Medical software development services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45264320) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Katholisches Krankenhaus St. Nepomuk Erfurt Номер конкурса: 45264320 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Digitales Medikationsmanagement
Referenznummer der Bekanntmachung: KKE 02/2023Das Katholische Krankenhaus "St. Johann Nepomuk" Erfurt gehört neben dem geriatrischen Fachkrankenhaus "St. Elisabeth" in Lengenfeld u.S. zur Katholischen Hospitalvereinigung Thüringen gGmbH und ist akademisches Lehrkrankenhaus des Universitätsklinikums Jena.
Es verfügt über ca. 440 Betten und behandelt in seinen 8 Kliniken jährlich mehr als 39.000 Patienten stationär und ambulant. Das Katholische Krankenhaus "St. Jo-hann Nepomuk" Erfurt hat unter anderem Fördermittel für den Fördertatbestand 5 beim Thüringer Verwaltungsamt beantragt und bewilligt bekommen. Zur Erfüllung der Kriterien wird ein System zur Umsetzung einer Closed-Loop Medikation eingeführt.
Die Einzelheiten sind der Anlage 1 zu diesen Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Medikationsmanagementsystem inkl. Funktionalitäten zur Kurvenführung
Los-Nr.: 1Medikationsmanagementsystem inkl. Funktionalitäten zur Kurvenführung gemäß LV
Vertragsverlängerungsoption für die Dauer von weiteren 24 Monaten, sofern der AG spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer von seinem Optionsrecht der Beauftragung Gebrauch macht.
Siehe oben II.2.7.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum
Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt
werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert,
wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind
nicht zugelassen.
****
C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.
V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21
MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den
Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen
"Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern
jeweils gefordert - einzureichen.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die
gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das
Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer
ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen,
welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und
Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft
(Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen
Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der
Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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Pflegedokumentation
Los-Nr.: 2Pflegedokumentation gemäß LV
Vertragsverlängerungsoption für die Dauer von weiteren 24 Monaten, sofern der AG spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestvertragsdauer von seinem Optionsrecht der Beauftragung Gebrauch macht.
Siehe oben II.2.7.
A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum
Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt
werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert,
wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
****
B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind
nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.
V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21
MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den
Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen
"Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern
jeweils gefordert - einzureichen.
****
D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die
gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das
Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer
ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen,
welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und
Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft
(Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen
Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der
Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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1) Nachweis über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (z.B. Handelsregisterauszug) (§ 122 Abs.2 Nr.1 GWB i.V.m. § 44 Abs.1 VgV) oder sonstige Bescheinigung oder Erklärung i.S. von Anhang VII Teil B und C der Richtlinie 2014/24/EG, wenn dies nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Niederlassungs-bzw. Herkunftsstaates Voraussetzung für die erlaubte Berufsausübung ist.
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2) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Darstellung der gesellschaftsrechtlichen Strukturen des Bewerbers.
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3) Nur auf Nachfrage der Vergabestelle: Eigenerklärung, dass keinerlei Eigentumsverflechtungen mit anderen Firmen, die als Hersteller, Provider oder Systemintegratoren von Produkten und Lösungen in Frage kommen, besteht.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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4) Erklärung zum Umsatz bezogen auf die Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV).
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5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr; Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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6) Auf gesonderte Nachforderung der Vergabestelle: Jahresabschlüsse oder Auszüge von Jahresabschlüssen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter oder Bieter niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:5) Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (§ 122 Abs.2 Nr.2 GWB i.V.m. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV). Mindestanforderung: Nachweis einer Firmenhaftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummen: Personen- und Sachschäden: Mindestens 5.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr; Vermögensschäden: Mindestens 1.000.000,00 Euro pro Schadensfall, zweifach maximiert im Jahr. Die Haftpflichtversicherung muss bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut abgeschlossen worden sein. Die Haftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und nachgewiesen werden. Der Bieter hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. Nachweis der aufgeführten Versicherungen durch Eigenerklärung nach Anlage 2F2.4 oder Bescheinigung des Versicherungsgebers, dass eine entsprechende Versicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird (jeweils Kopie ausreichend).
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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7) Erklärung zur beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 122 Abs.2 Nr.3 GWB i.V.m. §46 Abs. 3 Nr. 1, 1. Halbsatz VgV)) durch Eigenerklärung des Bieters: Mindestanforderung: Drei geeignete Referenzen über vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten drei Jahren (Juli 2020-Juli 2023). Zur Angabe der Referenzen wird auf die Anlagen 2 F5.1 und 2 F5.2 verwiesen.
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8.1) Mindestanforderung Los 1: Benennen und beschrieben Sie mindestens 1 Referenzprojekt mit Einführung eines Medikationsmanagementsystems inkl. Funktionalitäten zur Kurvenführung) mit Anbindung an ein KIS ORBIS von Dedalus.
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8.2) Mindestanforderung Los 2: Benennen und beschrieben Sie mindestens 1 Referenzprojekt mit Einführung eines Medikationsmanagements inkl. Funktionalitäten zur Pflege mit Anbindung an ein KIS ORBIS von Dedalus.
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9) Falls Leistungen nicht vom Auftragnehmer selbst, sondern von Dritten (sog. Nachunternehmer oder Subunternehmer) ausgeführt werden sollen: Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern nebst Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers.
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10) Beruft sich ein Bieter zum Nachweis seiner Eignung (wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (sog. Eignungsleihe), so nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen (für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit muss der Eignungsleihende Nachunternehmer sein, nimmt der Bieter für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben).
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11) Das eingesetzte Personal muss mindestens über das Niveau C1 in Deutsch des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen verfügen.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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Möglicherweise geforderte Mindeststandards:8.1) Mindestanforderung Los 1: Benennen und beschrieben Sie mindestens 1 Referenzprojekt mit Einführung eines Medikationsmanagementsystems inkl. Funktionalitäten zur Kurvenführung) mit Anbindung an ein KIS ORBIS von Dedalus.
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8.2) Mindestanforderung Los 2: Benennen und beschrieben Sie mindestens 1 Referenzprojekt mit Einführung eines Medikationsmanagements inkl. Funktionalitäten zur Pflege mit Anbindung an ein KIS ORBIS von Dedalus.
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Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens mittels Eigenerklärung die nachfolgenden Unterlagen einzureichen, wobei sich die Vergabestelle auf Nachfrage eine Überprüfung von Eigenerklärungen mittels Vorlage weiterer Unterlagen vorbehält:
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12) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 123 GWB)
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13) Erklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (§ 124 GWB)
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14) Erklärung zur Selbstreinigung (§ 125 GWB) - falls zutreffend -
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15) Eigenerklärung Russlandsanktionen
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16) Erklärung zur Einhaltung des MiLoG
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17) Eigenerklärung zur Anerkennung der Antikorruptionserklärung
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18) Erklärung Unternehmensdaten
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19) Verpflichtungserklärung zu §§ 10 12 II ThuerVgG
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20) Verpflichtungserklärung zu §§ 10 12 II ThuerVgG Nachunternehmer
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21) Verpflichtungserklärung zu §§ 11 12 II ThuerVgG ILO
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22) Verpflichtungserklärung zu §§ 11 12 II ThuerVgG ILO Nachunternehmer
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23) Verpflichtungserklärung zu §§ 12, 15, 17, 18 ThuerVgG
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24) Belehrung gemäß § 19 ThuerVgG
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25) Nach § 6 Abs. 1 WRegG ist ein öffentlicher Auftraggeber vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe öffentlicher Aufträge mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, das Wettbewerbsregister zu demjenigen Bieterunternehmen abzufragen, das den Auftrag erhalten soll.
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Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern; im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.
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A) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich auf der Vergabeplattform DTVP zum
Herunterladen zur Verfügung. Sofern während des Vergabeverfahrens Änderungen an
den Vergabeunterlagen vorgenommen oder zusätzliche Informationen bereitgestellt
werden, erfolgt dies ebenfalls ausschließlich auf elektronischem Weg über die
Vergabeplattform. Die potentiellen Bieter werden hierüber nur gesondert informiert,
wenn Sie sich auf der Vergabeplattform registrieren. Anderenfalls obliegt es den
Bietern selbst, regelmäßig zu prüfen, ob auf der Vergabeplattform neue
Informationen zum Verfahren bereitstehen.
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B) Die Angebote sind in Textform ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP
einzureichen. Auf postalischem Wege oder per E-Mail übermittelte Angebote sind
nicht zugelassen.
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C) Die Bieter haben eine Eigenerklärung darüber einzureichen, ob Ausschlussgründe
nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.
V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21
MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG vorliegen (s. Formblatt 2 F2 Eignung in den
Vergabeunterlagen). Darüber hinaus haben die Bieter die Eigenerklärungen
"Mustererklärung Mindestentgelt/Tariftreue/Scientologyschutzerklärung" - sofern
jeweils gefordert - einzureichen.
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D) Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, ist mit dem Angebot eine von allen
Mitgliedern der Bietergemeinschaft unterzeichnete Bietergemeinschaftserklärung
vorzulegen, in der u. a. ein bevollmächtigter Vertreter benannt wird und die
gesamtschuldnerische Haftung der Mitglieder im Auftragsfall erklärt wird. Das
Formblatt Eignung und die weiteren Eigenerklärungen sind in diesem Fall von jedem
Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die Eignung der Mitglieder einer
ordnungsgemäß teilnehmenden Bietergemeinschaft (Referenzen, Umsatzzahlen etc.)
wird kumulativ berücksichtigt.
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E) Das Formblatt Eignung (Anlage F2) ist auch zu verwenden von Nachunternehmen,
welche Teile des Auftrags erbringen sollen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV), und
Drittunternehmen, auf deren Eignung sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft
(Eignungsleihe gemäß § 47 VgV). Nachunternehmen müssen lediglich die
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Anlage 2 F2.1) abgeben.
Drittunternehmen müssen ebenfalls die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen abgeben. Darüber hinaus sind Angaben zu denjenigen
Eignungskriterien zu machen, die der Bieter/die Bietergemeinschaft im Rahmen der
Eignungsleihe in Anspruch nehmen will.
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1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB
sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach §
135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. §
135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
1) Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB
unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des
Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, Nr. 2 und 3 GWB sowie § 134 Abs. 2 GWB
sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsschlusses nach §
135 GWB endet spätestens 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union, vgl. §
135 Abs. 2 Satz 2 GWB.
Vergabekammer des Freistaats Thüringen beim Thüringer Landesverwaltungsamt