Marketing management consultancy services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263541) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Номер конкурса: 45263541 Дата публикации: 22-08-2023 Сумма контракта: 24 201 662 (Российский рубль) Цена оригинальная: 410 000 (Евро) Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Relaunch Corporate Design (Vergabenummer VOEK 297-20)
Referenznummer der Bekanntmachung: VOEK 297-20Das bisherige Corporate Design der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und seine Richtlinien sollen auf einen aktuellen Stand gebracht, wo notwendig ergänzt und/oder korrigiert werden. Die aktualisierten Regelungen sollen moderne Lösungen für alle heute üblichen Anwendungen und für alle Nutzer bereitstellen, sowie flexibel genug sein, um auch mögliche zukünftige Anforderungen an das CD erfüllen zu können.
Bonn
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen nach dem bisherigen Stand der Leistungsbeschreibung folgende Tätigkeiten (werden an das Ergebnis der Dialogphase angepasst und ggf. weiter ergänzt und konkretisiert):
1) Das bisherige CD und seine Richtlinien wird auf einen aktuellen Stand gebracht, wo notwendig ergänzt und/oder korrigiert.
2) Definition der strategischen Markenpositionierung inklusive Markenarchitektur
3) Anpassung, Modernisierung und zukunftsorientierte Erweiterung der Corporate Design Richtlinien (CD-Regeln)
4) Beschreibung des Umfangs und der Funktionen eines digitalen Brand Management Systems (Brand Hub) sowie dessen Realisierung.
5) Definitionen für die Etablierung einer Arbeitseinheit innerhalb der BImA und Unterstützung bei der Einrichtung der Arbeitseinheit, die die Einführung der neuen Regelungen steuert und begleitet.
Es sind 3 Bereiche als Auswahlkriterien definiert, die hinsichtlich des jeweiligen Erfüllungsgrades bewertet sind und die mit einer Punktezahl gewichtet werden.
1. Bereich: Kennzahlen zum Unternehmen des Anbieters/Gewichtung: 20%
2. Bereich: Projektteam des Anbieters/Gewichtung 20%
3. Bereich: Referenzen/Projektbeispiele des Anbieters / Gewichtung 60%
Die Punkte pro Auswahlkriterium werden mit der mitgeteilten Gewichtung multipliziert und die Ergebnisse addiert. Die vier Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die in der Summe die meisten Punkte erhalten (Rang 1-4), werden zur Abgabe eines Angebots/ Erstpräsentation im Rahmen der Dialogphase aufgefordert.
Ist der viertplatzierte Bewerber punktgleich mit einem oder mehreren Platzierten, so dass mehr als vier Bewerber ausgewählt werden müssten, ist die höhere Punktzahl im 2. Bereich als Auswahlkriterium, lit. b) (Benennung des Projektleiters) maßgeblich.
Bei weiterhin bestehender Punktgleichheit ist die höhere Punktzahl im 2. Bereich als Auswahlkriterium, lit. c) (Berufserfahrung der potenziellen Projektleitung) maßgeblich.
Besteht weiterhin Punktgleichheit zwischen diesen Bewerbern, entscheidet unter den Gleichplatzierten das Los über die Rangfolge.
Bereich 1: Kennzahlen zum Unternehmen des Anbieters (Gewichtung: 20%). Zugrunde gelegt werden die Angaben des Teilnehmers in Anlage B-03:
a) Anzahl Beschäftigte
b) Gesamtnettoumsatz des Unternehmens im Jahr 2022
c) Gesamtanzahl vergleichbarer Projekte in den Jahren 2019 bis 2023 (CD Entwicklung oder - Relaunch)
d) Erfolgreiche Marktpräsenz in dem Geschäftsfeld Corporate Design
Bereich 2: Kennzahlen zum Projektteam des Anbieters (Gewichtung: 20%):
a) Benennung der Mitarbeitenden im potenziellen Projektteam
b) Benennung des Projektleiters (Funktion der potenziellen Projektleitung im Unternehmen des Anbieters)
c) Berufserfahrung der potenziellen Projektleitung in Jahren
d) Benennung einer stellvertretenden Projektleitung (Berufserfahrung der potenziellen stellvertretenden Projektleitung in Jahren)
Bereich 3: Kennzahlen zu Referenzen des Anbieters (Gewichtung 60%): Es werden maximal 6 Referenzen gewertet:
a) Nennung einer oder mehrerer Referenzen von öffentlichen Auftraggebern
b) Wie viele Projekte wurden für Kunden mit über 5.000 Beschäftigten realisiert?
c) Zielgruppe des Kunden (B2B, B2C oder beides)
d) Budgetgröße der nach Budget größten Referenz
e) Nennung der entwickelten Maßnahmen: gewertet wird die Referenz, die die höchste Punktzahl erreicht
Details zur konkreten Bewertung und weitere Erläuterungen siehe Vergabeunterlagen (Dokument A-03, Wertung der Teilnahmeanträge)!
Wird einer der 3 Bereiche mit 0 Punkten bewertet, führt dies zum Ausschluss des Teilnehmers von der weiteren Wertung.
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532378&criteriaId=31910
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532378&criteriaId=31912
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=532378&criteriaId=31911
Seit dem 09.04.2022 sind sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 verboten als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber die Anlage B-03.1 „Ergänzende Bieterauskunft mit Eigenerklärungen zu einem etwaigen Bezug des Bieters zu Russland“ auszufüllen und vorzulegen.
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Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden.
Die Teilnehmer werden gebeten, Anfragen bis spätestens 08.09.2023 um 12:00 Uhr zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahmefrist erteilt werden können.
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV2.2 ) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Teilnahmefrist gem. Ziffer IV2.2 ) gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben