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.April 2022.
Ort: Stadt Wedel, Rathausplatz 3 - 5, 22880 Wedel.
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:Es sind keine Personen am Öffnungsverfahren zugelassen.
Es sind keine Personen am Öffnungsverfahren zugelassen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen ( § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung 8GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über dem Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens nach Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen ( § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung 8GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gem. § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung der Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über dem Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Stadt Wedel