Railway engineering services (Германия - Тендер #45264471) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16) Номер конкурса: 45264471 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Germany-Frankfurt-on-Main: Railway engineering services
2023/S 160-508121
Modification notice
Modification of a contract/concession during its term
Section I: Contracting authority/entity
Section II: Object
ABS/ NBS Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8A (NBS), Planung Lph 6-7 in BIM für die PfA 8.0-8.47
Für PfA 8.1: Vorbereitende Leistungen für die Lph 6 und 7 in BIM (Bes. Lstg 1a, 1b, 2a, 2b, 2c)
Für PfA 8.1: Durchführung Lph 6 und 7 in BIM
2014-DE-TM-0094-M
Section IV: Procedure
Section V: Award of contract/concession
ABS/ NBS Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8A (NBS), Planung Lph 6-7 in BIM für die PfA 8.0-8.47
Section VI: Complementary information
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Section VII: Modifications to the contract/concession
ABS/ NBS Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8A (NBS), Planung Lph 6-7 in BIM für die PfA 8.0-8.47
Für PfA 8.1: Vorbereitende Leistungen für die Lph 6 und 7 in BIM (Bes. Lstg 1a, 1b, 2a, 2b, 2c)
Für PfA 8.1: Durchführung Lph 6 und 7 in BIM
LÄA 10 Die DB E&C ist seit 2021 durch den Vertrag mit der Nummer 20FEI44896 mit der Vorbereitung der Vergabe von verschiedenen
Leistungen bei den vorgezogenen Umweltmaßnahmen beauftragt. Durch die nachträglichen Anpassungen der
Genehmigungsplanung haben sich hinsichtlich des Leistungsumfangs der vorgezogenen Umweltmaßnahmen im PfA 8.4
Änderungen ergeben. So kam bei der Maßnahme 042_CEF das Flurstück 3739 hinzu, welches nachträglich in die
Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen mit aufgenommen wurde. Daneben gab es zusätzliche Abstimmungen
bezüglich Bodendenkmäler in Seefelden und Buggingen auf den Flurstücken 4509, 5181, 5182 und 5173. Bei der Maßnahme
045_CEF kam es zu nachträglichen Flächenänderungen. Diese mussten in die shapefiles - also Dateien mit vektoriellen
Geodaten - der AP eingearbeitet werden. Außerdem waren Abstimmungen hinsichtlich der Pflegeverträge notwendig, da es sich
diesbezüglich im Laufe der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Ausschreibung herausstellte, dass hinsichtlich der Pflege
eine weitere Ausschreibung notwendig ist.
Die Landschaftliche Ausführungsplanung (LAP) stellt die Grundlage für die Bauleistungen der vorgezogenen
Umweltmaßnahmen dar. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da sich dadurch die Bauleistungen für die vorgezogenen
Umweltmaßnahmen im PfA 8.4 durch die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers für die Landschaftlichen Ausführungsplanung
gravierende Verschiebungen ergeben würden. Ferner könnte eine Einheitlichkeit der Ausschreibungsunterlagen durch
Hinzuziehen eines neuen AN nicht gewährleistet werden, wesentliche Synergieeffekte durch eine einheitliche
Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden dem Projekt verloren gehen. Dieser Verschub der Landschaftlichen
Ausführungsplanung wiederum hätte zur Folge, dass die vorgezogenen Umweltmaßnahmen nicht rechtzeitig vor Baubeginn
funktionsfähig wären, was den Verschub des Baubeginns nach sich ziehen würde. Dieser Verzug des Baubeginns wäre wiederum
mit hohen Kosten verbunden. Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte
Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum
Austausch der Ergebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und
umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes
verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Projekt
verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Außerdem würden sich zusätzliche
Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben.Die erforderliche zusätzliche Leistung ist zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich. Ein Wechsel des AN
ist auch wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten
verbunden.