Architectural and related services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45264318) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Kreis Stormarn Номер конкурса: 45264318 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Neubau eines klimaneutralen Bürogebäudes für die Kreisverwaltung Stormarn
Referenznummer der Bekanntmachung: 11.81.6500/2023/000014Der Kreis Stormarn beabsichtigt an seinem Standort in der Mewesstraße 22-24 in Bad Oldesloe den Abbruch des vorhandenen Verwaltungsgebäudes einschließlich Tiefgarage und einen Neubau mit Tiefgarage zu realisieren.
Das ca.1644 qm große Baugrundstück befindet sich in Innenstadtlage. Es wird im Süden durch die Mewesstraße und im Westen über die Brunnenstraße erschlossen. Es ist eine Baulücke, die seitlich durch einen zweigeschossigen Wohnungsbau, auf der einen Seite und durch mehrere eingeschossige bauliche Anlagen in zweiter Baureihe begrenzt wird.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Stormarn beabsichtigt an seinem Standort in der Mewesstraße 22-24 in Bad Oldesloe den Abbruch des vorhandenen Verwaltungsgebäudes einschließlich Tiefgarage und einen Neubau mit Tiefgarage zu realisieren.
Das ca.1644 qm große Baugrundstück befindet sich in Innenstadtlage. Es wird im Süden durch die Mewesstraße und im Westen über die Brunnenstraße erschlossen. Es ist eine Baulücke, die seitlich durch einen zweigeschossigen Wohnungsbau, auf der einen Seite und durch mehrere eingeschossige bauliche Anlagen in zweiter Baureihe begrenzt wird.
Die verkehrliche Erschließung und auch die Zufahrt zur Tiefgarage wird zukünftig nur über die Brunnenstraße erfolgen. Über die Mewesstraße gibt es nur noch eine fußläufige Erreichbarkeit.
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Leistungsphasen 1-9 für Planungsleistung von Architekten im Hochbau auf Grundlage der HOAI 2021 für den Abbruch und den Neubau eines klimaneutralen Verwaltungsgebäudes, sowie besonderer Leistungen. Es ist eine stufenweise Beauftragung geplant. Ein Rechtsanspruch auf Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Die Baukosten (KG 300 + KG 400) betragen ca. 8.300.000 € netto
Es werden max. 4 Bieter zum Einreichen der weiteren Verhandlungsunterlagen aufgefordert.
Bei gleicher Punktzahl entscheidet ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VgV.
Bescheinigung der Berufszulassung bzw. der beruflichen Befähigung gem. III.2.1 der Bekanntmachung
- Geschäftsumsatz der letzten 3 Jahre mit vergleichbaren Leistungen
Bei Bietergemeinschaften wird der Umsatz aller Mitglieder addiert. Bei Unterauftragnehmer erfolgt eine Addition der Umsätze nur nach Vorlage entsprechender
Verpflichtungserklärungen der Unterauftragnehmer.
- Geschäftsumsatz des Unternehmens mit vergleichbaren Leistungen für öffentliche Auftraggeber
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB)
- Zahlung Vergabemindestlohn Nachweis gem. Formblatt
- Nachweis einer Berufshaftpflicht in angemessener Höhe vor Zuschlagserteilung
- Eigenerklärung Sanktionen EU
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Darstellung der Referenzen sämtlicher geforderter Angaben gem. Formblatt Referenzen zur Bewerbung.
- Angaben zu denen im eigenen Büro erbrachten Leistungsphasen gem. § 34 HOAI
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:- Natürliche Personen, die gem. der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes am Tage der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt(in) (oder bauvorlageberechtigte(r) Ingenieur(in) berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung rechtlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (EG-Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist;
- Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Fach-/ Planungsleistungen gehören, sofern eine(r) der Gesellschafter(innen) oder ein(e) bevollmächtigte(r) Vertreter(in) der juristischen Person die an natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt;
- Bewerbergemeinschaften, bei denen ein Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. Bewerbergemeinschaften sind mit dem Teilnahmeantrag zum Verfahren anzugeben. Die nachträgliche Bildung von Bewerbergemeinschaften ist unzulässig.
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten.
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV, § 57 LBO Schleswig-Holstein
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.