Erection and related works of roof frames and coverings (Германия - Тендер #45263440) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Stadt Braunschweig Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle Номер конкурса: 45263440 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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GS Bültenweg GTB (Dach-/ Klempnerarbeiten)
Reference number: 60-12-0650-88-2023GS Bültenweg GTB (Dach-/ Klempnerarbeiten)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Leistungsumfang umfasst
Hauptmassen:
520 m² Mineralwoll-Dämmung
520 m² FPO-Dachabdichtungsbahn
4 St. Flachdachfenster, RWA, Dachausstieg
6 St. Dacheinläufe
64 m Fallrohre
112 m Attikaabdeckung
107 m Attikageländer
Es sind keine Teilnehmer seitens der Bieter bei der Öffnung zugelassen
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.