Mainframe operating system software package (Германия - Тендер #45263140) | ||
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Страна: Германия (другие тендеры и закупки Германия) Организатор тендера: KfW Bankengruppe Номер конкурса: 45263140 Дата публикации: 22-08-2023 Источник тендера: Единая система закупок Европейского союза TED |
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Software für Bänderverwaltung (Los 1), Storageverwaltung (Los 2), DB2-Loganalyse (Los 3)
Reference number: KfW-2023-0034Los 1: Bänderverwaltung
Lieferung und Pflege von Software On-Premise zum Verwalten der Bänder (Speicher Tapes), Unterstützungsleistungen / Professional Services nach Bedarf, Einführungsprojekt, Migrationsleistungen.
Los 2: Storageverwaltung
Lieferung und Pflege von Software On-Premise zum Datenmanagement auf Direct Access Storage Devices und Speicher Tapes, Unterstützungsleistungen / Professional Services nach Bedarf, Einführungsprojekt, Migrationsleistungen.
Los 3: DB2-Loganalyse
Lieferung und Pflege von Software On-Premise zur Loganalyse des Datenbanksystems Db2 zOS.
Software für Bänderverwaltung
Software für Bänderverwaltung
Im Falle eines Modellwechsels des eingesetzten IBM Z Systems Mainframes und einer damit verbundenen Leistungssteigerung der Hardware hat der Auftragnehmer auf Anforderung der KfW das Nutzungsrecht an der Software entsprechend zu erweitern.
Software für Storageverwaltung
Software für Storageverwaltung
Im Falle eines Modellwechsels der eingesetzten IBM Z Systems Mainframes und einer damit verbundenen Leistungssteigerung der Hardware hat der Auftragnehmer auf Anforderung der KfW das Nutzungsrecht an der Software entsprechend zu erweitern.
Software für DB2 Loganalyse
Software für DB2 Loganalyse
Im Falle eines Modellwechsels der eingesetzten IBM Z Systems Mainframes und einer damit verbundenen Leistungssteigerung der Hardware hat der Auftragnehmer auf Anforderung der KfW das Nutzungsrecht an der Software entsprechend zu erweitern.
Software für Bänderverwaltung
Lot No: 2Software für Storageverwaltung
Lot No: 3Software für DB2 Loganalyse
§ 63 Abs.1 Satz 1 Nr.1 VgV: Es ist kein Angebot eingegangen, das den Bedingungen entspricht.
§ 63 Abs.1 Satz 1 Nr.3 VgV: Es wurde kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt.
§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.