IT software package (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45264033) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Номер конкурса: 45264033 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Windchill-Lizenzen
Referenznummer der Bekanntmachung: 342-2023-0289Mietlizenzen PTC-Windchill inkl. Support
Generalzolldirektion Zentrale Beschaffungsstelle der Bundesfinanzverwaltung Sautierstraße 32 79104 Freiburg Deutschland
Mietlizenzen PTC-Windchill inkl. Support
3 x Subscription Conversion inkl. Support - Integrity Lifecycle Manager Service
1 x PTC Global Software Development - Registered User Subscription Lizenz
37 x Subscription Conversion inkl. Support - Integrity Lifecycle Manager Source Concurrent User
13 x Subscription Conversion inkl. Support - Integrity Lifecycle Manager Source Registered User
37 x Subscription Conversion inkl. Support - Integrity Lifecycle Manager Workflow Concurrent User
15 x Subscription Conversion inkl. Support - Integrity Lifecycle Manager Workflow Registered User
Zweimalige aktive Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 1 Jahr zu den vertragsidentischen Konditionen
(01.11.2024 bis 31.10.2025 und 01.11.2025 bis 31.10.2026).
Zweimalige aktive Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 1 Jahr zu den vertragsidentischen Konditionen
(01.11.2024 bis 31.10.2025 und 01.11.2025 bis 31.10.2026).
Eigenerklärung, ob Unternehmen vom Produkthersteller PTC zertifizierter Solution Provider und Support Provider ist und die Berechtigung hat und in der Lage ist, alle in diesem Leistungsverzeichnis genannten Leistungen zu erbringen.
entfällt
entfällt
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.
Bewerber / Bieter, deren Bewerbungen / Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens oder vor Zuschlagserteilung gemäß § 134 GWB informiert.
Ein Bewerber / Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren
bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
[...],
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich. Der Antrag auf Nachprüfung ist an die Vergabekammer des Bundes beim
Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, zu richten.