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Railway engineering services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45264471)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: DB Netz AG (Bukr 16)
Номер конкурса: 45264471
Дата публикации: 22-08-2023
Источник тендера:


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Регистрация
20230817Utilities entityModification of a contract/concession during its termServicesNegotiated procedureEuropean Union, with participation by GPA countriesNot applicableNot applicableRailway services01C2001
22/08/2023    S160

Deutschland-Frankfurt am Main: Dienstleistungen im Eisenbahnbau

2023/S 160-508121

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Metz, Markus
E-Mail: Spezialisten-Kleinleistungsteam@deutschebahn.com
Telefon: +49 7219386265
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

ABS/ NBS Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8A (NBS), Planung Lph 6-7 in BIM für die PfA 8.0-8.47

Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44896
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Für PfA 8.1: Vorbereitende Leistungen für die Lph 6 und 7 in BIM (Bes. Lstg 1a, 1b, 2a, 2b, 2c)

Für PfA 8.1: Durchführung Lph 6 und 7 in BIM

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 17/09/2021
Ende: 31/03/2027
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

2014-DE-TM-0094-M

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 186-485155

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 20FEI44896
Bezeichnung des Auftrags:

ABS/ NBS Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8A (NBS), Planung Lph 6-7 in BIM für die PfA 8.0-8.47

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
17/09/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/08/2023

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Hauptort der Ausführung:

ABS/ NBS Karlsruhe-Basel, Streckenabschnitt 8A (NBS), Planung Lph 6-7 in BIM für die PfA 8.0-8.47

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Für PfA 8.1: Vorbereitende Leistungen für die Lph 6 und 7 in BIM (Bes. Lstg 1a, 1b, 2a, 2b, 2c)

Für PfA 8.1: Durchführung Lph 6 und 7 in BIM

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 19/09/2021
Ende: 31/03/2027
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

LÄA 10 Die DB E&C ist seit 2021 durch den Vertrag mit der Nummer 20FEI44896 mit der Vorbereitung der Vergabe von verschiedenen

Leistungen bei den vorgezogenen Umweltmaßnahmen beauftragt. Durch die nachträglichen Anpassungen der

Genehmigungsplanung haben sich hinsichtlich des Leistungsumfangs der vorgezogenen Umweltmaßnahmen im PfA 8.4

Änderungen ergeben. So kam bei der Maßnahme 042_CEF das Flurstück 3739 hinzu, welches nachträglich in die

Ausführungsplanung und Ausschreibungsunterlagen mit aufgenommen wurde. Daneben gab es zusätzliche Abstimmungen

bezüglich Bodendenkmäler in Seefelden und Buggingen auf den Flurstücken 4509, 5181, 5182 und 5173. Bei der Maßnahme

045_CEF kam es zu nachträglichen Flächenänderungen. Diese mussten in die shapefiles - also Dateien mit vektoriellen

Geodaten - der AP eingearbeitet werden. Außerdem waren Abstimmungen hinsichtlich der Pflegeverträge notwendig, da es sich

diesbezüglich im Laufe der Ausführungsplanung und Vorbereitung der Ausschreibung herausstellte, dass hinsichtlich der Pflege

eine weitere Ausschreibung notwendig ist.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer/Konzessionär (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:

Die Landschaftliche Ausführungsplanung (LAP) stellt die Grundlage für die Bauleistungen der vorgezogenen

Umweltmaßnahmen dar. Ein Wechsel des AN ist nicht möglich, da sich dadurch die Bauleistungen für die vorgezogenen

Umweltmaßnahmen im PfA 8.4 durch die Einarbeitung eines neuen Auftragnehmers für die Landschaftlichen Ausführungsplanung

gravierende Verschiebungen ergeben würden. Ferner könnte eine Einheitlichkeit der Ausschreibungsunterlagen durch

Hinzuziehen eines neuen AN nicht gewährleistet werden, wesentliche Synergieeffekte durch eine einheitliche

Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung würden dem Projekt verloren gehen. Dieser Verschub der Landschaftlichen

Ausführungsplanung wiederum hätte zur Folge, dass die vorgezogenen Umweltmaßnahmen nicht rechtzeitig vor Baubeginn

funktionsfähig wären, was den Verschub des Baubeginns nach sich ziehen würde. Dieser Verzug des Baubeginns wäre wiederum

mit hohen Kosten verbunden. Eine Vergabe an Dritte zieht einen erheblichen Koordinierungs- und Mehrkostenaufwand (doppelte

Teilnahme an Terminen, zusätzliche Abstimmungstermine zwischen den beauftragten Auftragnehmern und Auftraggeber zum

Austausch der Ergebnisse, etc.) mit sich. Die Einarbeitung eines neuen AN ohne Projektkenntnis in dieses komplexe und

umfangreiche Themenfeld ist mit erheblichen Schwierigkeiten und zudem mit einem hohen Risiko eines Informationsverlustes

verbunden und daher abzulehnen. Es würde im laufenden Prozess zu einem unnötigen Verzug führen, Kosten für das Projekt

verursachen und entspricht somit nicht dem vorgegebenen wirtschaftlichen Handeln. Außerdem würden sich zusätzliche

Schwierigkeiten bei der Einheitlichkeit der Haftung und Gewährleistung ergeben.Die erforderliche zusätzliche Leistung ist zur Erreichung des werkvertraglichen Erfolges des AN unerlässlich. Ein Wechsel des AN

ist auch wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht möglich und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten

verbunden.

VII.2.3)Preiserhöhung

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