Laboratory services (оригинал извещения) (Германия - Тендер #45263142) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) Номер конкурса: 45263142 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Untersuchung von Butterproben und oder Sprühmagermilchpulverproben
Referenznummer der Bekanntmachung: 214-02.05-20.0154-23-I-CUntersuchung von Butterproben und/oder Sprühmagermilchpulverproben
Untersuchung von Butterproben
Los-Nr.: 1Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Durchführung der Untersuchung von Butterproben als Erstlabor.
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen. Die genauen Angaben zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Untersuchung von Sprühmagermilchpulverproben
Los-Nr.: 2Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Durchführung der Untersuchung von Sprühmagermilchpulverproben als Erstlabor.
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen. Die genauen Angaben zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
• Auszug aus Registern
Ab einem Auftragswert von 30.000,- Euro wird die ZV-BMEL beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten.
Diese Anforderung erfolgt nur, sofern der Bieter für eine Zuschlagserteilung in Betracht kommt. Zudem erfolgt dann gemäß § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage des Wettbewerbsregisters.
• Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen, die u.a. beinhaltet, dass der Bieter sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befindet und seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat.
• Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 19 MiLoG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
• Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen)
Der Bieter hat mit dem Angebot eine Eigenerklärung zu § 21 AEntG (siehe Vergabeunterlagen) in Textform gemäß § 126b BGB vorzulegen.
- Nachweis einer gültigen Akkreditierung auf Basis der DIN EN ISO/IEC 17025
Diese bezieht sich auf das einschlägige Fachgebiet [Mikrobiologie, speziell: Analyse von Butter (Los 1) und Sprühmagermilchpulver (Los 2) nach den jeweils vorgegebenen Parametern)] zur Durchführung der Leistung. Hierzu ist mit
Angebotsabgabe eine Kopie der Akkreditierungsurkunde vorzulegen. Sofern der vollständige Inhalt der Akkreditierungsurkunde samt Anlagen in der Datenbank
akkreditierter Stellen der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) online recherchierbar ist, genügt zum Nachweis eine Eigenerklärung des Bieters, in der unter Nennung der Urkundennummer für den Inhalt der Urkunde auf diese Datenbank verwiesen wird.
entfällt
Die Angaben unter II. 2.7) erfolgen aus rein technischen Gründen. Die genauen Angaben zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.
Behauptete Verstöße gegen Vergabebestimmungen, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote (siehe IV.2.2) gegenüber der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Sollte ein Nachprüfungsantrag gestellt werden, muss dieser Antrag gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, bei der Vergabekammer des Bundes im Bundeskartellamt eingereicht werden.