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Mechanical installations (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263221)


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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия)
Организатор тендера: Stadtwerke Greifswald GmbH
Номер конкурса: 45263221
Дата публикации: 22-08-2023
Сумма контракта: 649 312 881 (Российский рубль) Цена оригинальная: 11 000 000 (Евро)
Источник тендера:


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Регистрация
2023081720230921 10:00OtherContract noticeWorksCompetitive procedure with negotiationEuropean UnionSubmission for all lotsThe most economic tenderOther01A0201
  1. Abschnitt I
    1. Name und Adressen
      Stadtwerke Greifswald GmbH
      Gützkower Landstraße 19-21
      Greifswald
      D-17489
      Germany
      Telefon: +49 03834532143
      E-Mail: einkauf@sw-greifswald.de
      Fax: +49 03834532324
    2. Gemeinsame Beschaffung
    3. Kommunikation
      Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter
      https://ssl.sw-greifswald.de/lieferantenportal/easysite/swg-lieferantenmanagement
      Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellenelektronisch via: https://ssl.sw-greifswald.de/lieferantenportal/easysite/swg-lieferantenmanagement

    4. Art des öffentlichen Auftraggebers:
      Andere: Sektorenauftraggeber Stadtwerke
    5. Haupttätigkeit(en):
      Andere Tätigkeit: Energieversorgung
  2. Abschnitt II
    1. Umfang der Beschaffung:
      1. Bezeichnung des Auftrags:

        Wärmestrategie 2020 – 2. Ausbaustufe Los 6 - Modernisierung Gasturbine 1

        Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-007
      2. CPV-Code Hauptteil:
        45350000
      3. Art des Auftrags:
        Bauauftrag
      4. Kurze Beschreibung:

        Die Gasturbinenanlage nahm 1996 erstmalig ihren Dauerbetrieb auf und wurde im Laufe der Jahre bereits mehrfach modernisiert.

        Die Gasturbinenanlage des HKW „Helmshäger Berg“ bestand aus drei Gasturbinen mit jeweils einem Abhitzekessel und separaten Abgasführungen. Zwei der drei Gasturbinen wurden im Zuge der Errichtung des BHKW Boddenluft bereits zurückgebaut. Die verbleibende Gasturbine ist im Sinne des KWKG zu modernisieren. Gem. §2 Nr. 18 KWKG versteht man unter modernisierten KWK-Anlagen jene KWK-Anlagen, bei denen wesentliche, die Effizienz bestimmende Anlagenteile erneuert worden sind und die Modernisierung eine Effizienzsteigerung bewirkt. Darunter fallen z.B. die Gasturbine (Leistungs- und Arbeitsturbine) selbst sowie Anlagenkomponenten wie Wärmetauscher, Abhitzekessel, Rohrisolierungen oder Frequenzumrichter, nicht aber die Gebäudehülle oder die Schalldämmhaube der Gasturbine.

      5. Geschätzter Gesamtwert:
        Wert ohne MwSt.: 11 000 000.00 EUR
      6. Angaben zu den Losen:
        Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
    2. Beschreibung
      1. Bezeichnung des Auftrags:
      2. Weitere(r) CPV-Code(s):
        42100000, 42112300
      3. Erfüllungsort:
        Hauptort der Ausführung:

        Greifswald

      4. Beschreibung der Beschaffung:

        Folgende Komponenten sind Bestandteil der Modernisierung:

        Turbine

        Verdichter

        Brennkammer

        Getriebe

        Luftfiltersystem

        Schalldämmhaube

        Generator

        Abgas-Schalldämpfung

        Änderung an der Abgasführung

        Druckluftversorgungsanlage

        Abhitzekessel

        Wärmeauskopplung

      5. Zuschlagskriterien:
        Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
      6. Geschätzter Wert:
        Wert ohne MwSt.: 3 300 000.00 EUR
      7. Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems:

        Beginn: 2023-11-01
        Ende: 2024-07-31
        Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
      8. Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:
      9. Angaben über Varianten/Alternativangebote:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
      10. Angaben zu Optionen:
        Optionen: jaBeschreibung der Optionen:

        siehe Leistungsverzeichnis

      11. Angaben zu elektronischen Katalogen:
        Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Angebote sind in Form von elektronischen Katalogen einzureichen oder müssen einen elektronischen Katalog enthalten
      12. Angaben zu Mitteln der Europäischen Union:
        Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
      13. Zusätzliche Angaben:
  3. Abschnitt III
    1. Teilnahmebedingungen:
      1. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

        Nachweise zur Fachkunde und Zuverlässigkeit sind im Lieferantenportal der Stadtwerke Greifswald gesondert hochzuladen.

      2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
        Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
      3. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
        Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

        Die technische Leistungsfähigkeit ist über Referenzen nachzuweisen; dieses aus Projekten, die mit dem Vergabegegenstand in etwa vergleichbar sind.

        Die Vergabestelle fordert und erwartet mindestens vergleichbare 3 Referenzen.

      4. Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen:
    2. Bedingungen für den Auftrag:
      1. Angaben zu einem besonderen Berufsstand:
      2. Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal:
  4. Abschnitt IV
  5. Beschreibung:
    1. Verfahrensart:
      Verhandlungsverfahren
    2. Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem:
    3. Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:
    4. Angaben zur Verhandlung:
    5. Angaben zur elektronischen Auktion:
    6. Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA):
      Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
  6. Verwaltungsangaben:
    1. Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren:
      Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 025-059414
    2. Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge:
      Tag: 2023-09-21
      Ortszeit: 10:00
    3. Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber:
    4. Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
      DE
    5. Bindefrist des Angebots:
      (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)
    6. Bedingungen für die Öffnung der Angebote:
  • Abschnitt VI
    1. Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
      Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
    2. Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
      Aufträge werden elektronisch erteiltDie elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
    3. Zusätzliche Angaben

      Rechnungslegung muss elektronisch als X-Rechnung erfolgen

    4. Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
      1. Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
        Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
        Johannes-Stelling-Straße 14
        Schwerin
        19053
        Germany
        Kontaktstelle(n): 19053
        E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de
      2. Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
        Siehe VI.4.1)
        Schwerin
        Germany
      3. Einlegung von Rechtsbehelfen
        Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

      4. Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

        Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren Bewerber bzw. Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle unverzüglich zu rügen haben (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB).

        Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind von Bewerbern bzw. Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle zu rügen, damit Bewerber bzw. Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

        Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber bzw. Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).

        Siehe VI.4.1)
        Schwerin
        Germany
    5. Tag der Absendung dieser Bekanntmachung
      2023-08-17

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